Elektroinstallation Nebenjob als Student

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Keksmonster

Guest
Hallo,

folgende Frage. Ich bin Student und gelernter Elektroinstallateur. Nun hat ein Bekannter ein (großes) Haus gekauft dass er gerne sanieren möchte (auch elektrisch).

Natürlich weiß ich, dass man für Arbeiten am E-Netz "eigentlich" Meister sein muss.

Also bot mein Bekannter mir an, mich auf 450-Euro-Basis als "Bauhelfer" einzustellen. (Geht nicht anders!)

Die Hausanschlussanlage (Zählerkasten etc.) soll auch saniert werden, aber da lasse ich die Finger davon bzw. das macht ein anderer Elektriker. Ich soll also nur eine oder zwei Wohnungen installieren.

Fragen dazu:

- Es sollte ja kein Problem sein, wenn ich dem Bekannten seine Wohnungen installiere, und hinterher ein Elektromeister kommt der das ganze abnimmt? Hausmeisterservice machen das ja auch so mitunter.

- Sind 450-Euro-Jobs generell auch mit "Festgehalt" möglich (z.B. 450 Euro / Monat) oder muss zwangsweise nach Stunden abgerechnet werden?

Danke!
 
Keksmonster schrieb:
Es sollte ja kein Problem sein, wenn ich dem Bekannten seine Wohnungen installiere, und hinterher ein Elektromeister kommt der das ganze abnimmt? Hausmeisterservice machen das ja auch so mitunter.
Ja, diese Frage ist durchaus interessant. Unter anderem wird hier darüber intensiv gefochten. ICH sehe darin grundsätzlich kein Problem; schon garnicht, wenn am Ende der konzessionierte Meister seinen Segen gibt und am Ende ver- und an's Netz schaltet.
Da kommen sicher gleich die Fingerwedler um's Ecke und sagen "Böse, böse!" - aber wie gesagt: Ich kann diese Vorgehen nicht beanstanden und verweise an das oben verlinkte Thema.

Sind 450-Euro-Jobs generell auch mit "Festgehalt" möglich (z.B. 450 Euro / Monat) oder muss zwangsweise nach Stunden abgerechnet werden?
Hmm, schwierig. Grundsätzlich gilt der gesetzlich festgelegte - und hart erstrittene und in meinen Augen unabdingbare - Mindestlohn.
Rein nach dem Gesetz her muss die Antwort lauten: "So geht's nicht!"

Andererseits - und da ist die Mündigkeit des Bürgers gefragt - ist nichts zu beanstanden, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer übereinstimmend feststellen, dass weniger als 53-Stunden pro 450€-Job gearbeitet wurde. Ob das dann der Wahrheit entspricht, ist eine andere Frage. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der eine oder Andere mag jetzt behaupten, dass dies dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Denjenigen rufe ich aber entgegen, dass man seine Rechte verwirkt, wenn man Sie nicht wahrnimmt.
Von daher: Wenn du's mit dir machen lässt und das für dich kein Problem ist, dann kräht auch kein Hahn danach. Der Mindestlohn ist dein Recht. Punkt.

Dass du es nicht wahrnehmen möchtest, ist mindestens so ungewöhnlich, als dass unter Bekannten ein formalisiertes Arbeitnehmer-Argeitgeber-Verhältnis angestrebt wird.
Das ist eine Aussage, die sich um Wertungsneutralität benüht hat. Hilft dir das weiter?
 
Hi AgentBRD,

danke für deine Einschätzung.

AgentBRD schrieb:
Dass du es nicht wahrnehmen möchtest, ist mindestens so ungewöhnlich, als dass unter Bekannten ein formalisiertes Arbeitnehmer-Argeitgeber-Verhältnis angestrebt wird.

Ich sage mal so, es handelt sich, wie gesagt, um ein großes Haus, und dort auf der Baustelle war bereits eine 'Institution' vor Ort, zwecks Kontrolle, ob auch alles seine Richtigkeit hat (was natürlich der Fall war).

Und da ich, wie gesagt, Student bin, und zur Finanzierung meines Studiums auf staatliche Unterstützung angewiesen bin, habe ich natürlich ein Interesse daran, mir nichts zu Schulden kommen zu lassen was diese Unterstützung vielleicht kompromittieren könnte..
 
