Erdung Photovoltaik Anlage

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Wutz

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Hallo und Servus,

wie wird eine geplante PV-Anlage richtig und elektrokonform geerdet?

Muss ich immer einen entsprechenden, massiven 16 qmm vom Dach zum Potentialausgleich verlegen?
Kann ich die Erdung der Anlage auch im Zählerkasten gewährleisten?

Bei mir sind zwar einige Leerrohre vom Dach in den Hausanschlussraum verlegt, indem sich der Zählerkasten und die Potentialausgleichsschiene befindet, jedoch kein direkter Zugang zur PA-Schiene.
Die Leerrohre enden im Zählerkasten.

Eine Dachrinnenerdung mittels Kupferdachrinne scheidet auch aus, weil hier kein zusätzlicher Erder eingeschlagen werden kann.


Grüsse
 
Hallo und Servus,

wie wird eine geplante PV-Anlage richtig und elektrokonform geerdet?
Elektrokonform meint normkonform und da ist es für die Antwort entscheidend ob ein bayrisches oder österreichisches Servus ausgesprochen wurde, denn wenn es sich um ein Gebäude ohne Blitzschutzsystem handelt, besagen die DIN-VDE-Normen etwas anderes als die ÖVE-Normen.
 
Bayern, nix Blitzschutz.
Frage richtet sich an diejenigen, die damit Erfahrungen gemacht haben oder die dazu Hilfestellung geben können!
 
Hilfestellungen gibt es viele, aber nicht alle sind auch normkonform.

Je nachdem ob die Helfer die in Deutschland zu deiner Frage relevantesten aktuellen Regelwerke, die DIN VDE 0100-712:2016-10 und DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5:2014-02 gelesen haben oder nicht, bekommt man in Büchern, Fachartikeln und auch Foren total unterschiedliche Aussagen.

Nach jahrelangen kontroversen Diskussionen haben sich die deutschen Experten vor 15 Jahren in einem Workshop bei SMA mehrheitlich auf das geeinigt, was im Merkblatt für PV-Installateure beschrieben ist und offiziell gilt. Im ersten Bild für eine Dachanlage hätte es allerdings statt "optional: Generatorleitung mit Funktionserdungsleiter" verständlicher gelautet "Optional: Funktionserdungsleiter abstandslos zu den PV-Leitungen", zumal Wechselrichter auch im Dach angebracht sein können und der Funktionserdungsleiter auch neben AC-Leitungen eng zu führen wäre.

Nicht alle Fachautoren halten sich an die deutsche Sprachregelung und auch in diesem Forum gibt es flammende Appelle für einen Schutzpotentialausgleich, der für schutzisolierte PV-Module aber unzulässig ist. Das Merkblatt hat Redaktionsstand Juli 2008 und kann daher bezüglich Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443:2010-10 und DIN VDE 0100-534-2010-10 nicht aktuell sein.

Wenn das Merkblatt dem eigenen Bauchgefühl widerspricht, lies einen besonders kuriosen Artikel vom Sachverständigen Björn Hemman in Sonnenenergie 5-2011. Der hat entweder die Sprachregelung nicht mitbekommen oder sie entspricht nicht seiner Privatmeinung. Hemman bietet unter vier gleichen Untertiteln vier miteinander unvereinbare Lösungen an, da ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Wer einen bei uns normwidrigen Schutzpotentialausgleich bevorzugt, hört ganz einfach nach dem ersten Lösungsvorschlag "Welche Empfehlungen leiten sich daraus ab" auf zu lesen. So lange der Leiter aus 6 mm Cu oder querschnitsstärker abstandslos neben den PV-Leitungen verlegt wird, ist die DIN VDE 0100-712 erfüllt und eine unzulässige grün-gelbe Farbkennung für den nach Beiblatt 5 ohne LPS nur empfohlenen Funktionserdungsleiter gehört m. E. zu den weniger schlimmen Ausführungsmängeln. :D
 
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Gemäß dem Merkblatt für PV-Installateure ist also ein min. 6 mm Cu Draht parallel zu den PV-Leitungen zu verlegen., eine Verbindung zur Haupterdungsschiene (PAS) ist herzustellen.

Kann also in meinem Fall, der Gleichrichter im Zählerschrank montiert werden und reicht es dann aus diesen Erdungsdraht im Zählerkasten an der N-Schiene anzuklemmen?

Die DIN Regelwerke sind ja manchmal mehr als praxisfremd auszulesen, so wird z. Bsp. die horizontale Verlegung des 16 qmm Potentialausgleichsleiters vom Dach zur PA-Schiene (Kupferdraht Massiv, keine Einzeladern) als unzulässig beschrieben. Ich kenne kein Bauwerk, bei dem eine Verlegung vom Dach in den Keller geradlinig nach unten verläuft.
 
