H
Häuslebauer1988!
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Liebes Forum,
ich hoffe mir kann jemand zu folgender Thematik weiterhelfen. Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und zur Eigennutzung sehr umfangreich saniert. Die Umsetzung hat ein Architekt und Energieberater geplant und ein Generalunternehmer die Arbeiten durchführen sollen. Größtenteils hat dieser die Arbeiten mit seinen eigenen Angestellten durchgeführt, einige Gewerke haben aber von ihm beauftragte Subunternehmen übernommen. Für die komplette Erneuerung der Elektroinstallationen, also neue Leitungen inklusive Verteilerschrank und Smart Home Komponenten hat der GÜ ein Subunternehmen (Meisterbetrieb) beauftragt. Dieses hat alle Arbeiten soweit ich das beurteilen kann auch korrekt ausgeführt und in Betrieb gesetzt. Nachdem fast alle Zahlungen an ihn getätigt wurden, habe ich vom Elektriker nie wieder etwas gehört. Dummerweise wurde jedoch nie eine offizielle Abnahme mit Protokoll durchgeführt. Mein GÜ wollte sich um einen Ersatzelektriker kümmern, der die Abnahme durchführt, hat allerdings einige Wochen später Insolvenz angemeldet. Ich würde jetzt gerne wissen ob ein Abnahmeprotokoll bei einem selbstgenutzten Haus zwingend notwendig ist hinsichtlich Haftungsfragen bzw Versicherungsfragen Mir selbst wäre es ehrlich gesagt egal, weil ja alles funktioniert. Möchte aber natürlich kein Risiko eingehen falls es zu einem Unfall oder Brand kommt und die Versicherung einspringen soll.
Ein Elektriker der die Arbeit eines anderen abnimmt findet sich sicherlicht nicht so leicht...
ich hoffe mir kann jemand zu folgender Thematik weiterhelfen. Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und zur Eigennutzung sehr umfangreich saniert. Die Umsetzung hat ein Architekt und Energieberater geplant und ein Generalunternehmer die Arbeiten durchführen sollen. Größtenteils hat dieser die Arbeiten mit seinen eigenen Angestellten durchgeführt, einige Gewerke haben aber von ihm beauftragte Subunternehmen übernommen. Für die komplette Erneuerung der Elektroinstallationen, also neue Leitungen inklusive Verteilerschrank und Smart Home Komponenten hat der GÜ ein Subunternehmen (Meisterbetrieb) beauftragt. Dieses hat alle Arbeiten soweit ich das beurteilen kann auch korrekt ausgeführt und in Betrieb gesetzt. Nachdem fast alle Zahlungen an ihn getätigt wurden, habe ich vom Elektriker nie wieder etwas gehört. Dummerweise wurde jedoch nie eine offizielle Abnahme mit Protokoll durchgeführt. Mein GÜ wollte sich um einen Ersatzelektriker kümmern, der die Abnahme durchführt, hat allerdings einige Wochen später Insolvenz angemeldet. Ich würde jetzt gerne wissen ob ein Abnahmeprotokoll bei einem selbstgenutzten Haus zwingend notwendig ist hinsichtlich Haftungsfragen bzw Versicherungsfragen Mir selbst wäre es ehrlich gesagt egal, weil ja alles funktioniert. Möchte aber natürlich kein Risiko eingehen falls es zu einem Unfall oder Brand kommt und die Versicherung einspringen soll.
Ein Elektriker der die Arbeit eines anderen abnimmt findet sich sicherlicht nicht so leicht...