Erdung SAT-Schüssel grundsätzlich

Diskutiere Erdung SAT-Schüssel grundsätzlich im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich hatte das Thema ja bereits einmal hier im Forum eingestellt. Heute geht es mir um eine grundsätzliche Frage zur Erdung von...
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Jasper

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Hallo Leute,

ich hatte das Thema ja bereits einmal hier im Forum eingestellt. Heute geht es mir um eine grundsätzliche Frage zur Erdung von SAT-Schüsseln an einer Hauswand:

Wenn die bewährte örtliche Fachkraft des Fernsehhandwerks bei einem Ortstermin kein Wort über Erdung verliert, darf ich dann daraus schließen:
A: Erdung ist überflüsig oder
B: Erdung interessiert die TV-Fachkraft nicht?

Wenn ich es recht sehe, wäre es für eine Erdung der Schüssel erforderlich, einen 2,5 m langen Eisenstab in die Erde zu rammen und an die Schüssel anzuschließen.

Ich habe mich mal gestern abend in der Umgebung umgeschaut. Nicht eine Schüssel an Hauswänden habe ich entdeckt, wo eine Erdung erfolgt.

Wenn ich an größere Wohnhäuser mit 5 Etagen etwa in Hannover-Linden (viele türkische Einwohner) denke, wo jeder irgendetwas an die Wand knallt, frage ich mich, wie die das mit der Erdung machen.

Verhält es sich also so, dass sich die wenigsten um erdung kümmern oder wird die Erdungsfrage ein wenig übertrieben?

Konkret würde es bei uns so aussehen: Wir haben ein Flachdach, das ca. 0,70 m übersteht. Die Schüssel würde unmittelbar darunter kommen und weil es exakt die Südseite ist, würde sie nur 15 cm von der Wand abstehen - in einer Höhe von ca. 4,70 m.

Erde ich nun oder nicht? - Jetzt bin ich doch von einer generellen Frage zu einer konkreten kommen... Sorry, wenn man so ins Grübeln kommt...

MfG Jasper
 
..._in einer Höhe von 3,70 m..._, nicht 4,70 m.
 
SAT Antenne Schutzmassnahme

Hallo Jasper ,
allgemein gilt für Antennenschutz :

Blitzschutz bei SAT-Antennen ,

Bei Aussenantennen , welche sich mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ; oder Antennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden ; befinden ist keine Schutzmassnahme erforderlich.
(Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10)
In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isloiert oder blank , der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.
-
Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):
"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...
Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".
-
Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.
Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.
Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.

Gruß ,
Gretel
 
Hallo gretel,

wieso muss die mehr als 2,5 m unterm Dach sein, damit keine erdung erforderlich ist???

Ich dächte eher, dass sie weder von Wand noch Dach zu weit entfernt sein dürfte, damit sie nicht zu sehr vom Gebäude abragt udn deswegen sich die Blitze einfängt...

Jasper - schon wieder grübelnd
 
? Bitte lesen - aber richtig !

Hallo !

Ich lese nichts von "2,5 m unterm Dach !"

Gruß ,
Gretel
 
hi,

Grundsätzlich gilt wenn die Antenne(Mast) Geerdet wird dann ist ein min. CU (Kupfer) 1x 16mm/2 Leitung zu verwenden....
Oder mit solchen an den Blitzschutz anzuschliessen...
Unter dem Dachfirst gelten die Maße von Gretel...
Auf dem Dach muss ein abstand zu Freileitung und Kamin von 1 m einzuhalten.....

PS: Hatte die Frage heute in meiner Meisterprüfung :lol:
 
oklay, war ein Vertipper von mir:

muss nicht 2,5 m sondern 2 m heißen:

... mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ...

Also: Warum darf's sie nicht dichter zum Dacxh hinsitzen?
 
@gretel:

und an dein "bitte genauer lesen" anzuschließen:
ist meine Frage missverständlich geworden, weil ich 2,5 m statt 2 m tippte?

Ich versuche nur zu verstehen, warum eine Schüssel an der Hauswand mind. diese 2 m Tief unterm Dachvorsprung angebracht werden muss und nicht dichter dran darf.

Ich hatte übrigens geschrieben, dass wir ein Flachdach haben...

MfG Jasper
 
Weiterer Lesestoff !

Hallo Jasper ,

also die VDE - DIN - Normen sagen das nunmal aus !
Egal ob Flachdach oder Anderes !

Weiterlesen geht bei :
http://www.blitzschutz.com/infos/fach.htm

Gruß ,
Gretel
 
Hallo gretel,

da haben wir ein Missverständnis:

Mir geht es nicht um die Norm, sondern um den sachlichen Grund der dahinter steckt.

