Elektroinstallation EFH abnehmen lassen

Diskutiere Elektroinstallation EFH abnehmen lassen im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen, ich habe mal Elektroinstallateur gelernt, aber nach der Ausbildung nur etwa zwei Jahre als Geselle gearbeitet und bin jetzt etwa...
P

plipk

Beiträge
7
Hallo Zusammen,

ich habe mal Elektroinstallateur gelernt, aber nach der Ausbildung nur etwa zwei Jahre als Geselle gearbeitet und bin jetzt etwa 20 Jahre raus aus dem Beruf. Da vergisst man schon so einiges, aber eine einfache Hausinstallaton traue ich mir noch zu.
Jetzt steht voraussichtlich im nächsten Jahr die Installation des eigenen Hauses an, die ich aus Budgetgründen selber machen will. Nun ist es ja so, dass eine Elektroinstallation von einem Meister abgenommen werden muss. Wenn meine ehemalige Firma um die Ecke läge, wäre das sicher kein Problem. Ist aber leider nicht der Fall und da wo wir bauen, habe ich keinerlei Connections.
Weiß jemand ob Firmen generell auch einfach nur Anlagen abnehmen, ohne sie selbst installiert zu haben, wenn man z.B. das Material bei ihnen kauft?

Gruß
Philip
 
Die Anlage ist unter Leitung und Aufsicht eines eingetragenen Fachbetriebes zu errichten.
Eine reine Abnahme wird keiner machen der davon Ahnung hat.

Suche Dir einen Fachbetrieb und verhandel mit diesem was Du wie selber machen darfst.
 
Danke für die Antworten. Dann werde ich einfach mal bei Firmen in der Nähe anfragen.
Von EWL Instakit werde ich mir auch mal ein Angebot machen lassen, mal schauen wie das im Vergleich abschneidet. Ich habe positive Erfahrungsberichte dazu gefunden.
 
Hallo Zusammen,

ich habe mal Elektroinstallateur gelernt, aber nach der Ausbildung nur etwa zwei Jahre als Geselle gearbeitet und bin jetzt etwa 20 Jahre raus aus dem Beruf. Da vergisst man schon so einiges, aber eine einfache Hausinstallaton traue ich mir noch zu.
Jetzt steht voraussichtlich im nächsten Jahr die Installation des eigenen Hauses an, die ich aus Budgetgründen selber machen will. Nun ist es ja so, dass eine Elektroinstallation von einem Meister abgenommen werden muss. Wenn meine ehemalige Firma um die Ecke läge, wäre das sicher kein Problem. Ist aber leider nicht der Fall und da wo wir bauen, habe ich keinerlei Connections.
Weiß jemand ob Firmen generell auch einfach nur Anlagen abnehmen, ohne sie selbst installiert zu haben, wenn man z.B. das Material bei ihnen kauft?

Gruß
Philip

Wo steht das, und was soll diese "Abnahme" dann beinhalten?
 
Wo steht das, und was soll diese "Abnahme" dann beinhalten?
Das habe ich jetzt einfach mal meiner Erinnerung entnommen. Das mit dem Meister stimmt wohl nicht.
Ich habe folgenden Text gefunden:

Auch besagt die DIN VDE 0701-0702, dass die Inbetriebnahme und Abnahme der Hauselektrik von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchzuführen ist, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis des Energieversorgers besitzt.

Unter Abnahme verstehe ich, dass jemand befindet, dass die Installation fachgerecht ausgeführt wurde, und er dies durch seine Unterschrift gegenüber dem EVU bestätigt.
 
Nein das besagt nur das du zwar die Anlage vollkommen errichten kannst aber nur ein Konzessionierter Elektrobetrieb diese Anlage in Betrieb nehmen darf. Also ans Netz bringen darf. Der Elektrobetrieb haftet für die einwandfreie Beschaffenheit der Anlage als Errichter ! Also auch für Deine Fehler.
Die Konzession ist die Eintragung im Installateurverzeichnis des Energieversorgers.
 
zudem ist die Norm auch nicht mehr gültig.
 
Ich kenne aber auch keine gültige andere Norm der VDE Reihe die Abnahmen in irgendeiner Art fordert.
Hier geht es immer darum, daß Anlagen unter Aufsicht und Leitung von Fachkräften zu installieren sind und natürlich abschließend geprüft werden müssen.

Erst die NAV verlangt für die Installation durch eingetragene Fachbetriebe.

Die Abnahme ist ein Begriff aus dem Recht und bezeichnet die Übernahme eines Bauwerkes durch den Auftraggeber, und somit auch den Übergang aller Rechte und Pflichten an dem Bauwerk.
 
Die Abnahme ist ein Begriff aus dem Recht und bezeichnet die Übernahme eines Bauwerkes durch den Auftraggeber, und somit auch den Übergang aller Rechte und Pflichten an dem Bauwerk.
In der Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks wurde mir zum hier anzuwendenen Werkvertragsrecht beigebracht: Abnahme bedeutet "Im wesentlichen vertragsgerecht". Bei mängelfreier Ausführung haben Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme und ab da beginnt die Gewährleistungsfrist. Das betrifft auch das Rechtsverhältnis von Subunternehmern und ihren Auftraggebern. Darüber hinaus kenne ich als ehemaliger freier Wohnungsunternehmer den Begriff noch bei behördlichen Baukontrollen wie insbesondere der Statik.

Wenn eine Elektrofachkraft mit VNB-Konzession die noch unverputzte Elektroinstallation einer nicht konzessionierten EFK oder gar eines fachfremden Eigenleisters von Anfang an begleitet, kontrolliert und Messungen durchführt, ist das anders zu bewerten als wenn nur ein Feigenblatt-Elektriker gesucht wird, der alles "blind" abnickt und in der Zähleranmeldung seinen Stempel setzt.

