Elektroinstallation ohne Meister aber mit Abnahme

Diskutiere Elektroinstallation ohne Meister aber mit Abnahme im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, Ich hoffe ich bin hier richtig und mir kann irgendjemand weiter helfen. Ich bin gelernter Elektroinstallateur und habe...
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fuchsi schrieb:
eine Haftpflichtversicherung KANN nicht aussteigen. Maximal im Regress sich einiges zurückholen. Und das auch nur, wenn grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz nachgewiesen wird.

Hallo das ganze liegt schon viele Jahre zurück, deshalb weis ich das mit der Versicherungen nicht mehr richtig jedenfalls hat er seinen ganzen Besitz verloren.

mfg Sepp
 
nunja es gibt ja auch, zumindest bei Hausrat, so was wie eine Unterversicherung.

Wenn man sich dabei für 100.000€ Versichert, der Schaden aber 200.000€ beträgt bekommt man dann nicht 100.000€ sondern nur 50.000€ von der Versicherung.
Es sei denn man hat entsprechende Klauseln zum "Unterversicherungsverzicht" integriert.

Hier war ja sicher auch nicht die private Haftpflicht sondern die Betriebshaftpflicht die zuständige Assekuranz.
 
eine Haftpflichtversicherung KANN nicht aussteigen. Maximal im Regress sich einiges zurückholen. Und das auch nur, wenn grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz nachgewiesen wird.

Ein Gericht muss sich bei der Rechtssprechung an Gesetze halten. Zu Deinem Leidwesen regelt aber die NAV §13 wer an Elektrischen Anlagen wann arbeiten darf.
In jedem Zählerantrag unterschreibt der Konzessionsträger das er die Anlage errichtet hat.
Hat er dieses nicht haftet er trotzdem Zivil- als auch Strafrechtlich.
Bei verstoss gegen ein Gesetz wird die Versicherung frei von der Leistung.
Was Versicherungsbetrug ist wissen wir alle.
Die Versicherung kann als Nachweis der Errichtung einfach mal die Rechnungen und Leistungsnachweise mit den Monteurnamen erbitten und schon ist der Beweis der Errichtung nicht erbracht.
 
Die Nennung des oder der Erfüllungsgehilfen ist nicht erheblich für den Versicherer.
 
keine Gewerbehaftpflicht wird frei von Leistung. Das was Du meinst, passiert maximal im Regressverfahren. Aber egal, vielleicht ist das in DE anders als in AT.

So gesehen dürfte ja auch kein Lehrbub an elektrischen Anlagen arbeiten.
 
So gesehen dürfte ja auch kein Lehrbub an elektrischen Anlagen arbeiten.

Doch darf er wenn er seine Kurse abgeschlossen hat darf er mithelfen. Es liegt an dem Ausbilder Aufgaben zu übertragen die er fehlerfrei abliefern kann. Zusätzlich arbeitet er immer unter Aufsicht. Es steht also jemand daneben und beobachtet die Tätigkeit.
Ausserdem wird nur in eingetragenen Betrieben ausgebildet. Anders bekommt man keine Zulassung von der Kammer.
 
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