D
DeathEndHero
- Beiträge
- 4
Hallo zusammen,
Ich bin heute schon den ganzen Tag am überlegen ab wann ein elektrischer Betriebsraum zur Pflicht wird.
Auslöser hierfür ist der Bau einer neuen Halle.
Im UG soll eine Maschinenhalle mit CNC Fräsmaschinen stehen.
Im EG bis zum 2. OG sollen Büroarbeitsplätze entstehen.
Eingespeist wird das ganze von einer eigenen Trafostation die neben der Halle stehen wird.
Die Halle befindet sich derzeit noch in der Planung.
Ursprünglich war ein großzügiger Technikraum angedacht wo unsere NSHV und zwei Wandlermessungen platz haben.
Jetzt hat man sich nachträglich entschieden Fernwärme (BHKW) und Wärmepumpe in unseren Technikraum zu stellen.
Ich habe schon ausführlich Recherchiert, aber finde einfach keine für mich befriedigende Antwort.
EltAnlagen 2020 sagt:
Folgende elektrische Betriebsmittel sind in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen unterzubringen:
- Transformatoren und Schaltanlagen über 1 kV,
- Ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen und
- Zentralbatterien der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen.
EltBauVO BW sowie die (M)LAR waren auch nicht hilfreich und verweisen bloß auf die EltAnlagen2020.
Im EFH mit Heizlast weniger 50kW und nicht Dauerhaft über 30 Grad ist es ja kein Problem den Zähler im Heizkeller unterzubringen.
Hier handelt es sich meiner Meinung nach aber um eine Arbeitsstätte und damit um eine Anlage der besonderen Art.
Bis jetzt habe ich mich nur mit EFH und Altbausanierungen beschäftigt.
Da ich jetzt aber in Zukunft öfters mit solchen Themen konfrontiert werde und nicht mehr im Privatbau tätig bin versuche ich mich zu Informieren.
Kann mir jemand bitte weiterhelfen und mir die zugehörigen Normen nennen?
Gerne auch mit Erklärung
"Ab wann ist ein elektrischer Betriebsraum für Niederspannungsanlagen <1kV notwendig"
Ich wäre euch sehr dankbar
Ich bin heute schon den ganzen Tag am überlegen ab wann ein elektrischer Betriebsraum zur Pflicht wird.
Auslöser hierfür ist der Bau einer neuen Halle.
Im UG soll eine Maschinenhalle mit CNC Fräsmaschinen stehen.
Im EG bis zum 2. OG sollen Büroarbeitsplätze entstehen.
Eingespeist wird das ganze von einer eigenen Trafostation die neben der Halle stehen wird.
Die Halle befindet sich derzeit noch in der Planung.
Ursprünglich war ein großzügiger Technikraum angedacht wo unsere NSHV und zwei Wandlermessungen platz haben.
Jetzt hat man sich nachträglich entschieden Fernwärme (BHKW) und Wärmepumpe in unseren Technikraum zu stellen.
Ich habe schon ausführlich Recherchiert, aber finde einfach keine für mich befriedigende Antwort.
EltAnlagen 2020 sagt:
Folgende elektrische Betriebsmittel sind in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen unterzubringen:
- Transformatoren und Schaltanlagen über 1 kV,
- Ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen und
- Zentralbatterien der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen.
EltBauVO BW sowie die (M)LAR waren auch nicht hilfreich und verweisen bloß auf die EltAnlagen2020.
Im EFH mit Heizlast weniger 50kW und nicht Dauerhaft über 30 Grad ist es ja kein Problem den Zähler im Heizkeller unterzubringen.
Hier handelt es sich meiner Meinung nach aber um eine Arbeitsstätte und damit um eine Anlage der besonderen Art.
Bis jetzt habe ich mich nur mit EFH und Altbausanierungen beschäftigt.
Da ich jetzt aber in Zukunft öfters mit solchen Themen konfrontiert werde und nicht mehr im Privatbau tätig bin versuche ich mich zu Informieren.
Kann mir jemand bitte weiterhelfen und mir die zugehörigen Normen nennen?
Gerne auch mit Erklärung
"Ab wann ist ein elektrischer Betriebsraum für Niederspannungsanlagen <1kV notwendig"
Ich wäre euch sehr dankbar