Ob sich die Arbeiten ein gelenter Elektriker mit so langer Berufsabstinenz selbst zutraut, ist nicht relevant.
 
In der Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks wurde mir zum hier anzuwendenen Werkvertragsrecht beigebracht: Abnahme bedeutet "Im wesentlichen vertragsgerecht". Bei mängelfreier Ausführung haben Auftragnehmer einen Anspruch auf Abnahme und ab da beginnt die Gewährleistungsfrist.
Trotzdem gibt es kein Passus, der irgendein Betreib zwingt, fremde Leistung - auch wenn es augenscheinlich mängelfrei ist - abzunehmen. Aber für ein paar Euro extra geht vieles.

Da es sich ja um eine Erneuerung einer Bestandsanlage handelt, wird wohl ein Zähler vorhanden sein, also ein formeller Zählerantrag wäre nicht notwendig, außer man benötigt jetzt mehrere Zähler. Also dem Versorger interessiert es Null, was hinter seinem Zähler passiert, sofern immer pünktlich bezahlt wird. Auch gibt es keine Instanz in Deutschland äquivalent zum Schornsteinfegerwesen-, die regelmäßig oder überhaupt in Haus kommt, um Elektroinstallationen zu sichten. Außer zum seltenen Zählerablesen kommt niemand!
Und aus langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass Fachkundige die sich aus unterschiedlichen Gründen wieder fit machen müssen, eine mänglfreiere und optisch ansprechende Ausführung hinlegen, insbesondere wenn es sich um das eigene Objekt handelt. Spätesten zu dem Zeitpunkt, wenn das erste Angebot zur Sanierung eines Fachbetriebes vorliegt, hat sich die Vergabe eh erledigt. Gerade in Objekten, wo man parallel auch noch drin wohnt, ist eine Sanierung besonders teuer, da man nicht richt loslegen kann.
 
Bei einem Neubau ist nach aktueller DIN 18014:2014-03 bereits beim Einbau und der Mess-Dokumentation der Erdungsanlage eine konzessionierte Elektrofachkraft gefordert.

Einen Eli zu finden, der aus eigener Unkenntnis dieser Norm oder einfach nur der Kohle wegen auch nie gesehene Erdungsanlagen ohne Skrupel in der Zähleranmeldung gesundbetet, ist vergleichsweise leicht.
 
Danke für den Hinweis, die Erdungsanlage hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Wenn ich einen Elektriker vor Ort finde, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, dass der mal vorbei kommt und sich das ansieht, so lange noch alles sichtbar ist.
 
Die EFK ist aber nicht nur als Abnicker gefragt.

Es sind auch ein Plan + Detailfotos + Messdokumentationen gefordert aus denen nachvollziehbar ist, dass u. a. die Maschenweiten und Verbinderabstände gegen die Bewehrung sowie Durchgangswiderstände (≤ 0,2 Ohm) eingehalten sind.

Die Norm ist zwar mittlerweile fast 8 Jahre alt, aber für einige Baubeteiligte noch viel zu neu um die auch zu kennen. Da immer die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Norm gefordert ist, kann die kommende DIN 18014:2023 (?) zu beachten sein, welche nach dem jetzigen Entwurf sowohl Erleichterungen als auch Erschwernisse enthalten wird.
 
Die EFK ist aber nicht nur als Abnicker gefragt.

Es sind auch ein Plan + Detailfotos + Messdokumentationen gefordert aus denen nachvollziehbar ist, dass u. a. die Maschenweiten und Verbinderabstände gegen die Bewehrung sowie Durchgangswiderstände (≤ 0,2 Ohm) eingehalten sind.

Die Norm ist zwar mittlerweile fast 8 Jahre alt, aber für einige Baubeteiligte noch viel zu neu um die auch zu kennen. Da immer die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Norm gefordert ist, kann die kommende DIN 18014:2023 (?) zu beachten sein, welche nach dem jetzigen Entwurf sowohl Erleichterungen als auch Erschwernisse enthalten wird.

Da der TE alles in Eigenregie macht, wird er wohl kaum die DIN 18014, 18015 o. VDE xyz, etc. im Bauvertrag mit sich selbst verbindlich festgelegt haben..... So mal ein Gedanke.....
 
Da der TE alles in Eigenregie macht, wird er wohl kaum die DIN 18014, 18015 o. VDE xyz, etc. im Bauvertrag mit sich selbst verbindlich festgelegt haben..... So mal ein Gedanke.....
Das klingt so als wäre die DIN 18014 und auch sicherheitsrelevante Bestimmungen der DIN 18015 und die Reihe VDE 0100 völlig irrelevant. :rolleyes:

Erfahrungsgemäß wird diese Ansicht von Usern vetreten, welche diese Normen nie gelesen haben, sich aber einreden, es trotzdem besser zu wissen. Und du kennst die?

Falls nur ein Abnicker für die Zähleranmeldung gesucht wird: Der wird sich finden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das klingt so als wäre die DIN 18014 und auch sicherheitsrelevante Bestimmungen der DIN 18015 und die Reihe VDE 0100 völlig irrelevant. :rolleyes:

Erfahrungsgemäß wird diese Ansicht von Usern vetreten, welche diese Normen nie gelesen haben, sich aber einreden, es trotzdem besser zu wissen.

Das habe ich nicht gesagt. Aber im Gesetz steht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Punkto Sicherheit werden dabei die Normen in der Praxis eher die unterste Grenze sein. Ich darf es aber auch deutlich besser machen.
 
Thema: Elektroinstallation EFH abnehmen lassen
Zurück
Oben