Den hätte ich gern gewusst... Bin halt neugierig...

Schöne Pfingsten

Jasper
 
Jasper schrieb:
oklay, war ein Vertipper von mir:

muss nicht 2,5 m sondern 2 m heißen:

... mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ...

Also: Warum darf's sie nicht dichter zum Dacxh hinsitzen?

hi,

du darfst die antenne schon höher inst. musst Sie aber dann in Den Blitzschutz mit einbeziehen...
Ween du aber unter dem Mass von 2 m bleibst dann
musst du die Schüssel nicht Erden.....
Darum geht es........
 
ich vemute es hat was damit zu tuhen das der blitz nachweißlich nicht mehr dort auf ein metalteiel einschlagen wird sondern eher im Dach! (Regen rinne Hängt da ja noch im weg vom blitz zur schüssel)
 
Strom ist ja bekannter massen Faul..
Der geht immer den kürzesten weg..... :lol:
 
... so, Resümee für mich:

Ich habe jetzt 'ne Vorstellung, was alles auf mich wegen dieser dämlichen Schüssel zukommt.

Also,

1. werde ich wohl den Garten aufbuddeln müssen, um 5 m langes Stahlband in 0,50 m Tiefe zu versenken im Abstand von 0,50 m von der Hauswand (oder 1 m?) (wie ich 2,5 m in die Erde kloppen soll, ist mir ein Rätsel) - Es sei denn, dass

2. der Elektriker, den ich mir suchen muss, mir überraschenderweise erzählt, wir hätten einen Blitzschutz...

3. werde ich 'nen Loch durch die Hauswand bohren müssen (durchbohren, außen hin nach unten, Plastikrohr rein, Kabel rein, Montageschaum rein, abdichten) um neben SAT-Kabel auch noch Kabel für Potenzialausgleich durchzujagen.

4. Wird's hoffentlich klappen, durchs vorhandene Kabelrohr 2 neue mit 120 dB Schirmung durchzukriegen, denn sonst werde ich

5. 'nen Loch für 2 Kabel vom Keller ins Wohnzimmer bohren müssen (an der Ecke liegen auch noch gute Steinfliesen (evtl. reicht ja die Fuge). Aber das grundsätzlich ärgerlich ist: am liebsten hätte ich es in der Wand hoch und dann 'ne Dose dran und nicht vom Boden hoch. Aber ein "Um-zwei-90-Grad-Ecke-Bohrgerät" gibt's wohl immer noch nicht...

6. Hat jemand eine bessere Idee als alles, was Kabel angeht, dem armen Elektriker so aufzudrücken?

7. Ich frage mich bloss, wie der Fernseh-Fach-TV-Mann mir das in 3 h hinfummeln wollte - ein anderer sogar nur in 1,5 h (bis hin zur Einstellung der Schüssel und Receiver). Allein für die Blitzschutzerdung und Potenzialausgleich (muss erst gefunden werden) würde ich 1,5 bis 2 h kalkulieren inkl. Graben für die Erdung. Dann Leitungen legen, Schüssel ranbringen, Empfang einstellen, 6 Dosen austauschen, Wand durchbohren...

Hätten die beiden TV-Fritzen gepfuscht? Oder bin ich der einzige Dumme, der sich um Blitzschutz und Erdung (Potenzialausgleich) von Schüsseln kümmert...

8. Fazit: Ich mach jetzt alles selber - und ihr seid schuld:) : graben, bohren, Hardware anschaffen. Und lass die Finger von den beiden TV-Fritzen. Der Elektriker, den ich noch suchen und finden muss, soll sich um Erdung ünd Potenzialausgleich kümmern.

MfG Jasper

Warum muss nur ich die Vorschriften beachten?
 
Hallo Jasper,
als Erder kannst du einen sogenannten Kreuzerder einsetzen. Üblicherweise nimmt man einen mit 1,5m Länge, der wird mit einem Vorschlaghammer senkrecht ins Erdreich geschlagen. Die Erdungsleitung (NYM-J 1x16qmm) legst du von der Schüssel nicht nach innen, sondern über die Außenfassade runter zum Kreuzerder.
Für das Koaxkabel sollten 105dB ausreichen.
Du hast aber Recht, dass die Angebote der Firmen etwas zweifelhaft sind. Hast du ein schriftliches Angebot? Dann handel einen Festpreis aus, mit dem Zusatz "Installation nach geltenden Richtlinien", dann muß der TV-Fritze auch erden. Bleibt er bei seinem Preis, kannst du Reibach machen.
Gruß Kawa
 
leider reichen 1,5 m nicht.

DIN EN 50 083 hervorgegangen aus VDE 0855 Teil 1/05.84

2,5 m...

