Erdung für PV-Anlage nachrüsten

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borisvp

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Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Haus aus 1940 mit erneuerter Elektroinstallation aus ca. 1980: TN-C-Netz, Auftrennung N und PE im NAR (4 Schienen im Hager SL80), keine Gebäudeerdung, kein Potentialausgleich.

Nun wird eine PV-Anlage (Dach und Dachterrasse) installiert. Die TAB meines VNB sagen, dass der PEN-Leiter nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke für Erzeugungsanlagen verwendet werden darf. Auch wenn sowohl ein erfahrener Elektriker als auch der Fachverband vorgeschlagen haben, die HES am PEN anzuschließen. Antwort vom VNB: "...lässt unsere TAB leider keine andere Lösung zu." (als einen Erder zu errichten).

Dass ich mit einem nachträglichen Erder nicht den Erdungswiderstand eines PEN erreiche, ist mir klar. Unklar ist noch, welches die sinnvollste Lösung ist im Hinblick auf:
  • Abnicken durch den VNB
  • Aufwand / Kosten
  • Funktion (wenn auch nur unterstützend bzw. als PA)
Meine Idee bis jetzt: Staberder 1,5m tief direkt neben dem Zählerkasten. Dieser befindet sich in der Garage, die auf einer Bodenplatte (Beton ca. 30cm auf Schotter und Schieferboden, Bewehrung keine Ahnung) steht und aus der gleichen Zeit stammt wie der Hausanschluss.

Oder gibt es da noch etwas besseres?

Grüße
Boris
 
Staberder 1,5m tief direkt neben dem Zählerkasten.
Dann kannst du das Kabel auch genauso gut aus dem Fenster hängen.

Diese Kreuzerder sind für ganz andere Zwecke gedacht.

Es muss einem bewusst werden, dass man mit so einer Solaranlage einen Blitzableiter aufs Dach baut.
Spätestens dann sollte einem die Idee diesen Blitz über den PEN direkt ins Versorgungsnetz leiten zu wollen selbst absurd vorkommen.

Die einzig wirklich richtige Lösung ist hier eine komplette Blitzschutzanlage mit vernünftigem Konzept, das auch den kompletten inneren Blitz und Überspannungsschutz beinhaltet.

Eine PV Anlage kostet nunmal mehr als das, was einem die Firma, die einem innerhalb eines Tages ein paar Panels aufs Dach knallt, suggeriert.
 
Nunja eine Blitzschutzanlage braucht man nicht gleich, Auf jeden Fall aber ein Überspannugnschutzkonzept, denn die Anlage selbst kann im Fehlerfall Überspannungen verursachen.

Bis jetzt ist für die PV Module und Rahmen auf dem Dach noch nicht mal ein Potentialausgleich gefordert.
Die Aussage des VNB verstehe ich nicht denn der PEN ist auf jeden Fall die Grundlage des Schutzes auch der Erzeugungsanlage sein.
Für Bestandsgebäude mit TN-C-S Netzen gibt es bis jetzt keine Nachrüstpflicht von Erdern, hier sagen die Normen ganz klar "für neu errichtete Gebäude"
Trotzdem macht ein Erder natürlich Sinn, dieser aber wenn dann richtig und zwar in V4A und in ausreichender Länge, daß ein guter Erdungswiderstand erreicht wird, mit so einem 1-3m Stäbchen wird das allerdings nichts!

Der Erder und der Potentialausgleich werden auf KEINEN FALL am PEN angeschlossen sondern erst nach der Aufteilung am PE.
Es empfiehlt sich hier den vorhandenen Schrank auch im NAR und bis zum HAK auf TN-S um zu stellen.
 
Ich habe ein Haus aus 1940 mit erneuerter Elektroinstallation aus ca. 1980: TN-C-Netz, Auftrennung N und PE im NAR (4 Schienen im Hager SL80), keine Gebäudeerdung, kein Potentialausgleich.
Einmal mehr, dass der Ablauf der Übergangsfrist nach uralter DIN VDE 0190:1986-05 für PA-Nachrüstung um die Kleinigkeit von Jahrzehnten überschritten wurde.

