Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden

Diskutiere Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ich poste mal die Frage hier, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin aus Österreich und habe neulich ein Haus vom Bauträger gekauft -...
  • Ersteller alfredo_ildesonfo
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Wie viele deutsche Baubeteiligte hat vermutlich auch dieser Bauträger die Erdungsanlage nach dem Motto "das haben wir schon immer so gemacht" in Unkenntnis der gültigen Norm von den Maurern undokumentiert einbauen lassen.

Bei Gebäuden, die den Erder nicht für Bltzschutzzwecke verwenden, ist das aber auch relativ egal.
 
Wenn es so gezeichnet ist, fließt aber sicher kein Strom mehr über einen PE.


PEN_UBrRtGnPEN.png
 
Noch etwas der Überspannungsschutz wird wie HF behandelt , deshalb gelten da auch die Grenzen von 10 m. Die Berechnung der Wirkungsweise zur Strombegrenzung ist nicht so leicht wie du denkst . Denn selbst eine einfache Ader hat in diesem Bereich schon eine Induktivität und Doppeladern auch eine Kapazität neben dem rein ohmschen Widerstand. Egal wie du das Zeichnest die Verbindung vom PEN zum PE ( HES )ist und bleibt ein PE .
 
Egal wie du das Zeichnest die Verbindung vom PEN zum PE ( HES )ist und bleibt ein PE

Ob das nun ein PE oder eine PA-Leitung ist, wäre physikalisch egal. Im TT-Netz wäre es definitiv ein PE. Im TN könnte man um die Definition streiten.
Ursprünglich ging es um die Frage, ob der RCD auslöst, nur wenn der PEN vom Versorger abreißt, aber die Verbraucher keinen Körperschluss haben.



Noch etwas der Überspannungsschutz wird wie HF behandelt , deshalb gelten da auch die Grenzen von 10 m.

Es ist bekannt, dass Überspannungen, von Gewittern verursacht, als Hochfrequenz zu betrachten sind. Aber warum genau bei 10 Metern diese "heilige Grenze" liegen soll. Für mein Gefühl wurde diese wohlwollend für einen bestimmten Zweck so definiert.

Ich kenne diese 10 Meter Grenze aus einem anderen Zusammenhang: Es sind mindestens 10 Meter Leitungslänge notwendig, damit sich die notwendige Induktivität ergibt, um zwei Stufen des Überspannungsableiterkonzepts ausreichend zu entkoppeln. Ansonsten müsste man die gewünschte Induktivität durch Einfügen von Drosseln generieren.
 
….. Und die Entscheidung, ob ein Blitzschutz mit notwendigem guten Erder errichtet werden soll, ist meiner Meinung nach die Entscheidung des Bauherrn, der den ganzen Spaß bezahlen muss, und nicht, ob das in irgendeiner Norm festgeschrieben ist. …
Der profane normale Bauherr hat doch gar keine Ahnung von der Materie! Selbst viele ang. Fachleute sind mit dem Thema überfordert und Verkäufer lassen diesen gerne aus Kostengründen weg.

Früher hatte fast jeder Hof bei uns min. eine solche Blitzfangstange auf dem Dach sitzen. Ob dies immer fachgerecht installiert war lasse ich mal hingestellt, aber der Wille war da. Heutzutage fehlt selbst der.
 
Früher hatte fast jeder Hof bei uns min. eine solche Blitzfangstange auf dem Dach sitzen. Ob dies immer fachgerecht installiert war lasse ich mal hingestellt, aber der Wille war da. Heutzutage fehlt selbst der.

Nach der Blitzkugeltheorie sollte die übrigens auch ihre Funktion erfüllen und das schlimmste abwenden können.
 
Früher hatte fast jeder Hof bei uns min. eine solche Blitzfangstange auf dem Dach sitzen. Ob dies immer fachgerecht installiert war lasse ich mal hingestellt, aber der Wille war da. Heutzutage fehlt selbst der.

Ja, da stimme ich dir zu. Ich persönlich wohne auch lieber in einem Haus, das eine Blitzschutzanlage besitzt.

Ich hatte auch bei Neubauten, wo ich mich um die E-Installation kümmerte, immer darauf gedrängt, dass vor dem Betonieren der Bodenplatte reichlich Fahnen zum späteren Anschluss einer Blitzschutzanlage bzw. Antennenerdung vorgesehen wurden.

Bei einzeln stehenden Gehöften sehe ich einen Blitzschutz als sehr notwendig an. Aber auch in einer Siedlung schlägt es manchmal ein.


Früher hatte fast jeder Hof bei uns min. eine solche Blitzfangstange auf dem Dach sitzen. Ob dies immer fachgerecht installiert war lasse ich mal hingestellt,

Es war wahrscheinlich fachgerecht nach den Erkenntnissen der damaligen Zeit. Sicher kein hundertprozentiger Schutz, aber allemal viel besser als keine Blitzschutzanlage.