Welchen Gleichrichter ?
Falls du den Wechselrichter der Anlage meinst, den wirst Du nicht im Zählerschrank montieren können, allein schon aus Platzgründen, aber auch aus Gründen der Wärmeentwicklung.

Da es bei einem 16mm² wohl eher um einen Blitzschutzpotentialausgleich geht ist dabei die Senkrechte Verlegung durchaus äußerst wichtig und an sich auch unproblematisch möglich.
Die Verlegung wäre nämlich für so einen Leiter auch an der Fassade senkrecht nach unten zu führen und nicht parallel zur DC Leitung und auch nicht nach innen in das Haus.
 
Ja natürlich, ich meinte den Wechselrichter.

Dann hat sich das Thema PV-Anlage wohl für mein Haus erledigt!

Jetzt liegen genügend Leerrohre im Zählerkasten und ich komm nicht ran!
Wäre auch zu schön (einfach) gewesen.

Danke für die Hilfe.

Grüsse

Franz
 
Wieso kommst Du da nicht ran? nur weil die Rohre da enden muß dort ja nicht der Umrichter sitzen.
 
Gemäß dem Merkblatt für PV-Installateure ist also ein min. 6 mm Cu Draht parallel zu den PV-Leitungen zu verlegen., eine Verbindung zur Haupterdungsschiene (PAS) ist herzustellen.
Das Merkblatt schildert konform zu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5, dass eine Funktionserdung (Kennung NICHT grün-gelb) empfohlen und somit keine Pflicht ist.
Merkblatt für PV-Installateuere schrieb:
Sofern kein Äußeres Blitzschutzsystem vorhanden und auch nicht geplant ist, eines zu erreichten, wird empfohlen, die Funktionserdung des metallenen PV-Modulgestells zu gewährleisten.
Die weitere Empfehlung auch die Modulrahmen anzuklemmen, fehlt hier und ohne die ist es fraglich was bei den hohen Übergangswiderständen zu eloxierten Rahmen die Funktionserdung der Tragestelle nutzen soll.
Die DIN Regelwerke sind ja manchmal mehr als praxisfremd auszulesen, ...
Wer Normen als praxisfremd bezeichnet, hat sie gewöhnlich nie gelesen. :D
... so wird z. Bsp. die horizontale Verlegung des 16 qmm Potentialausgleichsleiters vom Dach zur PA-Schiene (Kupferdraht Massiv, keine Einzeladern) als unzulässig beschrieben
Das temporäre Verbot mehrdrähtiger Leiter für Antennenerdungen wurde schon längst aufgehoben und es galt weder im Blitzschutzbau noch in der Starkstromtechnik. Trotzdem ist es immer nur eine Zeitfrage bis es von jemand ohne Normenkunde behauptet und von einem anderenn User nachgeplappert wird.

Da nach DIN VDE 0100-712 Funktionserdungsleiter gleich welchen Querschnitts abstandslos zu den DC- wie auch AC-Leitungen zu verlegen sind, spielt es keine Rolle, dass auch die zweite Aussage zur Führung blitzstrombeaufschlagter Leiter so kategorisch nicht für Ableitungen von Blitzschutzsystemen gilt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Da es bei einem 16mm² wohl eher um einen Blitzschutzpotentialausgleich geht ist dabei die Senkrechte Verlegung durchaus äußerst wichtig und an sich auch unproblematisch möglich.
Die Verlegung wäre nämlich für so einen Leiter auch an der Fassade senkrecht nach unten zu führen und nicht parallel zur DC Leitung und auch nicht nach innen in das Haus.
Schau dir erst noch mal deine Fußzeile an und dann in die DIN VDE 0100-712 rein. :)

In der Norm gibt es keinen Blitzschutz light gegen Direkteinschläge vergleichbar der IEC 60728-11 für Dachantennen. Ein 16 mm² Cu ist nur gefordert wenn MIT Blitzschutzsysstem ausreichend isolierende Trennungsbstände unterschritten werden.

Mit einem normwidrig außen verlegten Funktionserdungsleiter ist nicht zu verhindern, dass sich die Blitzströme nahezu querschnittsunabhängig auf alle Leiter aufteilen und wenn der Leiter länger wird nimmt sein induktiver Wiederstand zu und der Anteil seiner Blitzstromlast ab.
 
Also meine 2 Module haben ein Loch im Aluprofil neben dem das Erdunssymbol eingestanzt ist, also gehe ich mal davon aus, das dort auch eine Erdungsleitung angeschlossen werden soll.
Wenn ein Hersteller von PV-Modulen oder trafolosen WR eine Funktionserdung fordert, haben sich gewerbliche Installateure auch daran zu halten, egal ob dafür eine Begründung geliefert wird oder nicht.