Nun wird eine PV-Anlage (Dach und Dachterrasse) installiert. Die TAB meines VNB sagen, dass der PEN-Leiter nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke für Erzeugungsanlagen verwendet werden darf. Auch wenn sowohl ein erfahrener Elektriker als auch der Fachverband vorgeschlagen haben, die HES am PEN anzuschließen. Antwort vom VNB: "...lässt unsere TAB leider keine andere Lösung zu." (als einen Erder zu errichten).
Na und?

Wenn jemand meint, den PEN in den seit 01.10.1990 obligatorischen Schutzpotentialausgleich NICHT mit einzubeziehen, ist ein Hinweis auf NAV § 13 und zum Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und 534 fällig. BTW: Auch metallische Hauswasserleitungen, die schon lange nicht mehr als Gebäudeerder genutzt werden dürfen, müssen weiterhin in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Auch mit niederimpedanten Erdern ist es nicht zu vermeiden, dass bei einem seltenen Direkteinschlag transiente Teilblitzströme in die Versorgungsleitungen eingekoppelt werden.

Weder PEN noch metallische Hauswasserleitungen sind als Erder für Dachantennen zulässig und mit jeder neuen Hauswasserleitung aus Kunststoff und jedem neuen Wechselrichter verlagern bzw. erhöhen sich die Ausgleichströme. Das ist aktuell ein Thema, welches bei Vodafone heiß diskutiert wird, denn im alten KDG-Netz waren galvanische Trennglieder verpönt.

Meine Idee bis jetzt: Staberder 1,5m tief direkt neben dem Zählerkasten. Dieser befindet sich in der Garage, die auf einer Bodenplatte (Beton ca. 30cm auf Schotter und Schieferboden, Bewehrung keine Ahnung) steht und aus der gleichen Zeit stammt wie der Hausanschluss.

Oder gibt es da noch etwas besseres?
Aber JA!

Z. B. Erder mit für Antennenerdung oder im Blitzschutzbau vorgeschriebener erdfühliger Mindestlänge von 2,5 m und im Freien mit dem Kopf 0,5 m unter Grund versenkt. Oder mit im Blitzschutzbau nur noch empfohlener Länge von 9 m. 1,5 m Erderlänge nach Altnormenstand bis 1984-05 sind dürftig und NIRO, Werkstoffnummer 1.4571, hält länger als bedingt noch zulässige feuerverzinkte Erder.

Die Energiewende ist nur mit PV zu schaffen, aber man sollte als Eigenleister und Nicht-EFK seine Grenzen nicht überschreiten. Zur Aufteilung des PEN ist alles gesagt, ich weise mal noch darauf hin, dass ein ohne LPS normativ für die Modulgestelle nicht geforderter Funktionspotentialausgleichsleiter bei freiwilliger Montage eng mit den DC-Leitungen zu verlegen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde wahrscheinlich zu sehr ausgebremst, wenn man die erforderlichen technischen Grundlagen verpflichtend fordern würde.

Riecht stark nach Lobbyismus seitens der Solarbranche.


Oder mit im Blitzschutzbau nur noch empfohlener Länge von 9 m
Unter dem fangen wir gar nicht mehr an.

Auch mit niederimpedanten Erdern ist es nicht zu vermeiden, dass bei einem seltenen Direkteinschlag transiente Teilblitzströme in die Versorgungsleitungen eingekoppelt werden.
Das erklärt sich natürlich von selbst.


Ich kann @Dipol eigentlich nur beipflichten.
An der Stelle muss man zwar recht wenig, allerdings macht es nicht immer Sinn nur das nötigste Minimum zu bringen.
 
Riecht stark nach Lobbyismus seitens der Solarbranche.
Würde eher sagen der Fa. Dehn. Fehlt jetzt nur noch der Hinweis, dass deren Zeug nur von einem VNB-geadelten Blitzschutzfachkraft eingebaut werden darf, der mittels vergoldeten Maulschlüsse die Schrauben gefühlvoll festzieht.
 
Würde eher sagen der Fa. Dehn.
Lies die Antwort von @schUk0 nochmal, dann merkst du als gelernter Bahnelektriker auch was er gemeint hat.

