Elektroinstallation im Treppenaufgang in od. auf Hohlwand ?

Diskutiere Elektroinstallation im Treppenaufgang in od. auf Hohlwand ? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Folgende Situation: von EG nach 1em OG Treppe. Im 1en OG schließt sich eine Hohlwand neu(OSB-Platten,+Re-Gips Platten)an.Aktuell nur...
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Bagh1

Guest
Hallo!
Folgende Situation:
von EG nach 1em OG Treppe.
Im 1en OG schließt sich eine Hohlwand neu(OSB-Platten,+Re-Gips Platten)an.Aktuell nur einseitig,
da weitere Renovierungsmaßnahmen (auch Elektroinstallation) notwendig sind.

Parallel dazu verläuft eine Treppe v. 1en OG z. 2en OG entgegengesetzt. Mit Betreff auf diese Hohlwand.

Hier sind ursprünglich Kabelstränge für das 2e OG
verlegt, welche ursprünglich frei eingezogen wurden.

Diese sollen nachträglich teils neu u.fest verlegt werden. Eventuell auch auf neuer Sicherung.

Frage meinerseits:
welche Kriterien muß ich beachten um auch den Brandschutz in dieser Situation zu berücksichtigen?

Kann ich einen Standard-Kabelkanal verwenden, oder bedarf es hier einer zusätzlichen Installationsabsicherung?
Danke.
Gruß Bagh1
 
Um hier einer Baugefährdung zu entgehen sollte ein Architekt zu den Änderungen befragt werden. Dieser kann dann in der Baugenehmigung nachschauen.
Eventuell handelt es sich um Änderung die eine Anpassung auf die neuen Vorschriften erfordert.
 
Brandschutz ist (Landes)baurecht. Dazu muss man erst einmal die zuständige Bauordnung kennen, die Gebäudeklasse und überdies ggf. das Brandschutzkonzept mit Flucht- und Rettungswegen ... Bei Änderung im Bestand ist zudem das ursprüngliche Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung zur Beurteilung etwaigem Bestandschutzes notwendig.
 
nach der HBO sind Treppenhäuser in Häusern ab 3 Wohneinheiten notwendige Flure/Fluchtwege.
In diesem Bereich dürfen ausschließlich Kabel und Leitungen verlegt werden die zur Versorgung des Treppenhauses dienen.

Alle anderen Leitungen müssen brandschutztechnisch abgetrennt werden, durch z.B. Promatierungen.
 
Danke für die Antworten.

Bin gerade etwas bedient, da meine Antwort bei dem Versuch Bilder zu übertragen, zerschossen wurde!
:oops:
Versuche das hier noch mal in kurzform.

Es handelt sich hier um einen Altbau.
Anbau in teils Massiv- u. Fachwerkbauweise.
Baugenehmigungen etc. liegen vor.
Allerdings gibt es keinerlei Nachweise über elektrische Verlegungen etc.

Fragen:
Was ist HBO?
Wohneinheiten: Etagen od. Wohnungen?

Wo finde ich die zuständige Bauordnung bzw. die
Gebäudeklasse?

Habe Informationen über MLAR gefunden, für einen Laien
nicht einfach nachvollziehbar. Bleibe da dran.

Betreff: Leitungsverlegung habe ich einges, vor allem veraltete Kabel abgeklemmt.
Anderes neu verlegt auf freien vorhandenen bzw. gering belasteten Anschlüssen, sofern möglich.

Sämtliche Leitungen die neu installiert werden sind farblich markiert, ob vorverlegt od. angeschlossen.
Alle neu angeschlossenen Steckdosen u. Schalter bekommen eine Beschriftung zur zuständigen Sicherung.
Fest angeschlossene Leitungen bekommen ebenfalls diese Kennzeichnung.
 
Bagh1 schrieb:
Fragen:
Was ist HBO?

Hessische BauOrdnung.

Bagh1 schrieb:
Wohneinheiten: Etagen od. Wohnungen?

Siehe HBO...

Bagh1 schrieb:
Wo finde ich die zuständige Bauordnung bzw. die
Gebäudeklasse?

Die HBO findest du im Internet. Dort gibt es einen Absatz zur Gebäudeklasse. Normalerweise findet sich auch in Baugenehmigung, Brandschutzkonzept u.a. ein Hinweis auf die Einstufung des Gebäudes.

Bagh1 schrieb:
Habe Informationen über MLAR gefunden, für einen Laien
nicht einfach nachvollziehbar. Bleibe da dran.

Hmm. Lobenswert. Allerdings sollte man erst die Grundlagen klären, Geltungsbereich der LAR usw.
 
Für Dein Budesland mußt Du natürlich die richtige Bauordnung heruassuchen, viel unterscheiden die sich aber nicht und orientieren sich alle an der MBO (Muster Bau Ordnung)

Ob Alt oder Neubau ist egal, die Bauordnung gilt immer in aktueller Form.

Wie gesagt sind im Treppenhaus nur Installationen zulässig die das Treppenhaus versorgen.
Z.B. die Treppenbeleuchtung, oder Antriebe für Türen oder Fenster.
Alles andere darf dort nicht verlegt werden, bzw muß branschutztechnisch getrennt werden, durch z.B. eine Promatierung der Leitungen.
 
Promatierung? Schau da mal nach.

Habe nur ein Problem!
Die aktuell noch eingeworfene Leitung (9) versorgt zwei Räume im ersten OG. Was durchaus tragbar ist mit der aktuellen u. auch dauernd zu erwartenden Belastung.
Durchgezogen wurde diese jedoch ohne Verteiler (nur frei verklemmt) auch in das 2e OG u.versorgt hier etliche Steckdosen. (Zuvor auch einige Lampenzuführungen etc.,die schon lange von mir entfernt wurden).

Für das 2e OG besteht noch ein zusätzlicher Anschluß auf eigener Sicherung (8), der aktuell nur Internetanschluß (ohne Rechner etc.)u. Telefonie versorgt. Hier könnte ich auch noch ergänzend erweitern bzw. umleiten.

Wüßte im Moment auch keinen anderen Weg vom Sicherungskasten "unter der Treppe" im EG zum 1en u. 2en OG.

Zudem weiß ich, das im 2en OG eine Leitung f. eine Deckenlampe falsch angeschlossen ist (Phase auf allen Leitungen). Wo genau der Fehler liegt, ist mir noch nicht bekannt, da ich auch noch nicht genau nachvollziehen kann von wo dieses Kabel angeschlossen wurde bzw. verläuft.

Insgesammt helfen mir Eure Informationen schon weiter, die Fachbegriffe sind manchmal ein Problem.

:)
MfG
 
Wer soll sich die Mühe machen, dieses Kauderwelsch zu verstehen? :shock: :roll:
 
Wüßte im Moment auch keinen anderen Weg vom Sicherungskasten "unter der Treppe" im EG zum 1en u. 2en OG.

Genau und deshalb dürfen diese Änderungen nur von eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese werden sich dann an die Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderunggenehmigung halten.
 
Wie viele Wohneinheiten (Wohnungen) befinden sich denn jetzt im Gebäude?
In einem Ein Familien Haus ist das Treppenhaus kein notwendiger Fluchtweg und unterliegt Brandschutztechnich somit keinen besonderen Bestimmungen.

wie bereits in meinem ersten Post schon erwähnt fängt das ab 3 Wohneinheiten an.
 
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