Die Sache, was der Bauherr technisch davon versteht, ist immer schwierig. Die Versicherungen fordern ja bei privaten Häusern keine Blitzschutzanlage. Deshalb argumentieren viele Häuslebauer, dass es dann wahrscheinlich nicht so sinnvoll sei, eine zu errichten. Viele machen es einfach aus Kostengründen nicht, weil der Bau eh schon so teuer ist.

Man soll den Bauherrn technisch beraten, so dass er die Materie zumindest in Ansätzen versteht, aber die Entscheidung muss in seinen Händen bleiben.
 
Wenn man den Aussagen des obigen Autors, Martin Schauer, der da sicher mehr Einblick hat und auch den im Artikel zitierten Autoren, glauben darf, orientieren sich die Gremien oft an anderen Faktoren, als den physikalischen.
In den Gremien, in die ich Einblick habe, bestimmt mit einer Ausnahme allein die Physik und nichts anderes die Entscheidungen.

Die Ausnahme im DKE K735, AK.02 für Funkantennen, betriift die Lobby-Bemühen des DARC elektrotechnische Laien mit einer Amateurfunklizenz zu Fachleuten zu adeln, die sie nicht sind.

Wie vernagelt muss man sein um Beitrag für Beitrag auszublenden, dass die Mängelrüge des Ösi-Elektrikers ausschließlich eine nach ÖVE E 8014 mit Gesetzeskraft geschuldete aber fehlende Dokumention betrifft. :rolleyes:

Dass der FPAL nicht wie nach der strengeren ÖVE E 8014 ebenfalls vorgeschrieben durch eine Elektrofachkraft (= Person welche die Normen wirklich kennt und nicht nur in Bausch und Bogen ungelesen ablehnt) sondern nur durch die Maurer in den WU-Beton eingebaut wurde und ein mit dem FPAL je 10 m Innenumfang (DIN 18014 nur je 20 m Außenumfang) verbundener NIRO-Ringerder, kommt erschwerend hinzu.

Welche Privatmeinung der Herr Schauer und sein b.v.s zur DIN 18014 oder ein Hardcore-Nihilist hat, der mit seiner Normunkenntnis kokettiert, haben, ist hier einmal mehr OT und so unwichtig wie die Frage ob in Asien ein Sack Reis umkippt.
 
Ja, da stimme ich dir zu. Ich persönlich wohne auch lieber in einem Haus, das eine Blitzschutzanlage besitzt.
Strich in den Kalender!

Immerhin die unter tatkräftiger Mitwirkung von pösen Blitzschutzfirmen wie DEHN enstandene Reihe IEC 62305 wird für einen Reiter hoher Rösser zwar unpassend aber doch geschätzt. :D

Bist du dir wirklich sicher, dass das erwähnte Blitzkugel- oder das daraus abgeleitete Schutzwinkelverfahren nicht auch nur physikfreies Lobbyisten-Fake ist? Aber auch Blitzschutz und dein Bauchgefühl dazu ist hier OT, denn das Haus des TE hat kein Blitzschutzsystem.
 
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Welche Privatmeinung der Herr Schauer und sein b.v.s zur DIN 18014 oder ein Hardcore-Nihilist hat, der mit seiner Normunkenntnis kokettiert, haben, ist hier einmal mehr OT und so unwichtig wie die Frage ob in Asien ein Sack Reis umkippt.

Ich finde es schon wichtig, dass Leute am eingefahrenen System der übertriebenen Normungs- und Vorschriften- Bürokratie ordentlich sägen.

Es ist eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit, dass man solche Auswüchse bekämpft. Wenn jemand in dem System integriert ist, hat er sich diese Denkweise angeeignet und meint, diese Vorschriften kämen gleich nach den Zehn Geboten und Ketzer sollte man auf den Scheiterhaufen werfen....


Es geht nicht darum, Normen und Regeln generell in Frage zu stellen. Es geht mir um die Auswüchse, die in den letzten Jahren entstanden sind. Und nicht nur im Bereich der E-Technik.
 
Und ich habe lieber einen Erder auch ohne äußeren Blitzschutz, der mir einen Potentialausgleich liefert.
Dazu ist der Erder nämlich hauptsächlich angedacht.

Die Stützung des PEN ist dabei eine Nebensache, die für den Netzbetreiber auch nur dann hilft wenn es im Netz entsprechend viele Erder gibt.

Bei defekt am PEN in der Einspeisung hilft der einzelne zwar nur wenig, kann aber im Verbund mit den anderen noch daran angeschlossenen vielleicht etwas bewirkten.


Fakt ist auf jeden Fall hier auch wieder, daß eine Leistung beauftragt wurde und bezahlt werden soll, deren Nachweis der Mangelfreiheit nicht mehr möglich ist.
 
Es ist auf jeden Fall schwierig für den TE hier einen Ausgleich für den Mangel zu erlangen. Er könnte natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen, der gegen den Hausverkäufer (oder die Baufirma) Klage erhebt. Die dazu erforderlichen Gutachten werden mit Sicherheit nicht billig sein. Die Materie für die Juristen schwer verständlich. Der Ausgang ungewiss. Letztendlich verdienen nur die Juristen an der Sache und der TE bleibt im Regen stehen.

