elektrodödel schrieb:
@ Fentanyl:
wo steht das alles was du schreibst ?
Kann ich dir nicht genau sagen, da ich keine Lust habe massenhaft Geld für einen VDE-Schriftensatz auszugeben (bzw. das geld auch garnicht hätte atm).
darf ich dich nach deinem beruf / ausbildung fragen ?
Ich bin Student. Was die Elektrotechnik angeht, so hab ich mir alles selbst beigebracht und war dabei recht anpruchsvoll, weswegen ich gottlob von der Nachlässigkeitsmentalität, die vielen Elektrikern anhaftet, verschont geblieben bin.
Woher ich weiß, dass das, was ich sage, stimmt? Ganz einfach:
1.: hast du z.B. für die Steckdosensache die passende Richtlinie selbst gepostet - du interpretierst sie nur falsch
2.: Die VDE gehen bis auf wenige kleine Ausnahmen konform mit dem, was man "gesunden Menschenverstand" nennt - dass idiotische und in der Praxis oftmals nicht realisierbare Regeln wie eine Untergrenze für Schukosteckdosen bei 16A enthalten wären, kann man schon unter Berücksichtigung dieses Punktes relativ sicher ausschließen.
3.: Zahlreiche Anwendungsfälle aus der Praxis sind ein deutliches Zeichen, dass es etwas wie eine Untergrenzenregelung nicht geben kann (außer in Backupschutzbereichen wie Operationssälen z.B., dort gelten grundsätzlich andere Regeln).
4.: Ich pflege eine rege Kommunikation mit langjährigen Experten auf dem Gebiet Elektrotechnik. Bestes Beispiel ist wahrscheinlich der user Sam2 aus dem anderen Elektrikforum. Unter all den Menschen, deren Meinung ich schätze und deren Kompetenz für mich über jeden Zweifel erhaben ist, besteht ein eindeutiger Konsens u.a. bezüglich der hier angesprochenen Punkte. Dass andere, kompetente Leute dies ebenso sehen, wie ich, ist eine zusätzliche bestätigung meiner einschätzung.
Nachfolgend möchte ich noch ein paar Beispiele einbringen, die hoffentlich auch dir klarmachen, WARUM eine Untergrezenregelung nicht realisierbar ist:
Beispiel 1: Caravan-Steckdosen. Wohnwagen bekommen in der Regel maximal 16A einphasig als Versorgung, meistens sogar nur 10A, idealerweise als Sicherung gL. Im Wohnwagen hat man immer noch zusätzliche LS für die Endstromkreisabsicherung - diese müssen logischerweise deutlich kleiner als 16A sein, damit z.B. bei einem 10A-Anschluss noch ein wenig selektivität gegeben ist und die LS überhaupt schützen. Bei einer gL 10A - Vorsicherung machen B16A-LS keinen Sinn. In Wohnwagen sind daher meist zweipolige B6A-LS verbaut, im höchstfall normalerweise B10A (z.B. für Boiler)
Beispiel 2: USV-Steckdosen: Damit Steckdosen, die über eine haushaltsübliche mehr-kW-USV versorgt werden, mit B16 absicherbar wären, bräuchte man mindestens eine 5kW-USV, besser 8kW wegen des Kurzschlussstromes. Deshalb nimmt man hier in der Regel B6-LS und verwendet eine 3kW-USV
Beispiel 3: Steckdosen hinter Wechselrichtern (z.B. Solar oder Autosteckdose) oder kleinen Aggregaten: kleinere Aggregate und kleine Wechselrichter in Gartenhäusern haben meist Dauerleistungen von 1-2kW und geringe kurzzeitspitzenleistungen, weswegen B16-Absicherung hier niemals möglich wäre. Deswegen verwendet man hier für Schukosteckdosen Absicherungen zwischen 2 und 8A Charakteristik B oder Z.
Beispiel 4: Trenntrafo-Sekundersicherung: Auch hier reicht es oft nicht für 16A.
Und auch im ganz normalen Wohnbereich ist es prinzipiell
natürlich freigestellt, wie man absichert. Es gibt natürlich zusätzliche Richtlinien, die beachtet werden müssen: In wohnungen, die vermietet werden sollen, kann man nicht alles nur mit B2 absichern, ein paar Steckdosen mit B10 oder B13 müssen da schon sein - zusätzlich kann man natürlich wenn man will auch Steckdosen, die mit 0,4A abgesichert sind, einbauen.
Also kurz: Es gibt (außer vielleicht in Sonderbereichen)
keine prinzipielle Untergrenze für die Absicherung von Steckdosen.
Zum Herd: Auch hierbei gibt es keine Verpflichtung, mit 20A abzusichern.
Der Hintergrund der Richtlinie, die 20A-fähige Anschlüsse fordert, ist folgender: Es soll verhindert werden, dass aus spargründen nur 5x1,5mm² eingebaut wird, was je nach Länge und Verlegeart gerade so für 16A ausreicht. Um sicherzustellen, dass immer ein ausreichend großer Querschnitt verwendet wird, um z.B. auch mal einen 6-Platten-Herd betreiben zu können, wurde die Forderung aufgestellt, dass der Anschluss auf eine mögliche Belastbarkeit von 20A auszulegen ist, dmit mindestens 2,5mm² verwendet wird - und bei größeren Leitungslängen eben auch entsprechend mehr.
Das Entscheidende ist aber, dass man natürlich in der Absicherung nach unten hin frei ist - ledinglich der Anschluss (Leitungen, Anschlussdose, Klemmen) müssen auf 20A-Belastbarkeit ausgelegt werden, das Sicherungsorgan kann spontan angepasst werden. Und da niedrigere Absicherung sicherheitstechnisch besser ist, nimmt man vorzugsweise B16, sofern man einen normalen 4-Plattenherd mit Backofen anschließt.
Beim DLE erübrigt sich wohl jede diskussion, da mit logischem denken klar wird, dass die Leitung die DLE-Last tragen muss und daher auf den Nennstrom des DLE auszulegen ist!
@trekman: Mir geht es eben um genau die Steckdosen - gerade Schukosteckdosen haben nicht viel Reserve bei überlast und halten längereinwirkende Ströme von über 20A nicht lange aus. Und eine Anlage, bei der ein Nutzer durch einen dummen Fehler einen Brand auslösen kann, ist für mich nicht ausreichend sicher. Heutzutage sollten sich Anlagen in ausreichendem Maße selbst schützen. Dies setzt voraus, dass z.B. ein LS auslöst, wenn ein Anwendungsfehler (z.B. 20A Last an 16A-Steckdose) vorliegt. Mit einem B16-LS ist kein guter Schutz gegeben, da dieser bis zu 23,19A ohne auszulösen durchlässt, im Schnitt 20,5A(!). B13 sind da viel besser, da diese frühestens bei 14,69A auslösen, im Schnitt bei 16,5 und spätestens bei 18,85A. Und Geräte, die mehr als 3,5kW haben, sollten ohnehin über z.B. CEE angeschlossen werden, Schuko ist für hohe Lasten eigentlich ungeeignet.
MfG; Fenta
Btw: Ich fahre heute für eine Woche in Urlaub, bin in der Zeit nicht erreichbar und habe auch keinen Inet-Zugang!