Zelmani schrieb:
Eine
Fangentladung kann genauso gut von nicht bzw. schlecht geerdeten Gebäudebestandteilen ausgehen.
Der Glaube, dass der Blitz eher dort einschlägt wo der geringste Widerstand vorliegt ist naheliegend, aber trotzdem falsch. Er schlägt bevorzugt dort ein wo die höchste Feldlinienkonzentration ist, somit insbesondere an den Gebäudeecken.
Octavian1977 schrieb:
selbstverständlich ist die Fangstange Bestandteil der Blitzschutzanlage.
Wer meinte doch noch kürzlich in diesem Forum, dass Erdung und Blitzschutz zwei Paar Stiefel seien?
elo22 schrieb:
Muss aber nicht. DieEN 60728-11 schlägt ja auch Fangstangen für Antennen vor.
Blitz- und Überspannungsschutz erfordern ein einheitliches Gesamtkonzept. Die Zeiten da man eine Antennenerdung getrennt betrachten und den 16 mm² Cu-Erdleiter sachlich unsinnig ohne Trennungsabstand verlegen durfte sind passe.
Fangstange ist nicht gleich getrennte Fangeinrichtung. Eine Fangstange allein ergibt nur einen minimalen Schutz und ist nicht mehr zeitgemäß. Wirkungsvoller ist Isolierter Blitzschutz (Gesamtgebäude) oder getrennte Fangeinrichtungen für Klimaanlagen, Dachlüfter, ES-Schornsteine oder eben auch Antennen. Und das ist ohne Wenn und Aber Blitzschutz, weshalb auch in der EN 60728-11 auf die EN 62305-3 verwiesen wird.
Hier der Text in den Grafik-Legenden:
EN 60728-11 Bild 10 schrieb:
13 Durch isolierte Blitzschutzanlage (LPS) geschützter Raum (Siehe IEC 62305-3)
In Bild 12 ist nur die Antenne geschützt, hier hätte es somit korrekter lauten müssen " Durch getrennte Fangeinrichtung".
Für getrennte Fangeinrichtungen ist die EN 62305 anzuwenden, weshalb leider ein blitzstromtragfähiger 16 mm² Cu-Draht als Erdleiter einer getrennten Fangstange nicht normkompatibel ist.