Elektroanlage still gelegt.

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Markus 79

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Hallo. Meine Frage ist, wie hättet Ihr gehandelt?
Volgender Fall.
Eine Alte Gaststätte wurde zu 3 einzelnen Monteurswohnungen umgebaut und werden immer Vermietet.
in den Wohnungen gibt es keine Durchlauferhitzer aber E- Herd, Kaffemaschine Wasserkocher usw. Jetzt gab es in der Gaststätte eine UV mit einer Zul. von 4x16² und die abgänge lagen alle in 3x1,5 bis 3x2,5² und jemand hat sich gedacht Prima ich suche mir die Stromkreise raus und benutze diese als Zuleitung für die Wohnung.
In den Wohnungen wurden also Unterverteilungen gesetzt mit einer ZULEITUNG von 3x1,5². Als Vorsicherung 20A Automat und Abgänge in 16A Automaten. FI Fehlanzeige.
Automaten unterhalb alle mit 1,5² gebrückt. Wohnungen laufen alle über einen Zähler. Wie hättet IHR GEHANDELT??
 
Anlage still legen dann
VNB und Bauamt informieren.

Umnutzung der Immobilie, bedeutet ein Aufrüsten der Anlage auf aktuellen Normenstand, oder Neu
Dazu kommen auch andere Bauauflagen durch die Behörde welche auch aktuellem Normstand entsprechen müssen.
 
Ich hoffe nur dass du auch ausreichend Fotos von den Anlagen gemacht hast um deinen Schritt mit der Stilllegung auch zu rechtfertigen.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem gehabt da wollte der Besitzer oder Hauptmieter unsere Firma gleich vor dem Kadi wegen Schadenersatz und Mietausfall zerren.
Gutes Beweismaterial waren aber 20 Fotos die ich mit meinen Kollegen als Zeuge dort gemacht hatte.
 
3x1,5 darfst du mit 20A absichern, wenn die Verlegebedingungen stimmen und akute Gefahr geht davon nicht au, wenn z.B. der Spannungsfall zu groß ist. Also nichts, was eine Stillegung rechtfertigen würde. Immerhin ist es fremdes Eigentum und du bist keine Behörde wie die Bauaufsicht oder ähnliches.
 
Wie hättet IHR GEHANDELT??

Der konzessionierte Betrieb schreibt den Netzbetreiber an oder telefoniert mit dem zuständigen Mitarbeiter der Installateursbetreuung.
Bei Gefahr für Leib und Leben kann die Anlage stillgelegt werden. Dies macht aber der Netzbetreiber nach §15 NAV.

In §15 NAV heisst es dazu:
"(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet."

Eine Gefahr fü Leib und Leben besteht unter anderem bei:

- Fehlendem Berührschutz (Steckdose, HAK, Verteiler)
- Unwirksamen Schutzmassnahmen (fehlende Schutzleiter, unterbrochene Schutzleiter etc.)
- latenter oder akuter Brandgefahr (zu geringe Querschnitte, zu hohe Absicherung, Überlastung von Leitern, Speicherheizung mit zu niederohmigen Anschluss, Herd mit überlastetem Neutrallleiter bei Wechselstromanschluss auf 5 aderiger Leitung,etc.)

Das alles kann ich hier aber nicht erkennen.
Das Anzeige ist immer gut beim Eigentümer als auch beim Netzbetreiber weil kein unterlassen. Tun beide nichts liegt das Unterlassen hier vor.
Der Netzbetreiber ergreift bestimmt sofort Massnahmen und stellt diese im Gegensatz zum Elektrobetrieb in Rechnung.

Selbst ist der Mann ist nicht ratsam.
Schreiben ob nun Mängelprotokoll oder Angebot immer.
 
Auch wenn man nicht eine Behörde oder der VNB selbst ist,
als Fachkraft bist Du zum sofortigen Handeln verpflichtet.
Nur etwas schreiben ist bei Gefahr im Verzug keine ausreichende Handlung.
 
Die Frage ist immer noch, ob eine direkte Gefährdung besteht - wäre das 3x1,5mm² mit 50A abgesichert, damit alle aufgezählten Geräte möglichst gleichzeitig mit Vollast betrieben werden können, wäre die Lage klar ... Aber so?

Ich weiss ja nicht, wie oft ihr auf Montage in solchen Wohnungen verbracht hab, aber bei mir hats bestenfalls für das aufkochen einer Dosensuppe ODER ner TK-Pizza im Ofen Abends getan, oder wir sind Essen gegangen als Trupp - Die Kaffeemaschine ist neben dem Licht und Fernseher das einzige, was da wirklich genutzt wird - zweimal am Tag ... vermutlich wird es daher auch ganz praktisch nicht zum Ausfall der 20A-Sicherung bisher gekommen sein ...

Melden muss man das in jedem Fall, aber wenn da nicht schon Stecker und Steckdosen angeschmort sind, oder mir irgendwo blanke Drähte entgegenkommen oder Sicherungen gebrückt wurden sehe ich die Gefahr im Verzug nicht ...
 
Ob in diesem Fall nun Gefahr im Verzug ist muß die Fachkraft vor Ort entscheiden.
Aus der Beschreibung allein läßt sich nur eine unzureichende Versorgung sowie eine fehlende Selektivität der Schutzorgane feststellen.
Das führt im Lastfall nur zum Auslösen der Sicherungen, was auf Dauer kein akzeptabler Zustand ist.
 
Hallo Danke für die Antworten.
Also um Hier nochmal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Mein Auftrag war, ich sollte einen Elektroherd anschließen, da das Appartment vermietet ist. Als ich die Automanten in der UV Ausgeschaltet hatte, war aber immer noch Spannung im Appartment vorhanden und ich bin der Sache auf den Grund gegangen. dabei habe ich festgestellt, das es weder der Norm noch auf stand der heutigen Technik ist. Keine Selektivität keine Schutzfunktion und teilweise Nullung und das bei einem Umbau wo ich nicht mehr auf Bestandschutz Plädieren kann.
Ich habe mich mit dem VNB in Verbindung gesetzt, und der zuständige Mitarbeiter dachte ich will Ihn Veralbern. Die Baustelle ist dort bereits benannt worden, und ist schon Stillgelegt worden. Die dürften keinen Strom beziehen. Jetzt habe ich mit dem VNB einen Termin Vor Ort.
 
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