Erdung Etagen-übergreifender Bauelemente

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sipo

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Hallo,
in einem Neubau mit 3 Etagen plus Tiefgarage sind mein Kollege und ich der Ansicht, dass die Etagen-übergreifenden Bauelemente (v.a. Wasserrohre und der Heizkreisverteiler) in jeder Etage mit Erdungsbändern auszustatten sind, an die eine durchgehende 1x10mm² Erdungsleitung angeschlossen wird, die in der UV der Wohnung angeklemmt wird.
Der Planer hält dies (wahrscheinlich aus Kostengründen) für unnötig/übermäßig und plante hierfür eine Erdung (also für alle diese Bauelemente jeder Etage) in der Tiefgarage ein.

Leider kann ich diesbezüglich keine Antwort in meiner Fachliteratur und im Web finden.
Auch weiß ich nicht, ob diese Angelegenheit in der DIN VDE 0100-540 angegeben ist, oder ob eine andere DIN VDE hierüber Auskunft bietet.

Mein Kollege und ich rechtfertigen unsere Ansicht u.a. mit dem Umstand, dass im Fall eines Fehlerstroms, der über die Rohre fließt, dieser Fehlerstrom "verschleppt" wird und sich die anstehende Fehlersuche als schwierig erweisen würde. Dieses Problem würde sich (so) nicht ergeben, wenn die Erdung der Rohrleitungen in jeder Etage/Wohnung erfolgt.

Wir bitten um eure Ansicht/Aufklärung!
Herzlichen Dank!

p.s..: Jede Wohnung erhält ihre Zuleitungen (auch die der Rohre) durch Schächte, die vom HAK im E-Raum der Tiefgarage kommen.
 
Was der Planer über fremde leitfähige Teile sagt reicht aus.
Es sei denn es handelt sich um Bereiche nach VDE 0100-7xx. Dann können zusätzliche Forderungen erfolgen.
Aufgrund des Wohnbereiches reicht das aber.
 
Der Planer hält dies (wahrscheinlich aus Kostengründen) für unnötig/übermäßig und plante hierfür eine Erdung (also für alle diese Bauelemente jeder Etage) in der Tiefgarage ein.

Ich vermute, der Planer hat einen Anschluss der durchgehenden Rohrsysteme an den Potentialausgleich vorgesehen. ("Erdung" duerfte das nicht wirklich sein....)

Mein Kollege und ich rechtfertigen unsere Ansicht u.a. mit dem Umstand, dass im Fall eines Fehlerstroms, der über die Rohre fließt, dieser Fehlerstrom "verschleppt" wird und sich die anstehende Fehlersuche als schwierig erweisen würde.

Wenn diese Rohrleitungen durchgaengig leitfaehig sind, dann genuegt ein einmaliges Einbeziehen in den PA.

Dieses Problem würde sich (so) nicht ergeben, wenn die Erdung der Rohrleitungen in jeder Etage/Wohnung erfolgt.

Warum? Es ist doch stets das selbe Bezugspotential...
 
Dir ist die Funktion und die Aufgabe eines Schutzpotentialausgleichs bekannt? Sofern die Rohrleitungen und andere leitfähige Teile durchgängig leitfähig miteinander verbunden sind reicht es diese einmal und zwar an zentraler Stelle mit der HES zu verbinden. Was ihr da veranstalten wollt kann sogar nach Hinten los gehen .
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Der Elektroplaner sieht vor das der Heizkreisverteiler (HKV) der jeweiligen Wohnung über die UV der jeweiligen Wohnung geerdet wird. Das teilte er uns heute mit.
Somit sind die Rohre (im HKV) gleichzeitig mit der UV jeder einzelnen Wohnung verbunden.

In der Fachliteratur fand ich nun endlich (auch) bestätigt, was ihr mir/uns geantwortet habt:
Grundsätzlich reicht laut DIN 100-410 tatsächlich eine Erdung im HAK (bei uns in der Tiefgarage) für "gebäude-durchziehende Metallteile" aus.

Aber:
Laut DIN VDE 0100-600 ist bekanntlich die einwandfreie Beschaffenheit des Schutzpotentialausgleichs durch Besichtigen und Messen zu überprüfen. Hierzu heißt es (weiter): "Als Richtwert gilt ein maximaler Widerstand von 3 Ohm zwischen Schiene und Ende der Rohrleitungen."*

Die Rohrleitungen, die wir zu Erden haben, sind bis zu 80m lang.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Maximalwert auf der Länge eingehalten wird, wenn die Erdung der Rohre nur im HAK erfolgt.
Allein durch die Tiefgarage haben die Rohre teilweise schon eine Länge von ca. 50m.


* "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation", 22. Auflage [von 2019], von Hösl, Ayx und Busch, VDE Verlag

IMG_20200616_165859.jpg IMG_20200616_165921.jpg
 
Der Schutzleiter der UVs hat nichts an den Rohren verloren.
Wenn die Rohre im Keller geerdet sind, reicht das aus.

Die Heizschleifen im Boden sind ja hoffentlich nicht leitfahig und der Kasten selbst muss nicht geerdet werden, da dort ausschließlich SK II Geräte eingebaut werden dürfen.
 
Man unterscheidet zwischen "Hauptpotentialausgleich" (zwingend erforderlich!) und ggf. zusätzlichem örtlichen Potentialausgleich, z.B. bei medizinisch genutzten Räumen oder in Bädern.
 
Ändert das was an der Tatsache?
Und führt diese Namensänderung möglicherweise genau zu diesem Verständnisproblem?
 
