Erdung der PV-Anlage und Komponenten

Diskutiere Erdung der PV-Anlage und Komponenten im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Moin zusammen, ich plane den Bau einer PV-Anlage mit zwei Generatorfeldern. Der Wechselrichter, der PV-Überspannungsschutz und der Speicher...
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Jowa3003

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Moin zusammen,

ich plane den Bau einer PV-Anlage mit zwei Generatorfeldern. Der Wechselrichter, der PV-Überspannungsschutz und der Speicher werden auf dem Dachboden installiert. Außerdem besteht eine Sat-Anlage auf dem Dach, die mit einem NYM-J 1x16 von der Potentialausgleichschiene geerdet ist.
Nun zu meiner Frage: Muss ich die Erdung für alle Komponenten einzeln aus dem Anschlussraum von der Potischiene auf den Dachboden ziehen oder kann ich das NYM-J 1x16 der Sat-Schüssel als "Zuleitung" nehmen, daran eine Potentialausgleichschiene auf dem Dachboden setzen und von da aus jeweils die beiden Generatorfelder, den Wechelrichter, den PV-Überspannungsschutz, den Speicher und die Sat-Schüssel erden? Ansonsten müsste ich ja 5 weitere Erdungsleitungen ziehen :-o

Was sagt die Norm? Danke für eure Info.
 
Das 16mm² der Antenne ist ein Blitzschutz PA den darfst Du so nicht anpacken, eigentlich müsstest Du zu diesem und der Antenne sogar ein Trennungsabstand einhalten.
Du kannst aber eine PA Leitung in geeignetem Querschnitt (mindestens 16mm²) hoch ziehen und oben eine PAS setzen und dann verteilen.

Der Speicher ist hoffentlich gut isoliert?
Weder Wechselrichter noch Batterie mögen hohe Temperaturen.
Gerade die Batterien werden am Besten bei 20°C betrieben, spätestens Temperaturen über 25°C lassend die Akkus sehr schnell altern.
Netzanschluß ist ein Erdanschluß?
Die Verluste auf der Niederspannungsseite nach dem Generator sind deutlich höher als auf der Gleichspannungsseite, aus diesem Grund ist eine Installation von Umrichter und Akku nahe dem Zähler an zu streben.
 
Durch einen Fußzeilenlink bin ich auf den nicht mehr taufrischen Beitrag gestoßen und starte die fällige Gebetsmühle.

Nö, denn du bist offenkundig keine Elektrofachkraft mit VNB-Konzession, sonst wären Forenanfragen unnötig. Siehe NAV §13.

... die Erdung für alle Komponenten einzeln aus dem Anschlussraum von der Potischiene auf den Dachboden ziehen oder kann ich das NYM-J 1x16 der Sat-Schüssel als "Zuleitung" nehmen, daran eine Potentialausgleichschiene auf dem Dachboden setzen ....
Bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem ist für die Antennensicherheit primär die IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) maßgeblich, die entsprechend der Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude Leiter UND Verbinder fordert, die nach Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig geprüft sind. Kupferdrähte aus 16 mm² Cu überstehen auch deutlich mehr als Blitzmonster mit 200 kA, Banderdungsschellen, HES oder örtliche PAS welche den Prüfanforderungen genügen trifft man aber aus Normunkenntnis nur selten an.

... und von da aus jeweils die beiden Generatorfelder, den Wechelrichter, den PV-Überspannungsschutz, den Speicher und die Sat-Schüssel erden?
Bei Gebäuden MIT Bliitzschutzsystemen ist die Reihe IEC 62305 zu beachten und die verlangt, dass die Gestelle bzw. bzw. Modulrahmen mit mind. 6 bzw. 16 mm² Cu in einen Funktionspotentialausgleich einzubeziehen sind. OHNE Blitzschutzschutzsystem und auch bei trafolosen Wechselrichtern gibt es im Geltungsbereich des VDE nur dann eine Verpflichtung schutzisolierte PV-Module in den Potentialausgleich einzubeziehen, wenn das ein Hersteller mit oder ohne Begründung fordert. Es gibt auch die Fachmeinung, dass ein Schutzpotentialausgleich der PV-Module, wie er in Österreich generell und in der Schweiz immerhin bei trafolosen WR gefordert ist, unzulässig ist.

Die für PV-Anlagen primär maßgebliche DIN VDE 0100-712 fordert, dass WENN ein PA-Leiter verlegt wird, dieser möglichst eng mit den PV-Leitungen verlegt werden MUSS.

Ansonsten müsste ich ja 5 weitere Erdungsleitungen ziehen :-o

Was sagt die Norm? Danke für eure Info.
EINE? Schön wärs!

Bei allen national unterschiedlichen Interpretationen bei Gebäuden ohne LPS reicht für die PV-Anlage ein Leiter aus. Zur Verwendung von Antennenerdungsleitern für den PA von PV-Anlagen, gehe ich bei @Octavian1977 ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das 16mm² der Antenne ist ein Blitzschutz PA den darfst Du so nicht anpacken, eigentlich müsstest Du zu diesem und der Antenne sogar ein Trennungsabstand einhalten.
Er dürfte es in der Tat nur, wenn er EFK mit VNB-Konzession wäre, was aber nichts mit Trennungsabständen zu tun hat.

Ich selbst plädiere dafür auch gegen Erdungsleiter von Antennen nach IEC 62305-3 zu berechnenden Trennungsabstände einzuhalten. Leider sieht man das im TC 109 in Brüssel noch anders. Das Schutzziel von außen abgeführten Erdungsleitern ist m. E. sinnfrei, wenn PV-Leitungen als Blitzbypass direkt ins Gebäude eingeführt werden.

Einen Blitzschutz-Potentialausgleich gibt es nur nach Reihe IEC 62305 für den Inneren Blitzschutz. Blitzstromtragfähige Antennenerdungen sind eine dem Äußeren Blitzschutz vergleichbare Maßnahme und der Begriff daher verfehlt. Seit Äußerer Blitzschutz nur noch mit Innerem Blitzschutz und Überspannungsschutz zulässig ist, ist Blitzschutz ein Oberbegriff für alle Schutzmaßnahmen. IEC 60728-11 verwendet den Begriff sowohl bei der Antennenerdung wie auch dem Schutz in als sicher angenommenen Fassadenbereichen.

Du kannst aber eine PA Leitung in geeignetem Querschnitt (mindestens 16mm²) hoch ziehen und oben eine PAS setzen und dann verteilen.
Falls ein Hersteller einen Schutzpotentialausgleich der Module fordern sollte, wären 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) normkonform und als Funktions-PA reicht 6 mm² Cu. Der Querschnitt genügt auch für den WR, es sei denn der Hersteller fordert wegen hoher Ableitströme 16 mm² Cu.

Von DEHN gibt es zu dem Thema reichlich Literatur. In der VDE-Vortragsreihe Blitzschutz für Praktiker (4) gibt es weitere Bilder, die ich erst noch mit dem Autor auf einen Widerspruch zur DIN VDE 0100-712 abklären will, bevor ich auf den eingehe.
 
Thema: Erdung der PV-Anlage und Komponenten
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