Erdung HAK

Diskutiere Erdung HAK im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin, habe bei mir keine Potentialausgleichsschiene, jedoch geht ein Erdungskabel direkt aus dem HAK auf die Wasserleitung (Siehe angehängtes...
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Marcello

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Moin,
habe bei mir keine Potentialausgleichsschiene, jedoch geht ein Erdungskabel direkt aus dem HAK auf die Wasserleitung (Siehe angehängtes Bild). Diese Art der Installation war früher wohl Standard.Nun habe ich nachfolgende Frage:
1. Ist es sinnvoll hier ein PA-Schiene zu setzen mit einem Kreuzerder (Welchen Erdwiderstand sollte man hier haben?).Habe mal gehört, dass die Erdung über den HAK für eine PA-Schiene ausreichend ist (Also so wie es aktuell ist).
2. Ich möchte gerne ein Überspannungsschutz in den ZK installieren. Hierfür benötige ich doch definitiv ein Potentialausgleich. Könnte man theoretisch die aktuelle Leitung aus dem HAK verwenden?
3. Um überall dass gleiche Potential zu haben sollte ich doch noch zwingend die Heizungsrohre (Vor- und Rücklauf) mit Erden oder? Ist es Empfehlungswert die Satelitenschüssel mit zu erden?

ich freue mich auf eure Antworten :)
 

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habe bei mir keine Potentialausgleichsschiene, jedoch geht ein Erdungskabel direkt aus dem HAK auf die Wasserleitung (Siehe angehängtes Bild). Diese Art der Installation war früher wohl Standard.
Weil sich die Verbindung zur Badewanne sparen ließe. War hier auch so und zwar in blau. Habe ich längst geändert.

Lutz
 
Erdung an der Wasserleitung war früher üblich, ist aber schon seit vielen Jahren nicht mehr gestattet. Ebenso wird im TN-C-S Netz der PEn erst an der Aufteilungsstelle zu N und PE mit der HES verbunden. Wenn die Hauptleitung zum Zähler fünfadrig ist, ist der Anschluss am HAK richtig, bei vieradriger Leitung nicht mehr. Für einen Überspannungsschutz benötigst du zwingend einen Erder. Dein jetziger Erder ist immer noch die Wasserleitung, was nicht mehr zulässig ist. Die Verbindung zum PEN des HAK soll den PEN vor Ort stützen. Ein Anschluss für eine Erdung ist der PEN auf keinen Fall.
 
Hier besteht die Pflicht der Umrüstung!
Es ist zwingend ein Erder zu setzen und eine PA Schiene an der auch die Wasserleitung angeschlossen wird, aber nicht mehr als Erder genutzt wird.

ASAP
 
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Also sollte ich zeitnah ein Kreuzerder setzen um einen vernünftigen Potentialausgleich herzustellen.
Wisst Ihr welcher Widerstandswert erreicht werden muss? Hab schon von einigen gehört, dass ein 2m Kreuzerder (VA) nicht ausreicht.
 
Es gibt keinen nach Norm zu erreichenden Wert da ein TN-C-S Netz vorliegt.
Ich würde allerdings trotzdem keinen Kreuzerder sondern einen Staberder mit mindestens 6m Länge empfehlen.
Auch weil PV Anlagen mit Ersatzneztfunktion immer beliebter werden und da ein guter Erder unverzichtbar ist.

der Erdungswiderstand wäre mit kleiner 20 Ohm zu empfehlen.
 
Also sollte ich zeitnah ein Kreuzerder setzen um einen vernünftigen Potentialausgleich herzustellen.
Da Erdung und PA (was nicht dasselbe ist) integraler Bestandteil der Elektroanlage sind und du ein schlecht informierter Laie bist, der elementare Basics aus Foren saugen muss, ein Hinweis auf NAV § 13.

Hab schon von einigen gehört, dass ein 2m Kreuzerder (VA) nicht ausreicht.
Wo bekommt man denn einen Kreuzerder aus VA her, ich kenne nur solche aus St/tZn. :rolleyes:

Da der, von dem du das gehört hast, die konkreten Mindestabmessungen nach IEC 60728-11 für Antennenerdung ebenfalls nicht kannte, eine Grafik.

