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schick josef
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fuchsi schrieb:eine Haftpflichtversicherung KANN nicht aussteigen. Maximal im Regress sich einiges zurückholen. Und das auch nur, wenn grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz nachgewiesen wird.
Hallo das ganze liegt schon viele Jahre zurück, deshalb weis ich das mit der Versicherungen nicht mehr richtig jedenfalls hat er seinen ganzen Besitz verloren.
mfg Sepp