Erdung Einzugskamin?

Diskutiere Erdung Einzugskamin? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Meines Wissens muß ein Edelstahlschornstein, der in einen bestehenden Schornstein eingezogen wird, ebenfalls an den PE angeschlossen werden. Wie...
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Elektrofred

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Meines Wissens muß ein Edelstahlschornstein, der in einen bestehenden Schornstein eingezogen wird, ebenfalls an den PE angeschlossen werden. Wie sieht es damit aus, wenn das Haus keine Blitzschutzanlage hat? Da der Edelstahlkamin nun der höchste Punkt ist, der zudem noch geerdet ist, müsste das doch für Blitze ein magischer Anziehungspunkt sein. Wäre es unter dem Gesichtspunkt nicht besser, auf die Erdung des Kamins zu verzichten?

Grüße
Elektrofred
 
Eigentlich müsste der Kamin durch eine Fangstange geschützt werden, da er eine leitfähige Verbindung ins Gebäude hat.
Der Kamin selbst muß dann in den PA mit einbezogen werden. 16mm² wäre mein Vorschlag, aber ich kenn da die genaue Vorschrift nicht.

Den Kamin ohne Erdung in irgendeiner Weise zu betreiben halte ich für gar keine Gute Idee da hier sonst auch statische Aufladungen entstehen können durch den Staub (Ruß) aus dem Kamin und äußere Einwirkung, die dann schädliche Auswirkungen auf die angeschlossenen Heizgeräte haben werden.
 
Hallo,

der Schornstein muss in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Wenn möglich sollte wie Octavian schon geschrieben hat, der Schornstein durch eine Fangstange geschützt werden. Details findest Du in diesem Dokument unter Punkt 5.4.

Bernd
 
Zelmani schrieb:
...Wenn möglich sollte wie Octavian schon geschrieben hat, der Schornstein durch eine Fangstange geschützt werden. ...

Hallo,

irre ich mich, oder ist die Fangstange Bestandteil einer Blitzschutzanlage?
Eine Blitzschutzanlage existiert aber nicht (es handelt sich um einen Altbau), und ist auch nicht geplant. Das mit dem Potentialausgleich ist dagegen klar.

Meine Frage war ja, ob der Anschluss an den Potentialausgleich das Risiko eines Blitzeinschlags nicht drastisch erhöht? Wenn dem nämlich so ist, dann müsste statt des Edelstahlrohrs ein Keramikrohr in den Schornstein eingezogen werden. Ein Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein mit Anschluss an den Potentialausgleich ohne Blitzableitung wäre in meinen Augen eher verantwortungslos.

Grüße
Elektrofred
 
selbstverständlich ist die Fangstange Bestandteil der Blitzschutzanlage.

Da das Rohr an der Heizung angschlossen ist wird es hier schon mit dem Potentialausgleich verbunden.
Allerdings ist die Verbindung nicht sonderlich gut.

Durch die schlechte Verbindung können gefährliche Spannungen an dem Teil stehen bleiben oder zu Funkenbildung an den schlechten Verbindungen führen.
Deswegen ist hier ein ausreichender PA herbeizuführen

selbstvertändlich ist so etwas eine Art Blitzfangstange, deswegen ist bei solchem Aufbau ein Blitzschutz dringend anzuraten.
Da das Blitzschlagrisiko allerdings geringer ist als die Wahrscheinlichkeit, daß ein Schornsteinfeger den Kamin berührt ist der PA auf jeden Fall durchzuführen.
 
Elektrofred schrieb:
Meine Frage war ja, ob der Anschluss an den Potentialausgleich das Risiko eines Blitzeinschlags nicht drastisch erhöht?

Nein, das ist meines Wissens nach nicht oder jedenfalls nicht in nennenswertem Ausmaß der Fall. Eine Fangentladung kann genauso gut von nicht bzw. schlecht geerdeten Gebäudebestandteilen ausgehen.

Elektrofred schrieb:
Ein Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein mit Anschluss an den Potentialausgleich ohne Blitzableitung wäre in meinen Augen eher verantwortungslos.

Warum? Das Gegenteil ist der Fall. Je größer der Widerstand auf dem Weg ins Erdreich, desto größer ist das Ausmaß an mechanischer Zerstörung sowie die Wahrscheinlichkeit von Überschlägen auf andere leitfähige Gebäudeteile.

Im Übrigen ist in dem von mir genannten Dokument ja klar beschrieben, wie's gemacht werden muss. Oder glaubst Du, dass mit VDE, VSE und ZVH gleich drei Dachverbände die Sache falsch einschätzen?
 
Octavian1977 schrieb:
selbstverständlich ist die Fangstange Bestandteil der Blitzschutzanlage.

Muss aber nicht. DieEN 60728-11 schlägt ja auch Fangstangen für Antennen vor.

Lutz
 
Zelmani schrieb:
Eine Fangentladung kann genauso gut von nicht bzw. schlecht geerdeten Gebäudebestandteilen ausgehen.
Der Glaube, dass der Blitz eher dort einschlägt wo der geringste Widerstand vorliegt ist naheliegend, aber trotzdem falsch. Er schlägt bevorzugt dort ein wo die höchste Feldlinienkonzentration ist, somit insbesondere an den Gebäudeecken.

Octavian1977 schrieb:
selbstverständlich ist die Fangstange Bestandteil der Blitzschutzanlage.
Wer meinte doch noch kürzlich in diesem Forum, dass Erdung und Blitzschutz zwei Paar Stiefel seien? :D

elo22 schrieb:
Muss aber nicht. DieEN 60728-11 schlägt ja auch Fangstangen für Antennen vor.
Blitz- und Überspannungsschutz erfordern ein einheitliches Gesamtkonzept. Die Zeiten da man eine Antennenerdung getrennt betrachten und den 16 mm² Cu-Erdleiter sachlich unsinnig ohne Trennungsabstand verlegen durfte sind passe.

Fangstange ist nicht gleich getrennte Fangeinrichtung. Eine Fangstange allein ergibt nur einen minimalen Schutz und ist nicht mehr zeitgemäß. Wirkungsvoller ist Isolierter Blitzschutz (Gesamtgebäude) oder getrennte Fangeinrichtungen für Klimaanlagen, Dachlüfter, ES-Schornsteine oder eben auch Antennen. Und das ist ohne Wenn und Aber Blitzschutz, weshalb auch in der EN 60728-11 auf die EN 62305-3 verwiesen wird.

Hier der Text in den Grafik-Legenden:

EN 60728-11 Bild 10 schrieb:
13 Durch isolierte Blitzschutzanlage (LPS) geschützter Raum (Siehe IEC 62305-3)
In Bild 12 ist nur die Antenne geschützt, hier hätte es somit korrekter lauten müssen " Durch getrennte Fangeinrichtung".

Für getrennte Fangeinrichtungen ist die EN 62305 anzuwenden, weshalb leider ein blitzstromtragfähiger 16 mm² Cu-Draht als Erdleiter einer getrennten Fangstange nicht normkompatibel ist.
 
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