Moin! Moin!
Als Meßwerker hab ich das so verstanden:
Alle Leitungen, die eine Spannung ins Haus verschleppen können, müssen in den Schutzpotentialausgleich eingebunden werden.
-PE
-Wasserleitung
-Gasleitung
-Schirm der Antenne, Antennenverstärker
-APL Telefon
-HÜP Kabelfernsehen
-Heizungsrohre warm + kalt
-Trinkwasserrohre warm + kalt
-Rohre für Oeltank (Befüllung + Entlüftung)
Die Halterung für den Wasserzähler muß fest an der Wand montiert sein und überbrückt den Wasserzähler!
Damit es mit der Gasleitung aus nicht leitendem Kunststoff keine Diskussionen gibt, sollte man die auch mit einbeziehen. Erdung im Haus, hinterm Isolierstück. Sonst bringt man den Kathodenschutz des Gasversorgers durcheinander!
Mein Netzbetreiber für el. Strom verlangt in seinen TAB immer die Erdung des PE, egal ob Versorgung als TT oder TN!
Eine metallische Wasserleitung darf nicht als Erder gelten, muß aber in den Potentialausgleich einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dino