Folie29-2.jpg
Selbst bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem wird ein vollständiger Blitzschutzpotentialausgleich für vordringlicher als eine möglichst niederimpedante Erdung angesehen, weshalb auch nach Blitzschutznormen 9 m Erderlänge und ≤ 10 Ohm Erdausbreitungswiderstand schon lange nur noch empfohlen sind.

Ich habe in Foren einige Laien erlebt, welche sich fachkundig gemacht und die Erdungsanlagen und Antennenerdungen fachgerechter als die meisten EFK ausgeführt haben. Angesichts des hier dokumentierten Unwissens sind erhebliche Zweifel angebracht ob dir das ebenfalls gelingt.

Nicht als Anleitung zu eigener Überforderung sondern als Warnung noch eine Grafik zur Blitzstromtragfähigkeit von Antennenerdungen:

IEC 60728-11_2023-02_Figure15_[Fo3].jpg

Falls der Entwurf der DIN 18014 wie geplant auch für Bestandsgebäude Pflicht wird, würden die Erderabmessungen nach IEC 60728-11 nach Ablauf der Übergangsfrist der DIN 18014:2014-03 wie schon beim ÖVE (dort bei Einzelerdern mit min. 4,5 m statt 2,5 m Länge) durch strengere nationale Anforderung überlagert.
 
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Ich würde allerdings trotzdem keinen Kreuzerder sondern einen Staberder mit mindestens 6m Länge empfehlen.
...
der Erdungswiderstand wäre mit kleiner 20 Ohm zu empfehlen.
Sowohl die 6 m wie auch die 20 Ω sind aus den Fingern gezogene Privatmeinungen. Um den Wert von 20 Ω mit 6 m Tiefenerder mit 20 mm Durchmesser zu erzielen, darf der spezifische Erdwiderstand ρ max. 107 Ωm betragen.

Die nach IEC 60728-11 für Antennenerdungen geforderte Blitzstromtragfähigkleit nach Klasse H = 100 kA ist mit feuerverzinkten Kreuzerdern - jedenfalls bislang - nicht möglich, weshalb die für erdungspflichtige Antennen sowieso ausscheiden obwohl sie für vor 2007-09 erstellte Gebäude nach IEC 60728-11 und DIN VDE 0100-540 - sofern nicht mit Fundamenterdern verbunden - zulässig sind.
 
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Hier ist aber kein Blitzschutz vorhanden, somit ist der Erder hier "nur" für den örtlichen Potentialausgleich notwendig.
dieser gelingt nun mal auch bei recht hohen Erdungswiderständen.
Die Abschaltbedingungen werden hier durch den PEN sicher gestellt.
 
Hier ist aber kein Blitzschutz vorhanden, somit ist der Erder hier "nur" für den örtlichen Potentialausgleich notwendig.
Dass Blitzschutz schon lange ein Oberbegriff ist, der in der IEC 60728-11 auch bei Antennenerdung verwendet wird, hast du trotz Normenzugriff noch nicht so richtig registriert?

Hier geht es um einen fehlenden Schutzpotentialausgleich einschließlich einer erdungspflichtigen Antenne. Somit sind die Anforderungen der DIN EN 60728-11 (VDE 0185-1):2019-02 für Antennensicherheit an die Mindest-Erderabmessungen sowie blitzstromtragfähige Erdungsleiter und Verbinder (einschließlich der HES!) nach Klasse H = 100 kA einzuhalten.
Die Abschaltbedingungen werden hier durch den PEN sicher gestellt.
Wer hat etwas anderes behauptet? :)

Dass PEN und metallische Hauswasserleitungen deutlich niederimpedanter als gerade oder schräg auf 3 m Tiefe eingetriebene Erdspieße mit 20 oder 25 mm Ø oder auch Kreuzerder mit handelsüblich max. 2,5 m Länge und 50 mm x 50 mm Profil sind, ändert nichts an den normativen Mindestanforderungen.
 
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