Erdung für PV-Anlagen

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Moin,

Als Elektroinstallateur baue ich überwiegend private PV-Anlage, und ab und an stoße ich auf ein Gebäude ohne eigene Erdung. Ich bewege mich dabei im TNC(-S) Netz. Nun darf ja laut TAB der PEN-Leiter nicht als Erdungsleiter für Erzeugungsanlagen verwendet werden, also muss bei Gebäuden ohne eigene Erdung eine zusätzliche Lösung her.

Nach viel Normen lesen und vielen Gesprächen mit Kollegen, dem Fachverband und Netzbetreibern ohne eindeutiges Ergebnis versuche ich es auch hier mal:

Gibt es eindeutige normative und auch rechtlich zu berücksichtigende Mindestanforderungen hinsichtlich Ausführung und Erdungswiderstand einer solchen zusätzlichen Erdung?

Es geht mir nicht darum, was möglicherweise technisch sinnvoll ist, sondern um das was gemacht werden muss um rechtlich sicher zu sein. Gar nichts zu machen ist keine Option, weil dann der VNB zu recht mit seinen TAB ankommt.

So heißt es z.B. immer wieder, Kreuzerder sind nicht erlaubt, aber wo steht das? Oder Staberder: Von 2,5 bis 9m Tiefe ist alles dabei, aber mit viel "sollte" im Text. Der Widerstand darf maximal 2 Ohm sein, oder bis 10, oder auch irgendwie, Hauptsache vorhanden. Alles weiter gehende ist bei Bestandsgebäuden sowieso nicht mehr durchführbar.

Grüße
Boris
 
Zuerst mal: Hallo Boris und Willkommen im Forum!

Als Elektroinstallateur baue ich überwiegend private PV-Anlage, und ab und an stoße ich auf ein Gebäude ohne eigene Erdung. Ich bewege mich dabei im TNC(-S) Netz. Nun darf ja laut TAB der PEN-Leiter nicht als Erdungsleiter für Erzeugungsanlagen verwendet werden, also muss bei Gebäuden ohne eigene Erdung eine zusätzliche Lösung her.
Auch metallische Hauswasserleitungen, die vorzügliche niederimpedante Erder waren oder verbotenerweise als nötige Erder weiter verwendet werden, dürfen schon längst nicht mehr dafür genutzt werden.

Prophylaktischer Eingangshinweis, dass nach für PV-Anlagen maßgeblichen Regelwerken wie dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN VDE 0100-712 eine Funktionserdung von PV-Modulen bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem empfohlen aber keine Pflicht ist.
Nach viel Normen lesen und vielen Gesprächen mit Kollegen, dem Fachverband und Netzbetreibern ohne eindeutiges Ergebnis versuche ich es auch hier mal:

Gibt es eindeutige normative und auch rechtlich zu berücksichtigende Mindestanforderungen hinsichtlich Ausführung und Erdungswiderstand einer solchen zusätzlichen Erdung?
Bezüglich Schutz- bzw. Blitzschutzpotentialausgleich sind die Regelwerke eindeutig, bei nachträglichen Erdungen wird es komplexer. Vollständiger PA wird schon seit Jahrzehnten für wichtiger als ein möglichst niederimpedanter Erdausbreitungswiderstand angesehen. Daher ist in keiner der Ausgaben der für Neubauten zuständigen DIN 18014 ein bestimmter Erdausbreitungswiderstand gefordert.

Früher einmal in den Blitzschutznormen geforderte ≤ 10 Ohm sind ebenso wie Tiefenerder mit 9 m Standardlänge nur noch empfohlen und in DIN VDE 0100-600 werden 10 Ohm als "gut" aber nicht als Pflicht bezeichnet.

IEC 60728-11 bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und DIN VDE 0855-300 fordern für Antennenanlagen auch keinen bestimmten Erdausbreitungswiderstand, wie bei Blitzschutzsystemen genügen Mindestlängen von 5 m für Oberflächenerder (nach IEC 60782-11 bislang noch statt 5 m einteilig 2 x 2,5 m Strahlenerder) und. 1 x 2,5 m bzw. 2 x 1,5 m als Tiefenerder (Kopf bei Mindestlängen um 0,5 m unter Grund versenkt). Bei < 10 Ohm sind nach Blitzschutznormen sogar kürzere Erder zulässig.

