K
KDJens
- Beiträge
- 143
Hallo,
laut EnEV 2009 gibt es eine Austauschpflicht,
nach 30 Jahren, für Nachtspeicheranlagen, wenn
die Anlage nach dem 1. Januar 1990 errichtet wurde.
(ältere Anlagen haben eine "Gnadenfrist" bis zum
31. 12. 2019).
Wogegen sollte aber so eine Anlage ausgetauscht werden ????? NEUE NACHTSPEICHERANLAGE ??????
Oder etwas Anderes ?????
LG
Jens
laut EnEV 2009 gibt es eine Austauschpflicht,
nach 30 Jahren, für Nachtspeicheranlagen, wenn
die Anlage nach dem 1. Januar 1990 errichtet wurde.
(ältere Anlagen haben eine "Gnadenfrist" bis zum
31. 12. 2019).
Wogegen sollte aber so eine Anlage ausgetauscht werden ????? NEUE NACHTSPEICHERANLAGE ??????
Oder etwas Anderes ?????
LG
Jens