In der Praxis sollte sich ein vernünftiger örtlicher Elektriker die Sache ansehen und evtl. notwendige Maßnahmen treffen.

Aber keiner, der mit Stillegung der Anlage droht, diesen gibst Du einen Tritt in den Verehrtesten und auf Nimmerwiedersehen.
 
Und ich habe lieber einen Erder auch ohne äußeren Blitzschutz, der mir einen Potentialausgleich liefert.

Das ist schon richtig. Aber heutzutage, wenn alles im Haus über RCD läuft, würde ich die Gefahr, dass deswegen etwas passiert, sehr gering einschätzen.


Wenn man das weiter überlegt, die Betondecke über dem Erdgeschoss werden die wenigsten erden. Da hätte man dann das gleiche Problem wie beim Kellerboden.
 
Ist es denn überhaupt eine Anlage im TN System?
nicht vielleicht doch ein TT? dann wäre eine Anlage ohne Erder wirklich gefährlich.
Ersatzstrom Versorgung, möglicherweise???

Einen Erder nachrüsten kann man durchaus aber eben nicht wie einen Fundamenterder.

Leistung nicht erbracht-> keine Bezahlung dieser. in Deutschland durchaus üblich den Erder nicht zu bezahlen wenn die Doku fehlt.
 
Und was hilft Dir der RCD wenn Dein Erdpotential ungleich dem des PE ist?
Für heutige elektronische Geräte kann das zu einem erheblichen Problem werden.

Nach der Aussage könnte man auch den kompletten Potentialausgleich einfach weg lassen.
 
Leistung nicht erbracht-> keine Bezahlung dieser. in Deutschland durchaus üblich den Erder nicht zu bezahlen wenn die Doku fehlt.

Ja, klar. Aber der TE hat sein Haus schon bezahlt. Da etwas rückgängig machen zu wollen ist juristisch schwierig.

Wenn Du in der Bauphase nicht bezahlst hast Du eher eine Chance auf Ausgleich, denn dann muss die Baufirma die Richtigkeit erst beweisen und wenn sie das nicht kann, eine Preisreduzierung akzeptieren.


Ist es denn überhaupt eine Anlage im TN System?
nicht vielleicht doch ein TT? dann wäre eine Anlage ohne Erder wirklich gefährlich.

Jein! Man möchte doch hoffen, dass der Widerstand seines vorhandenen Erders wenigstens für 30 mA RCDs im TT-Netz ausreichen würde.

Deshalb ja auch der schon früher gemachte Vorschlag, den Widerstand einfach mal messen zu lassen. Ist ja sicher keine große teure Aktion.
 
Und was hilft Dir der RCD wenn Dein Erdpotential ungleich dem des PE ist?

Es geht ja hier um die Frage, ob das Potential an der Oberfläche des Kellerbodens annähernd auf PE - Potential liegt. Wegen des Spannungsfalls auf dem PEN des Versorgers könnten vielleicht im schlimmsten Fall mal ein paar Volt Unterschied sein. Das wird sich aber kaum auf Informationstechnische Geräte auswirken. Es sei denn, die liegen am Kellerboden in einer Wasserpfütze.
 
Ich finde es schon wichtig, dass Leute am eingefahrenen System der übertriebenen Normungs- und Vorschriften- Bürokratie ordentlich sägen.
Löblich wenn man das mit begründeter Einzelkritik macht. Aus der Anonymität des Internets vorgetrage dubiose Andeutungen von Korruption und Lobbyismus und Kokettierungen keine Norm gelesen zu haben, ergeben keine Verbesserung.
Es geht nicht darum, Normen und Regeln generell in Frage zu stellen. Es geht mir um die Auswüchse, die in den letzten Jahren entstanden sind. Und nicht nur im Bereich der E-Technik.
Dann fass dich mal an die eigene Nase und komm vom pauschalen Standard-Gemaule ab. Mach ein Thema auf, in dem du konkrete Änderungsvorschläge in einem Einspruchsformular darstellst.

Die Gelegenheit, das bei den beiden Neuentwürfen der DIN 18014 zu tun, hast du ebenso wie Herr Schauer (nach NABau-Infos jedenfalls im ersten Entwurf) ungenutzt verstreichen lassen. Herr Schauer har das auch nicht bei der Auslegung der DIN 18014:2007-09 oder 2014-03 getan.

Zwei bis drei deiner Motzbeiträge weniger und es wäre formuliert und der Kropf geleert gewesen. Die meisten meiner Einsprüche wurden unverändert oder modifiziert angenommen.

Bitte zurück zu ÖVE E 8014, schau wenigstens in die NORM mal rein bevor du wieder nur überheblich OT Gift und Galle spuckst. :rolleyes:
 
Uns hilft es hier nicht weiter, mit Normen um sich zu werfen, sondern wir brauchen eine physikalisch sinnvolle Lösung, damit der TE mit seiner Erdung ruhig schlafen kann. Wenn wir konsequent nach Norm arbeiten in diesem Fall hier, müsste er das Haus abreissen und neu bauen.
 
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