Elektroinstallation durch Elektrofachbetrieb

Diskutiere Elektroinstallation durch Elektrofachbetrieb im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, darf eigentlich jeder Elektrofachbetrieb die Elektroinstalltion in einem EFH durchführen oder nur die eingetragenen Elektro-Installateure...
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MS47475

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Hallo,

darf eigentlich jeder Elektrofachbetrieb die Elektroinstalltion in einem EFH durchführen oder nur die eingetragenen Elektro-Installateure bei dem Netzbetreiber?
Genauer gesagt: darf ein Elektrofachbetrieb aus Düsseldorf eine Zähleranlage in Geldern am Niederrhein installieren?

Vielen Dank.

Gruß
Markus
 
Ja, er benötigt eine Konzession bei einem Deutschen Netzbetreiber. Das muß nicht derjenige am Bauort sein.
 
Im Bereich "Kundenanlage" jeder Elektrofachbetrieb, alles was vor der Kundenanlage sich befindet incl. dem Zähler nur durch Elektrofachbetriebe die vom VNB eingetragen ist.
 
Servus,

ich erklär es dir an meinem Beispiel:

Wir sind eingetragen bei meinem Heimat-Netzbetreiber den LEW (Lechwerke).

Wenn nun ein Haus bei einem Betreiber ausßerhalb von LEW ansteht (z.B. in München oder Weilheim), dann gibt es dort die Gasteintragung.
Meistens reicht es aus, wenn auf den Antägen meine Eintragungsnummer steht und dahinter "LEW".
 
Gast Konzession, habe ich bewusst ausgelassen und das nur im Zusammenhang für "Selbständige Elektromeister" angesehen. Hatten bei uns einen Elektriker der seinen Meister gemacht hat, und dann später sein eigenes Fahrzeug und als "Angestellter" vorher bei uns und dann woanders angefangen hat, aber er könnte mal auch durch ganz Deutschland fahren und erdenkliche Aufträge annehmen, und dazu wird dann halt so eine Konzession gebraucht. Bewusst habe ich da stationäre Betriebe ausgelassen.

Wir hatten hier z.B bei uns einen E-Fach Betrieb der den ÜSP installiert hat aus NRW außerhalb des Einzugsgebiet von Westnetz. Dazu musste ein Plombierter Bereich geöffnet werden und ihn dort anzuklemmen, spekuliere mal nach den Arbeiten genau dieser Bereich nicht plombiert wurde. Als dagegen hier ein Elektriker vor Ort den SLS installiert hat musste er ebenfalls einen plombierten Bereich öffnen, und hat später diesen wieder plombiert es steht Westnetz und eine Nummer drauf. Aber gut ob was plombiert ist oder nicht Interessiert heute eh keine Sau mehr, solange man am Zähler selbst nicht Manipuliert oder deren Plombe öffnet. Bei meinem geerbten Haus fehlten bereits im UAR im Bereich der NH-Sicherungen bei den Abdeckungen alle Plomben, lediglich am nun einzigen versorgenden Zähler sind diese noch dran und das zählt.
 
Lieber Richie, ich weiß ja nicht, welchen Beruf du hast. Aber warum hälst du dich nicht aus Dingen raus, die du nicht kennst.

Jeder VNB hat seine eigenen Regeln und Vorgehensweisen (auch wenn die TABs inzwischen weitgehend vereinheitlicht sind). Und so werden auch Arbeiten an der Hauptstromversorgung unterschiedlich gehandhabt.
 
Würde es nur eine TAB geben mit der VDE konformiert, würde dieses Forum hier nicht existieren. Aber wahrscheinlich ist dieses bewusste Chaos ja so gewollt, denke jedenfalls nicht das du die TABs aller VNBs kennst. In der DDR hatte man diese Art der Probleme jedenfalls nicht, aber ich denke das ist diese typische Deutsche Mentalität. Schlimmer als der Elektrobereich ist noch das Beamtendeutsch incl. Behördengänge und die Zettelwirtschaft bei Anträgen etc.
 
Also Elektroinstallationen darf NUR der eingetragene Fachbetrieb durchführen.
siehe Hierzu NAV §13

Wartungen und Reparaturen darf jede Elektrofachkraft durchführen. (außer vor dem Zähler)
 
Würde es nur eine TAB geben mit der VDE konformiert, würde dieses Forum hier nicht existieren.
Ab Februar gibt es die Bundeseinheitliche TAB. Der Name ist dann AR-N-4100. Alles technische ist dann darin für alle Netzbetreiber geregelt.
Und stell dir vor das Forum gibt es immer noch lieber @Richie und wir werden dann über die Auslegung diskutieren.
 
Ab Februar gibt es die Bundeseinheitliche TAB. Der Name ist dann AR-N-4100. Alles technische ist dann darin für alle Netzbetreiber geregelt.
Und stell dir vor das Forum gibt es immer noch lieber @Richie und wir werden dann über die Auslegung diskutieren.
? und was nutzt es (ihm) - wenn er "seine" schon nicht kennt - respektive versteht?
 
Immerhin müsst Ihr dann Eure Altlasten entsorgen, grad für die alten Gesellen dürfte dann sehr schwer fallen. Den jüngeren wird es leichter fallen. :D
 
Nehmen wir mal an jemand hat seine Lehre zu einer Zeit gemacht als TN-C und Nullung erlaubt waren, und viele andere und musste sich bei jeder Änderung neu Schulen lassen, und altes Wissen ablegen was heute in der Verwendung nicht mehr Zulässig ist, so haben es die Elis die jetzt eine Lehre machen doch deutlich leichter auch mit der einheitlichen TAB. Um die Ecke Denken ist wohl nicht deine Stärke, auch an logischen Denkvermögen mangelt es dir wenn man sich deine Beiträge so durchließt.
 
Wenn du meinst!
Der einzige der es offensichtlich schwer hat (womit eigentlich?), bist doch wohl du, oder?
 
Nullung ist doch nach wie vor erlaubt, und in AT sogar per Gesetz (Nullungsverordnung) vorgeschrieben.

Nullung bedeutet in AT generell TNx System, und nicht die klassische Nullung.
 
Die AR-N ist eine Anwendungsregel der VDE.
Diese beschreibt teilweise bildlich wie in verschiedenen Situationen die VDE an zu wenden ist.
Das ändert aber noch lange nicht die TAB der VNB.
 
Thema: Elektroinstallation durch Elektrofachbetrieb
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