Es geht mir nicht darum, was möglicherweise technisch sinnvoll ist, sondern um das was gemacht werden muss um rechtlich sicher zu sein. Gar nichts zu machen ist keine Option, weil dann der VNB zu recht mit seinen TAB ankommt.
Die VNB haben weder das Personal noch gewöhnlich Lust genau hinzusehen ob die TAB oder VDE-Anwendungsregeln eiingehalten sind, schauen mehrheitlich weg weil konzessionierte EFK wie du eigentlich wissen müssten, was gefordert ist, wenn eine Elektroanlage zur Erzeugeranlage mutiert.

So heißt es z.B. immer wieder, Kreuzerder sind nicht erlaubt, aber wo steht das?
Die Antwort sollte man als konzessionierte EFK aber kennen:
  • Für nach Inkrafttreten der DIN 18014:2007-09 fertiggestellte Neubauten ist feuerverzinkter Stahl im Erdreich generell untersagt.
  • Bei älteren Gebäuden ist nach dem noch immer gültigen Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06, Werkstoffe und Mindestmaße von Erdern bezüglich Korrosion, und auch nach IEC 62305 die Kombination von feuerverzinkten Erden mit Fundamenterdern thematisiert.
  • Nachdem du schon in Normen gesucht hast nochmals Kapitel 542 in der DIN VDE 0100-540 aufschlagen, ob da nicht etwas übersehen wurde.
Oder Staberder: Von 2,5 bis 9m Tiefe ist alles dabei, aber mit viel "sollte" im Text. Der Widerstand darf maximal 2 Ohm sein, oder bis 10, oder auch irgendwie, Hauptsache vorhanden. Alles weiter gehende ist bei Bestandsgebäuden sowieso nicht mehr durchführbar.
SOLLTE bedeutet in Normentexten "Man MUSS wenn man KANN", es sei denn, die ausführende EFK kennt den - auch ohne Hauswasserleitung - erforderlichen max. zulässigen Erdausbreitungswiderstand für die Abschaltbedingungen der RCD und vertritt unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Schwankungen auch höhere Werte, siehe DEHN Praxislösung.

Das tun einige mit dem b.v.s. sympathisierende SV sogar dann, wenn bei Neubauten mit WU-Beton nach DIN 18014 geforderte Ringerder vergessen wurden, aber die Abschaltbedingungen noch erfüllt sind. Das kommt auch Jahre nach Fertigstellung bei ausgetrocknetem WU-Beton immer wieder mal vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben fällt mir auf, dass In der verlinkten Praxislösung der 2,5 m lange Vertikalerder zwar korrekt mit 1 m Abstand zum Hausgrund eingezeichnet ist aber ohne die 0,5 m Kopfversenkung.

Der Fehler war schon im PDF von 2018 drin, wurde in der Ausgabe von 2019 berichtigt und aktuell fehlt die Kopfversenkung schon wieder. :rolleyes:
 
Hallo Dipol,

Erst mal danke für deine ausführliche Antwort. Die meisten Inhalte waren mir allerdings schon bekannt. Aus deiner Hausaufgabe ergibt sich für mich, dass der gute alte Kreuzerder vielleicht nicht mehr empfohlen, aber eben doch nicht verboten ist (Merke: Glaube nichts, auch nicht von so genannten Fachleuten, so lange du es nicht selbst nachgeprüft und bewertet hast).

Die Dehn-Praxislösung habe ich in dieser Form schon mal anderswo gesehen, ich meine als Anhang in einer Norm zu Antennenerdungen (die aber für mich hier gar nicht relevant wäre). Jetzt habe ich aber ein Problem damit, in einem Ortsgebiet eine Stange 3m in den Boden zu klopfen. Weiß ich was da möglichweise für Leitungen laufen? Zwar habe ich alle möglichen Planauskünfte eingeholt, aber schon die vom VNB bzgl. der Stromzuleitung war um 6 Meter daneben. Außerdem legen sie alle Freizeichnungsbescheide bei, und wenn etwas beschädigt wird, habe ich den Ärger. Also werde ich so wenig intrusiv wie irgend möglich vorgehen.

Abschaltbedingungen interessieren mich in dem Zusammenhang nicht weiter; die sind über den PEN gegeben.

Grüße
Boris
 
Thema: Erdung für PV-Anlagen
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