Fehlt jetzt nur noch der Hinweis, dass deren Zeug nur von einem VNB-geadelten Blitzschutzfachkraft eingebaut werden darf, der mittels vergoldeten Maulschlüsse die Schrauben gefühlvoll festzieht.
Mit dem sinnfreien Quatsch hast immerhin du von einen Beitragspunkt profitiert. :rolleyes:
 
An sich sollte ich doch am besten die Bude abreißen und neu bauen, oder? Obwohl, nö, irgendwie hänge ich dran. Das Leben besteht nun mal fast ausschließlich aus Kompromissen, ob nun privat, in der Politik oder in Gewerbe und Technik. 100% wird es nie geben.

Auf jeden Fall danke für eure Antworten. Und keine Sorge, meine Grenzen überschreite ich schon nicht. Drum frage ich ja. Aber entscheiden werde ich schon noch selber.

Ein paar Anmerkungen:
  • Auftrennung im HAK ist nicht, ist noch so ein kleiner aus Bakelit; dann bräuchte ich auch einen neuen HAK und Zählerzuleitung. Es kommt eine 5. Schiene in den NAR. Wo nun die Auftrennung erfolgt, ist bei <1m Zuleitung ziemlich egal.
  • SPD kommt natürlich rein, aber wenn dann möchte ich halt gleich einen Typ1 (bzw. Kombi) im NAR.
  • In der Garage war dann wohl keine so gute Idee (auch wenn der VNB es wohl abnicken würde, denn so ganz scheinen die ihre eigenen TAB auch nicht zu kennen, wenn ich sie schon darauf hinweisen muss). Erder nach draußen und entweder 1x 2,5/3m oder 2x 1,5/2m wie in 60728-11 im Beispiel dargestellt sollte baulich mit vertretbarem Aufwand machbar sein. Auch wenn die 60728 für Antennenanlagen ist - oder könnte ich das PV-Gestell dann auch als Antenne verwenden und welche Programme bekäme ich damit rein?
  • Ich hab nicht nur den Ausgleichsleiter, sondern auch die Strangleitungen für die Module (weitgehend) parallel verlegt.
 
OMG Warum gibt es wohl die Forderung den PEN zu stützen ? Und der lokale Erder wird sehr wohl am PEN angeschlossen und bei Neuanlagen sogar direkt im HAK ! Die Auftrennung des PEN erfolgt dort auch an der PEN-Klemme in N und PE ! Und wenn ein Lokaler Erder nicht vorhanden ist soll er Nachgerüstet werden und Das der Netzbetreiber die Verwendung des PEN als Erder für Erzeugungsanlagen und auch für den Blitzschutz untersagt ist auch keine neue Forderung !
 
  • Erder nach draußen und entweder 1x 2,5/3m oder 2x 1,5/2m wie in 60728-11 im Beispiel dargestellt sollte baulich mit vertretbarem Aufwand machbar sein. Auch wenn die 60728 für Antennenanlagen ist - oder könnte ich das PV-Gestell dann auch als Antenne verwenden und welche Programme bekäme ich damit rein?
Die Mindest-Erderlängen der IEC 60728-11 und mit Verzögerung auch die 0,5 m Kopfversenkung wurden aus der Blitzschutznormenreihe IEC 62305 übernommen. Die sind zwar im Normentext beschrieben aber in keinem Beispielbild dargestellt. Da kann ich aber mit einer eigenen Grafik aushelfen. :D

Folie30.JPG

Freiwillig mit einem Funktions-PA-Leiter geerdete Modulrahmen sind nach Einzelfallprüfung auf ihre Eignung für Empfangs- wie auch für Funk-Zwecke individuell zu testen. :p
 
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An sich sollte ich doch am besten die Bude abreißen und neu bauen, oder? Obwohl, nö, irgendwie hänge ich dran. Das Leben besteht nun mal fast ausschließlich aus Kompromissen, ob nun privat, in der Politik oder in Gewerbe und Technik. 100% wird es nie geben.

Auf jeden Fall danke für eure Antworten. Und keine Sorge, meine Grenzen überschreite ich schon nicht. Drum frage ich ja. Aber entscheiden werde ich schon noch selber.
Warum? Eine bessere Gelegenheit mit einem Autisten zu diskutieren findet sich nicht so oft. Kannst ja mal versuchen ihn von deinem Standpunkt zu überzeugen!
 
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