Elektroabnahme fehlt

Diskutiere Elektroabnahme fehlt im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebes Forum, ich hoffe mir kann jemand zu folgender Thematik weiterhelfen. Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und zur Eigennutzung sehr...
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Liebes Forum,

ich hoffe mir kann jemand zu folgender Thematik weiterhelfen. Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und zur Eigennutzung sehr umfangreich saniert. Die Umsetzung hat ein Architekt und Energieberater geplant und ein Generalunternehmer die Arbeiten durchführen sollen. Größtenteils hat dieser die Arbeiten mit seinen eigenen Angestellten durchgeführt, einige Gewerke haben aber von ihm beauftragte Subunternehmen übernommen. Für die komplette Erneuerung der Elektroinstallationen, also neue Leitungen inklusive Verteilerschrank und Smart Home Komponenten hat der GÜ ein Subunternehmen (Meisterbetrieb) beauftragt. Dieses hat alle Arbeiten soweit ich das beurteilen kann auch korrekt ausgeführt und in Betrieb gesetzt. Nachdem fast alle Zahlungen an ihn getätigt wurden, habe ich vom Elektriker nie wieder etwas gehört. Dummerweise wurde jedoch nie eine offizielle Abnahme mit Protokoll durchgeführt. Mein GÜ wollte sich um einen Ersatzelektriker kümmern, der die Abnahme durchführt, hat allerdings einige Wochen später Insolvenz angemeldet. Ich würde jetzt gerne wissen ob ein Abnahmeprotokoll bei einem selbstgenutzten Haus zwingend notwendig ist hinsichtlich Haftungsfragen bzw Versicherungsfragen Mir selbst wäre es ehrlich gesagt egal, weil ja alles funktioniert. Möchte aber natürlich kein Risiko eingehen falls es zu einem Unfall oder Brand kommt und die Versicherung einspringen soll.
Ein Elektriker der die Arbeit eines anderen abnimmt findet sich sicherlicht nicht so leicht...
 
Da wird dir nur übrigbleiben den ausführenden Elektrobetrieb zu finden. Den Kannst du um die Aushändigung des Prüfprotokolls bitten . Rechtlich war für diesen der GÜ der Auftraggeber Und nicht du. EVL musst du den Elektriker selbst mit der Ausfertigung des Prüfprotokolls beauftragen und auch diesen dafür bezahlen.
 
Anwalt einschalten und Namen des Betriebs einfordern. Oder vielleicht hat einer der Nachbarn ein Fahrzeug vom Elekteiker gesehen und erinnert sich an irgendwas davon?
 
Ich weiß ja nicht, wie es in DE ist, aber in AT benötigt man das E-Attest für die Fertigstellungmeldung (Zahlungsbeginn Grundsteuer) bzw. diverse Förderansuchen (Altbausanierung, Wohnraumschaffung, thermische Sanierung)
 
Die Abnahme erfolgt von Dir gegenüber dem GÜ.
Was Du haben willst und auch wirklich benötigst ist die Prüfung der Anlage, also Meßprotokolle.

Solange diese nicht vorhanden sind auf keinen Fall weitere Zahlungen vornehmen.

An sich kann ich nur dringend empfehlen zur Abnahme einen Sachkundigen auf eigene Rechung hin zu zu ziehen, der auch wirkliche Mängel feststellt.
Von manchen Firmen bekommt man auch gerne ein Meßprotokol in dem zwar unten "mängel frei" drunter steht aber die Meßwerte etwas anderes zeigen.

Dein Abnahmeverlangen auf jeden Fall schriftlich an den GÜ senden, denn eine beginnende Nutzung Deinerseits kann als mangelfreie Abnahme gewertet werden.
 
…Nachdem fast alle Zahlungen an ihn getätigt wurden, habe ich vom Elektriker nie wieder etwas gehört. Dummerweise wurde jedoch nie eine offizielle Abnahme mit Protokoll durchgeführt. Mein GÜ wollte sich um einen Ersatzelektriker kümmern, der die Abnahme durchführt, hat allerdings einige Wochen später Insolvenz angemeldet. Ich würde jetzt gerne wissen ob ein Abnahmeprotokoll bei einem selbstgenutzten Haus zwingend notwendig ist hinsichtlich Haftungsfragen bzw Versicherungsfragen
Zeichne mal eine Skizze von der Lage der Sicherungen und ihre Bezeichnung auf. Kann denn ja mal schauen, ob ich ein passendes Protokoll in einer Bestandsanlage finde und dir denn kopieren.
 
@Www das ist wohl nicht dein Ernst . So langsam wundert mich bei dir nichts mehr und ich sagte es schon mal solche Leute wie Du sind sehr sehr beliebt bei ordentlichen Handwerkern. Die Spielen dann gern Fangen mit dem Gutachter mit dem Fäustel in der Hand .
 
@Häuslebauer1988! Ich kann dir nur raten entweder den ausführenden Elektrobetrieb ausfindig machen und von diesem die Erstellung eines Prüfprotokolls anfordern oder selbst einen Elektriker beauftragen der die Anlage wie eine Neuinstallation prüft und ein Prüfprotokoll anfertigt . Wiederholungsprüfung wegen fehlendem Prüfprotokoll des Errichters . Somit dokumentiert der Prüfer nur den Istzustand zum Zeitpunkt der Prüfung . Wird dir im Schadensfall nachgewiesen das du ein gefälschtes Protokoll vorgelegt hast , hast du sehr sehr schlechte Karten.
 