Jasper
 
Hast Recht,

2,5m müssen es sein!
 
du kannst dir den erder ersparen, wenn an deiner potischiene z.b. ein fundamenterder, bereits vorhanden ist.sollte dies nicht der fall sein und du installierst einen seperaten erder für deine sat-schüssel, dann vergiß nicht, deine schüssel noch extra durch einem leiter, mindestens 4qmm2 cu, mit deinen potentialausgleich (potischiene) zu verbinden.aber ich glaube, daß meintest du wohl mit "kabel für potentialausgleich".
abstand zur hauswand, sollte mindestens 1 meter betragen.
 
Re: SAT Antenne Schutzmassnahme

Bei dem Titel halte ich auch in diesem Fachforum eine Leichenschändung für angebracht. Über Google tauchen die unten stehenden Zitate 1:1 auch noch haufenweise in anderen Foren auf. Alle die ich bislang entdeckt habe, waren zum Zeitpunkt der Zitierung überholt.

Gretel schrieb:
Bei Aussenantennen , welche sich mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ; oder Antennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden ; befinden ist keine Schutzmassnahme erforderlich.
2005 gab es bei nicht erdungspflichtiger Antennenmontage aber noch keine bedingte Befreiung vom Potenzialausgleich, diese Schutzmaßnahme war Pflicht und ist es auch heute noch wenn z. B. mehr als eine Wohneinheit angeschlossen ist.

Gretel schrieb:
(Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10)
In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank , der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.
-
Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):
"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...
Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".
Der Einfachheit halber Kopie der Antworten im anderen Forum:

TIPP: Immer erst prüfen ob gut gemeinte Normenzitierungen auch noch aktuell sind.

Die DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1):1994-03 war zum Beitragszeitpunkt schon mehrfach durch neue Normen abgelöst, damals war die international harmonisierte DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10 anzuwenden, aktuell gilt noch DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06. DIN VDE 0855-300:2002-07 war damals noch gültig, ist aber nur nur für Funksende-/empfangsantennen (Mobil- und Amateurfunk) und nicht für Sat.-"Haushaltsantennen" zuständig.

Das Hin und Her um Erlaubnis und Verbot mehrdrähtiger Leiter ist zum Glück vorbei: Seit der DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201):2000-04 (Aktuelle Prüfnorm: DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1):2013-02) müssen Leiter und alle Verbindungsbauteile - auch bei Verwendung von Einzelmassivdraht - nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifiziert sein. Als Mindestquerschnitt für verseilte Erdleiteradern sind 1,7 mm Durchmesser (= 16 mm² "grob mehrdrähtig" mit 7 Adern) einzuhalten, es gibt auch mehrdrähtig mit 19 Adern.

Gretel schrieb:
Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.
Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden
Das aber nur durch eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft, die zuvor die Normkonformität und Funktion der Blitzschutzanlage geprüft haben muss.

Neue Antennen sollen möglichst nur noch in geschützten Räumen wie der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade oder in Blitzschutzzone LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung montiert werden. Nur so sind Einkopplungen galvanischer Teilblitzströme in die Antennenanlage und die daran angeschlossenen Endgeräte zu vermeiden.

Direkterdungen sind nach den Anerkannten Regel der Technik (= Normen) weiterhin zulässig, Direkterdungen an Blitzschutzanlagen aber besonders nachteilig und nicht mehr zeitgemäß.

Mindestens zwei Erder sind nur für Blitzschutzanlagen gefordert. Nach den Normen sind für Banderder lediglich min. 5 m Länge einteilig und für Strahlenerder min. 2 x 2,5 m gefordert, siehe Anhang.

Erder aus Stahl oder NIRO müssen einen Querschnitt von min. 90 mm² haben.

BTW: Wer noch immer dem fatalen Mythos separater Antennenerdungen anhängt, sollte das ABB Merkblatt 10 lesen.

staatl. gepr. Techniker schrieb:
sollte dies nicht der fall sein und du installierst einen seperaten erder für deine sat-schüssel, dann vergiß nicht, deine schüssel noch extra durch einem leiter, mindestens 4qmm2 cu, mit deinen potentialausgleich (potischiene) zu verbinden.
Feuerverzinkte Erder vergammeln bei galvanischer Verbindung mit einem Fundamenterder noch schneller. Verbindungen zwischen Zusatzerdern und der HES müssen einschließlich der Verbinder korrosionsverträglich und blitzstromtragfähig ausgeführt sein.

Für zusätzlichen Potenzialausgleich und den PA der Antennenleitungen reichen 2,5 mm² (geschützte Verlegung) bzw. 4 mm² (ungeschützt) Cu aus.
 
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