Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden

Diskutiere Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Ich poste mal die Frage hier, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin aus Österreich und habe neulich ein Haus vom Bauträger gekauft -...
  • Ersteller alfredo_ildesonfo
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Funktionssicherheit unabhängig vom Erdungswiderstand auch sichergestellt wird oder ?

Im Prinzip schon, nur der Wert der dabei auftretenden Berührungsspannung würde eine Aussage zulassen, über die Höhe des Erdungswiderstandes im TT-System.

Dürften zwar rechnerisch bis 50 Volt gehen (bei Tierhaltung bis 25 Volt). Aber in der Praxis, bei einem Neubau, sollte maximal ein Wert von 1...2 Volt anzustreben sein.
 
Ja, ich habs ja kommen sehen: Ich habe es zwar nicht explizit erwähnt, es ist doch logischerweise auf der Giebelseite genau so. Oder muss ich explizit noch dazu schreiben, dass hier keine Dachrinne liegt?
No, aber keiner der über mehr als nur Halbwissen verfügt ändert die seit einem halben Jahrhundert geltenden Werte selbstherrlich ab. :)

Wenn du nicht um jede Norm einen so weiten Bogen schlagen würdest, wüsstest du auch, dass man den passiven Schutz von Fassaden beim VDE wie auch in TGL-Normen schon auf Antennen unter Traufen beschränkt hatte. So wie gerade weiter hurtig OT an der ÖVE E 8014 vorbei geplaudert wird, kommt es auf die Folie auch nicht mehr an.

Folie20.JPG
 
Der Ring ist ca. 100m lang. Und an 8 Stellen per Fahnen mit dem Fundamenterder verbunden.
Ringerder passen schon eher zum Thema.

Für die Rückrechnung des sensationell niedrigen Ausbreitungswiderstands auf den spezifischen Erdwiderstand ist dessen umfasste Fläche bzw. die eines flächengleichen Ersatzkreises maßgeblich. Wie teilen sich denn die 100 m Länge auf Länge und Breite auf?
 
Ringerder passen schon eher zum Thema.

Für die Rückrechnung des sensationell niedrigen Ausbreitungswiderstands auf den spezifischen Erdwiderstand ist dessen umfasste Fläche bzw. die eines flächengleichen Ersatzkreises maßgeblich. Wie teilen sich denn die 100 m Länge auf Länge und Breite auf?

Ich habe jetzt im Plan nachgesehen. Dürfte etwa 50x15 sein. Also sogar 130m Ring.
 
Ich habe jetzt im Plan nachgesehen. Dürfte etwa 50x15 sein. Also sogar 130m Ring.
Die jetzt größere Fläche von 750 m² entspricht einem Ersatzkreis mit 30,902 m Durchmesser.

Bei 130 m Länge wirkt sich der Querschnitt des Erders nur noch wenig aus, es macht somit kaum noch einen Unterschied ob ein Rund- oder Bandstahl eingebaut wird. Bei Verlegung in frostfreier Tiefe von 0,5 m müsste der spezifische Erdwiderstand kleiner 30 Ωm betragen. Der Wert ist möglich aber äußerst selten.
 
Wenn ich den Bericht lese dann lese ich bei Potentialausgleich "nicht vorhanden" allein aus diesem Grund wäre die Anlage schon still zu legen.
Da kann ich auch den Prüfer verstehen, der da von Gefahr im Verzug redet.
Die unbekannte Erdungsanlage könnte man zumindest messen und damit feststellen ob diese für den Schutz dieses TT Netzes ausreichend ist, auch wenn nciht mehr feststellbar ist ob der geforderte Fundamenterder richtig ausgeführt wurde.

Ohne Messung des Erdungswiderstandes ist das durchaus nicht bewertbar.
 
Wenn ich den Bericht lese dann lese ich bei Potentialausgleich "nicht vorhanden" allein aus diesem Grund wäre die Anlage schon still zu legen.
Was willst du denn "ausgleichen", wenn nur Kunststoffleitungen vorhanden sind; TT-System; keine Antenne; kein BK-Kabel;...?

Etwa so?:
vErdung3.jpg
 
Wenn ich nur Kunststoffleitungen habe habe ich trotzdem einen Potentialausgleich, auch wenn die Kunststoffrohre da nicht angeklemmt werden.

Im Zweifelsfall hängt an dem PA eben nur der Erder und der PE dran aber auch das ist ein vorhandener Potentialausgleich, allerdings gibt es neben Rohren ja auch noch Antennen, Überspannungsableiter die unter Umständen da an zu klemmen sind, Kabelanschlüsse etc...
 
Im Zweifelsfall hängt an dem PA eben nur der Erder und der PE dran aber auch das ist ein vorhandener Potentialausgleich, allerdings gibt es neben Rohren ja auch noch Antennen, Überspannungsableiter die unter Umständen da an zu klemmen sind, Kabelanschlüsse etc...

Bei Betriebsgebäuden hängt ggf auch die Stahlkonstruktion am PE.
Heizsystem, falls vorhanden, auch.
 
Im Zweifelsfall hängt an dem PA eben nur der Erder und der PE dran aber auch das ist ein vorhandener Potentialausgleich, allerdings gibt es neben Rohren ja auch noch Antennen, Überspannungsableiter die unter Umständen da an zu klemmen sind, Kabelanschlüsse etc...

Das wurde alles schon in #89 geklärt.
 
Im Zweifelsfall hängt an dem PA eben nur der Erder und der PE dran aber auch das ist ein vorhandener Potentialausgleich,
Ich glaube, du verwechselst PA mit HES. Eine HES wird er haben; da hängt ja auch sein PE dran.
PA = Potentialausgleich. Und wenn an der HES nichts weiter dran hängt, hat er eben keinen "Potentialausgleich", wie im Protokoll vermerkt.
 
Nein verwechsel ich nicht.

Wenn keine "PA-pflichtigen" Bauteile existieren klemmen auch keine an der HES oder auch an anderen daran angeschlossenen PA Schienen.
trotzdem ist ein PA vorhanden, denn alles was angeklemmt werden muß ist angeklemmt.
Der Erder ist zudem auch für den PA zuständig.
 
Darf man fragen, was ein IEV-Wörterbuch ist? ;)
Ist das gesetzlich verbindlich? :D
 
Darf man fragen, was ein IEV-Wörterbuch ist? ;)
Die Frage stufe ich bei dir als Satire ein.
Ist das gesetzlich verbindlich? :D
In Österreich eher als bei uns.

Dass jemals zwischen Erdung (en: earthing oder groundig), IEV 195-02-01, und Potentialausgleich (en: equipotential bonding), IEV 195-01-10, nicht säuberlich getrennt wurde, schließe ich als Nicht-Starkstromer aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Erder ist natürlich nicht nur für den PA, sondern eben AUCH.
Neben der Verbesserung der Erdung des PEN oder hier im TT das Erden des Schutzleiters, ist der Erder auch für den Potentialausgleich zwingend erforderlich.
 
Thema: Erder konnte bei Erstinbetriebnahme nicht überprüft werden
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