Na ja, also - ich bemühe mich wirklich um Neutralität. Daher muss ich dir sagen, dass es juristisch nur einen "richtigen Weg" gibt. Und der heißt: Mindestlohn einfordern und bei 450€/Monat ist Schluß.
(Übrigens: Die Regularien der geringfügigen Beschäftigung lassen gewissen Verschiebungen zu: Also in der gleichen Beschäftigung erst 600€ im Monat einzustecken und im Folgemonat nur 200€ - das geht in Ordnung. Bedingung ist, dass diese Beschäftigung SO nicht nur auf dem Papier besteht.)

Bei allen anderen Varianten gibt es immer jemanden, der beschissen wird: Entweder du, da du nicht wie vorgesehen entlohnt wirst...
Oder die Volkswirtschaft, da du die Regeln des Wettbewerbs unterwanderst.

Kurzum: Musst du mit dir selber ausmachen. Solange niemand feststellt, dass er beschissen wird und dagegen vorgeht, geht das alles seinen Gang.

Das ist jetzt vielleicht ein wenig fies, aber was das angeht, hat die Frage etwas gemein mit dem Gedanken, ob man im Supermarkt einen Apfel klauen darf, wenn man mittellos und hungerleidend ist. ;)
 
für Studenten gibt es auch Sonderregelungen, da darf dann Mehr als für 450€ gearbeitet werden, das darf dann aber im Jahresdurchschnitt einen Betrag X nicht übersteigen.
Versuch Dich darüber zu informieren.

Du kannst prizipiell die Installationsarbeiten übernehmen, benötigst aber zum in Betrieb nehmen den eingetragenen Fachbetrieb. Ein Meistertitel allein reicht hierzu nicht.

Du kannst auch den Zählerkasten neu machen, aber wie gesagt muß ein eingetragener Fachbetrieb den Antrag stellen und die in Betriebnahme durchführen.

vor der Inbetriebnahme gibt es keinen Strom.
Abschlten darfst Du Einschalten nicht.

Wichtig wäre es für Dich, den aktuellen Normenstand zu erhalten Dich also mal Updaten.

Insbesondere die mittlerweile vorgeschriebene Aufteilung des PEN schon im HAK ist den meisten Elektrikern noch nicht bekannt.
Erstaunlicherweise wissen viele auch noch nichts über die FI Pflicht für alle Steckdosen.
DIN 18015 wäre ein wichtiges Thema für Dich.
 
Hallo,

als Student darfst du 50Tage im Jahr arbeiten ohne dass dein Verdienst durch unnötige Abgaben geschmälert wird und dabei unbegrenzt verdienen. Ob es auch als Quasiselbtsständiger geht, solltest du vorher mal mit einen fachkundigen Steuerberater abklären, um nicht unnötiger Weise das Finanzamt auf den Ölan zu rufen.
Genauso wäre die Abklärung wegen Haftpflichversicherung und Kammerzulassung, bzw. Berufsgenossenschaft notwendig, da du keinen typischen Studentenjob ausübst, sondern als selbsständiger Handwerkswerksleistungen anbietest. Dabei wäre die Handwerkskammer, die verkehrteste Adresse, die man fragen kann, lieber eine unabhängige Institution.
Vergessen solltest du auch nicht, dass du einen anständigen Werkzeugpark für sollche Arbeiten benötigst. 2000€ sehe ich als Minimum an, den man investieren muss, um überhaupt anfangen zu können.

Suche dir einen Job als Pizzaboten, ein Studentenjob oder ein bezahltes Praktika in deiner Studienrichtung, da bleibt dir mehr über.

mfG
F.T.
 
Hallo,

danke für die Antworten. Für mich ist das Thema erledigt, ich habe eine Lösung gefunden.

Forentroll schrieb:
als Student darfst du 50Tage im Jahr arbeiten ohne dass dein Verdienst durch unnötige Abgaben geschmälert wird und dabei unbegrenzt verdienen.

Tatsächlich liegt die Grenze in meinem Fall bei 400 Euro. (BAfög)


Vergessen solltest du auch nicht, dass du einen anständigen Werkzeugpark für sollche Arbeiten benötigst. 2000€ sehe ich als Minimum an, den man investieren muss, um überhaupt anfangen zu können.

Werkzeugpark ist komplett vorhanden.

Suche dir einen Job als Pizzaboten, ein Studentenjob oder ein bezahltes Praktika in deiner Studienrichtung, da bleibt dir mehr über.

Nicht wirklich.. ;)
 
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