@Www das ist wohl nicht dein Ernst . So langsam wundert mich bei dir nichts mehr und ich sagte es schon mal solche Leute wie Du sind sehr sehr beliebt bei ordentlichen Handwerkern. Die Spielen dann gern Fangen mit dem Gutachter mit dem Fäustel in der Hand .
Was meinst du was da für fingierte Prüfprotokolle in den Schränken landet, wenns gut gemacht wurde, fällt es nicht auf. Nur wenn da nicht vorhandenes geprüft wurden, dann wird es merkwürdig. Aber ich kann leider auch nur einen flüchtigen Blick raufwerfen, da ich einfach auch die Zeit nicht mehr habe, sowas richtig zu prüfen und schon gar nicht zum dokumentieren - wie du weiß.
Wenn ich viel finde, habe ich viel zu schreiben, also denn nicht so viel sehen, was unseren gewerblichen Auftraggebern entgegenkommt. Das wird immer schlimmer mit den Zeitvorgaben, dass ist denn nur noch Prüfpfusch. Früher hatte ich zwar genauso viele Objekte, aber alles EFH und DH, jetzt sind es Blöcke mit 10-30WE über fünf Geschosse die ich in zwei Stunden abarbeiten darf. Leitern sind meistens auch nicht drinnen, Absturzsicherungen und ausreichende Beleuchtung sind auch oft eine Fehlanzeige, aber es reicht, wenn ich da war - Hauptsache es gibt einen Stempel.
 
Das ist dein Problem und solange du Gefälligkeitsgutachten abgibst nützt das Keinem und vor allem es ändert nichts. So und wenn du nen Arsch in der Hose hast und eine unsichere Baustelle nicht betrittst gibt es eben den Stempel nicht.
Das Problem liegt bei Deinem Arbeitgeber den der muss die Voraussetzung schaffen damit du deine Arbeit auch richtig machen Kannst.
 
Ich würde jetzt gerne wissen ob ein Abnahmeprotokoll bei einem selbstgenutzten Haus zwingend notwendig ist hinsichtlich Haftungsfragen bzw
Ich hab mal gelernt Nutzung = Abnahme.
Das heißt, sobald du einziehst, hast du die Leistung so abgenommen wie sie vorhanden war.
Was nicht heißt, dass die Gewährleistung für das vorhandene ausgeschlossen ist.

Und an die anderen... Er braucht kein Prüfprotokoll.
Er braucht ein Abnahmeprotokoll.
 
Im Abnahmeprotokoll ist kein Prüfprotokoll enthalten hier wird festgehalten welceh Mängel bestehen oder nicht.
Ist bis dahin kein Protokoll erstellt steht das enteweder in dem Abnahmeprotokoll als wesentlicher Mangel oder aber, das würde ich machen, die Abnahme wird verweigert da das Gewerk nicht abnahmefähig ist.

Übrigens kann es DIR ziemlich egal sein was der GÜ mit seinen Nachunternehmern abnimmt.

Du mußt eine Abnahme mit DEINEM Auftragnehmer machen also mit dem GÜ.
Wenn der GÜ seinem Nachtunternehmer eine fehlerfreie Anlage bescheinigt, kann das Dir vollkommen egal sein.
Dir kann auch egal sein ob der Nachunternehmer des GÜ pleite ist oder keine Ahnung hat, der GÜ ist trotzdem Dir gegenüber verantwortlich und schuldet Dir mangelfreie Gewerke.

Bestellt der GÜ bei seinem Nachunternehmer Rosa gestreifte Eichhörnchen und der liefert diese wie bestellt ist der Vertrag erfüllt und mangel frei.
Es bleibt aber dann trotzdem gemäß Deinem Vertrag ein Mangel da Du ja karierte bestellt hast.
Also muß der GÜ dann diese besorgen, was er mit dem rosa gestreiften macht ist sein Problem, auch die dadurch entstandenen Kosten.
 
Der Vertragspartner des TE war und ist der GÜ und der ist Pleite . Mit den Ausführenden Firmen selbst hat der TE keinerlei Geschäftsbeziehungen.
 
Dir kann auch egal sein ob der Nachunternehmer des GÜ pleite ist oder keine Ahnung hat, der GÜ ist trotzdem Dir gegenüber verantwortlich und schuldet Dir mangelfreie Gewerke.

Ach ja? Und wie willst Du das durchsetzen? Pack mal nem nackten Mann in die Tasche.
Hast Du auch nur ansatzweise mal etwas mit Recht, Gericht, Durchsetzung von Ansprüchen, Insolvenz etc. zu tun gehabt?
Ich kann es mir beim bestem Willen nicht vorstellen, so praxisfremd Du diesbezüglich schreibst.
 
Das Problem liegt bei Deinem Arbeitgeber den der muss die Voraussetzung schaffen damit du deine Arbeit auch richtig machen Kannst.
Das hast du völlig richtig erkannt. Ich wäre auch wirklich nicht traurig drum, wenn mein Chef mir morgen mitteilen würde, dass er mich mit schweren Herzen per sofort in den Vorruhestand schicken muss. Aber das bleibt Wunschdenken meinerseits, denn durch C19 wurden einige gegangen, da befürchtet wurde, dass alles einbricht. Auf dem Bau ist aber irgendwie nichts passiert, nur das Kundenklientel sich von kleine Häuslebauern zu Investoren gewandelt hat, die ihre noch volleren Taschen vor den Negativzinsen verstecken müssen. Also wurden die BV auf die verbliebenen MA unter Vorwand „Corona“ umverteilt und keiner hat aufgemuckt.
Die einzigen die davon profitieren ist mein Chef und die Investoren, da die für den hingezauberten Pfusch auch noch eine zertifizierte Prüfabnahme erhalten.
 
Quatschkopf deine Gutachtertätigkeit war schon vor C19 nur Augenwischerei !
 
Thema: Elektroabnahme fehlt

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