Anhang anzeigen 7872
Die hier erwähnte Norm VDE 0185-561-1, vollständige Klassifikation DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), regelt Blitzstromtragfähigkeit nach Klasse N = 50 kA bzw. Klasse H = 100 kA, die für die Erdung von Antennen in LPZ 0A gefordert ist.

Ändert das was an der Tatsache?
Und führt diese Namensänderung möglicherweise genau zu diesem Verständnisproblem?
Ich habe mit dem abgelösten Begriff Hauptpotenzialausgleich kein Problem und dass es seit den Umbenennungen Haupterdungsschienen mit aber auch ohne Erder gibt, ist skurril.

Wenn ich mich als RFT von abgelösten Uraltbegriffen lösen kann, sollten das auch EFK (?) in Beratungen hinbekommen. :)
 
Nach Norm reicht das einmalige Erden, prinzipiell ist es aber wesentlich Besser den Potentialausgleich möglichst stark zu vermaschen, also so oft wie möglich, PE, PA und leitfähige Teile zu verbinden.
Das der PE an den Heizungsrohren in der Wohnung "nichts verloren hat" ist falsch. Diese Verbindung ist nicht zwingend gefordert aber das absolute Gegenteil von falsch.

Die Rohre werden nicht elektrisch Isoliert verlegt und werden an unzähligen Stellen leitfähige Verbindungen zu anderen Bauteilen aufweisen welche den Widerstand reduzieren.

die Fehlerströme sollen über den Schutzleiter laufen dafür sind keine Anderen Bauteile zulässig (auch wenn dieser sich praktisch aufteilen wird) Der PA ist zur Verhinderung von Spannungen auf leitfähigen Teilen und deren Verschleppung in andere Gebäudeteile gedacht, nicht zum Tragen von Fehlerströmen.
 
Ich wollte mit den in meinen Augen deutlicheren Worten Hauptpotentialausgleich und örtlicher Potentialausgleich heraustellen, das es diesen "Haupt..." eben nur einmal benötigt wird, wohin gegen der örtliche durchaus in jeder Etage erforderlich sein kann.

Wenn ich mich als RFT von abgelösten Uraltbegriffen lösen kann, sollten das auch EFK (?) in Beratungen hinbekommen.

RFT? Ist das der Radio-und Fernsehtechniker dessen Bezeichnung so seit 21 Jahren nicht mehr verwendet wird?
 
Ich wollte mit den in meinen Augen deutlicheren Worten Hauptpotentialausgleich und örtlicher Potentialausgleich heraustellen, das es diesen "Haupt..." eben nur einmal benötigt wird, wohin gegen der örtliche durchaus in jeder Etage erforderlich sein kann.
Du bist nicht der einzige, der mit im Zuge globaler oder europäischer Normung eingeführten Begrifflichkeiten schwächelt und die nicht im Blut hat.

Die zentrale Schiene im Keller heißt Haupterdungsschiene (HES) und nicht mehr PAS, gleichwohl kann es örtliche PAS geben. Dass der Hauptpotenzialausgleich numehr Schutzpotenzialausgleich bzw. mit LPS Blitzschutzpotenzialausgleich heißt, muss man nicht mögen, bleibt aber bis zur evtl. nächsten Änderung im IEV nun mal fachlich gültiger Fakt.

RFT? Ist das der Radio-und Fernsehtechniker dessen Bezeichnung so seit 21 Jahren nicht mehr verwendet wird?
SCHMUNZEL!

Die letzten Gesellenprüfungen für Radio- und Fernsehtechniker fanden m. W. 2004 statt und sowohl ich als von der Handwerksrolle für Radio-Fernsehtechnik in die für Informationstechnik zwangsweise migrierter RFT-Meisteropa wie auch Angehörige anderer aufgegebener Berufsausbildungen dürfen ihre Zertifikate selbstredend weiter verwenden.

Welchen Beruf hast denn du erlernt?
 
Elektroinstallateur und weiter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Energie- und Anlagentechnik
 
, prinzipiell ist es aber wesentlich Besser den Potentialausgleich möglichst stark zu vermaschen, also so oft wie möglich, PE, PA und leitfähige Teile zu verbinden.

Ich glaube nicht, das sich dafuer irgendwo ein Bezug in irgendeiner Norm finden lässt.

Die HES hat im wesentlichen eine Aufgabe, einen gemeinsames Bezugspotentialpunkt für alle in das Gebäude führende leitfähigen Anschlüsse herzustellen.

Wenn es (z.B. aus EMV-Sicht, funktioneller Sicht oder zusätzlichen Schutzbedarf) weitere Anforderungen an Potentialausgleich gibt, dann sind diese Anforderungen zu definieren und dann umzusetzen. Ein einfaches "alles was nicht bei 3 auf dem Baum ist, wird miteinander verbunden" ist da eher kontraproduktiv.
 
Elektroinstallateur und weiter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Energie- und Anlagentechnik
Wenn ich nicht irre, ist das Berufsbild Elektroinstallateur doch auch schon abgeschafft. :D
Ich glaube nicht, das sich dafuer irgendwo ein Bezug in irgendeiner Norm finden lässt.
Die möglichst intensive Vermaschung wurde schon in abgelösten DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) erwähnt, als noch das Dogma vom schleifenfreien PA bei Dachantennen galt.

Im Blitzschutzbau aber auch in DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen hat das Vermaschungsprinzip schon viel länger Priorität.
 
Thema: Erdung Etagen-übergreifender Bauelemente
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