Leider bin ich noch nicht an die verschiedenen Ausgaben von HD 60364-7-712 ran gekommen um festzustellen wo national am meisten vom Originaltext abgewichen wird. DeIne Anschlüsse am Alurahmen können sowohl für eine Funktionserdung nach DIN VDE und NIN wie auch für einen Schutzpotentialausgleich á la ÖVE ausgelegt sein.

Wie wurden die von deinem Hersteller denn bezeichnet und welches Baujahr haben die? Bild möglich?
 
Die sind seit 4 Wochen auf dem Carport und das Loch samt Symbol ist auf der Unterseite vom Alu Rahmen, kann ich also schlecht fotografieren ohne das Teil wieder zu demontieren.
Außerdem würd ich ehrlich gesagt schon aus Sicherheitsgründen den Rahmen erden. Bei mir sind es nur 70V, aber man hat ja auch mal 1000V und mehr und wenn 2 der Teile beschädigt wird, z.B. durch Hagel, dann kann durchaus auf einem + am Rahmen sein und am Anderen - und das wäre sicher unangenehm für den, der dort auf dem Dach die Teile wechselt.
Außerdem meldet zumindest mein WR eine Erdverbindung. Man weis also, das ein Modul im Eimer ist
 
Übrigens bei uns sind die ja dabei in der Firma. Hab die Woche mal Fotos gemachtsolar1.jpg solar2.jpg solar3.jpg solar4.jpg
Nur die Paneele fehlen noch wegen Lieferschwierigkeiten
 
Wohin hinman schaut Näherungen zur überbauten Blitzschutzanlage und eine niedergetretene Fangleitung. Die Bilder zeigen geradezu exemplarisch auf wie es nicht sein darf!

Bleibt zu hoffen, dass bereits ein qualifizierter Blitzschutzbauer beauftragt wurde um die Blitzschutzanlage so umzurüsten, dass die PV-Module künftig nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteiinschläge geschützt und die Näherungen beseitigt werden.

Dann sollten auch die Attika und die Edelstahlschornsteine normkonform geschützt werden.
 
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Wohin hinman schaut Näherungen zur überbauten Blitzschutzanlage und eine niedergetretene Fangleitung. Die Bilder zeigen geradezu exemplarisch auf wie es nicht sein darf!
Stimmt
Bleibt zu hoffen, dass bereits ein qualifizierter Blitzschutzbauer beauftragt wurde um die Blitzschutzanlage so umzurüsten, dass die PV-Module künftig nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteiinschläge geschützt und die Näherungen beseitigt werden.
Davon träumst du. Kann höchstens sein, wenn der Tüv beim nächsten Mal kommt und mit seiner Drohne drüber fliegt, das dann ein Mängelprotokoll kommt und dann der Streit mit der Solarfirma anfängt. Wer ist Schuld. Ansonsten entscheidet so etwas irgendwer in der oberen Etage, und die "Fachleute" aus der Buchhaltung waren auch schon auf dem Dach und haben sich das angesehen. Unsereiner wird da nie gefragt. Gerade wird hier eine Stahl Halle abgebaut und an anderer Stelle aufgebaut. Ich wette, das es in den Fundamenten keinen Erder gibt. Aber ich sage auch nichts mehr dazu, geht mich nichts an.
 
Unsereiner wird da nie gefragt.
Erstens bist du keine Blitzschutzfachkraft, denn als solche hättest du schon vorher auf die Mängel am Äußeren Blitzschutz hingewiesen.

So groß wie das Gebäude ist, bist du zweitens in der firmeninternen "Nahrungskette" vermutlich nicht weit genug vorne um auch gefragt zu werden, was aber nicht bedeutet, dass man ungefragt nicht den Mund aufmachen darf.
Gerade wird hier eine Stahl Halle abgebaut und an anderer Stelle aufgebaut. Ich wette, das es in den Fundamenten keinen Erder gibt. Aber ich sage auch nichts mehr dazu, geht mich nichts an.
Dass mit dem Fatalismus nix besser wird, ist dir aber schon bewusst, oder? Auch wenn man nicht gefragt war, wird man wegen einem Hinweis auf die DIN 18014 doch nicht entlassen.

Als selbstständiger Handwerker finde ich solche resignierte LmA-Einstellungen fatal.
 
Ich habe das schon öfter mal getan, sonst hätte unser Hochregallager sicher auch keinen Fundamenterder. Irgendwann müssen die auch mal selber lernen, das sie als Bauleiter fehl am Platz sind.
ich kann dir jetzt schon sagen, wie das mit dem Blitzschutz ausgeht. Der Tüv schreibt ein Mängelprotokoll. Unser Geschäftsführer sagt, für Produktionshallen wie bei uns ist kein äußerer Blitzschutz gefordert, also bekommt der Hausmeister den Auftrag den Kram vom Dach zu entfernen.
 
Thema: Erdung Photovoltaik Anlage
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