Elt Installationen in öffentlichen Räumen

Diskutiere Elt Installationen in öffentlichen Räumen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte mich noch kurz Vorstellen. Ich heiße Christoph und komm aus Neschwitz bei Bautzen. Desweiteren bin...
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EnteS901

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Elektroniker für Geräte und Systeme
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich noch kurz Vorstellen. Ich heiße Christoph und komm aus Neschwitz bei Bautzen. Desweiteren bin ich gelernter Elektroniker für Geräte und Systeme und nun meine Frage. Bei einem Freund in der Gaststätte soll nach dem Hochwasser die Elektrohauptverteilung durch den Vermieter erneuert werden, da kompletter Hochwasserschaden. Der Zähler hängt aber im gesonderten HAR. Die Verteilung hing bis jetzt im Gastraum, was dem Kneiper und auch mir aus der elektrischen und bedientechnischen Sicht nicht gefiel. Nun die Frage, gibt es eine Vorschrift, die es Untersagt, das sich Hauptverteilungen in dem Gatsraum ungesichert befinden, da die Wunschvorstellung besteht, dass die Verteilung gleich ins Lager Verlegt wird und nicht an der selben Stelle widerhergestellt wird.

MfG

Ente
 
Da wäre mir nichts bekannt.

Früher habens halt in den Gasträumen oftmals die einzelnen Lichtkreise direkt im Verteiler mit den Automaten geschaltet.
 
fuchsi schrieb:
Da wäre mir nichts bekannt.

Früher habens halt in den Gasträumen oftmals die einzelnen Lichtkreise direkt im Verteiler mit den Automaten geschaltet.

Da hätte man doch auch Ausschalter für die Hutschiene
verwenden können... :lol:
 
Das mit dem elektrischen Betriebsraum hängt von der Baugenehmigung ab. Es gilt dann die EltBauO von Sachsen. Bei einer Änderung der Verteilung von einem Raum zum anderen kann der Brandschutz berührt sein. Hier muss, wenn es sich um einen Sonderbau handelt, eine Überprüfung des Branschutzgutachtens stattfinden.
Soweit ich weis sind diese Räume nach der SBauV Teil 6 Prüfpflichtig durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen.
Das weis aber jeder ausführende Elektrobetrieb.
 
Hallo,

danke erstmal für eure Antworten, aber nach dem Stand der Dinge ist sozusagen der Eltverteilung im Gastraum aus rechtlichen Gründen nichts entgegenzusetzen. Weshalb es dann natürlich auch schwierig wird die Verlagerung zu begründen. Nur aus reinem Menschenverstand dachte ich schon das soetwas vielleicht Probleme bereitet, da ja im Prinzip jeder Gast an die Elt Hauptverteilung ungehindert herankommt, was natürlich nicht gerade erstrebenswert ist.

MfG

Christoph
 
Es gibt abschliessbare Verteiler.
 
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