Erdung und Wartung Photovoltaikanlage

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Hallo zusammen. Ich habe eine Frage jeweils zur Wartung und zur Erdung einer Photovoltaikanlage.
Erstens: Es handelt sich um eine PV auf einer Stahlskelethalle, bei der unklar ist, wie die PV-Anlage geerdet ist. Blitzschutz ist keiner vorhanden. Aber die Halle ist komplett aus Stahl/Stahlstützen, eingedeckt mit Trapezblech (Sandwichelemente) und die Stützen im Abstand von ca. 5 Meter sind in das Fundament mit Fundamenterder (Bandeisen als Ring) eingebunden. Eine angeschlossene Potentialausgleichsschiene ist vorhanden. Wenn ich die Ausführungen bei Dehn zum Thema Blitzschutz und Erdung richtig verstanden habe, dann funktioniert das Skelet der Halle dann wie eine Erdung?

Zweitens: Die Anlage wurde schon länger nicht mehr gewartet. Ich selbst bin nicht Betreiber der Anlage, wurde aber hier um Rat gefragt. Eine Wartung ist sicher sinnvoll. Eine eindeutige Vorschrift konnte mir auch der Stromabnehmer nicht nennen. Die örtliche Elektrofachkraft und die Firma, welche auch immer die Betriebsprüfung für die elektrischen Anlagen durchführen, haben abgelehnt. Kennt jemand hier eine Firma im Raum Karlsruhe/Mannheim?

Vielen Dank.
 
Es handelt sich um eine PV auf einer Stahlskelethalle, bei der unklar ist, wie die PV-Anlage geerdet ist. Blitzschutz ist keiner vorhanden.
Ohne Blitzschutzsystem ist eine Funktionserdung kurioserweise nach dem Beiblatt 5 der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) empfohlen und entgegen häufiger Falschaussagen jedenfalls in Deutschland somit nur freiwillige Kür.
Aber die Halle ist komplett aus Stahl/Stahlstützen, eingedeckt mit Trapezblech (Sandwichelemente) und die Stützen im Abstand von ca. 5 Meter sind in das Fundament mit Fundamenterder (Bandeisen als Ring) eingebunden. Eine angeschlossene Potentialausgleichsschiene ist vorhanden.
Für die Erdungsanlage ist ohne LPS die zum Erstellungszeitpunkt gültige DIN 18014 maßgeblich. Vor DIN 18014:2007-09 durfte der Bandstahl im Erdreich noch feuerverzinkt sein, ab dieser Norm nur noch aus NIRO und ab da war auch eine nachvollziehbare messtechnische Dokumentation der Erdunganlage gefordert.
Wenn ich die Ausführungen bei Dehn zum Thema Blitzschutz und Erdung richtig verstanden habe, dann funktioniert das Skelet der Halle dann wie eine Erdung?
Da hast du dich begrifflich falsch ausgedrückt.

Stahlstützen sind keine Erdung (exakter Erder), können aber als sog. "natürliche" Ableitungen von Blitzschutzsystemen ausgeführt sein und sofern niederohmig auch als Funktionserdungsleiter für eine PV-Anlage genutzt werden. Ob es so ist, kann man nur vor Ort ermitteln.

Persönlich halte ich nichts davon bei Gebäuden ohne LPS nur die Tragegestelle in eine Funktionserdung (Leiterkennung NICHT grün-gelb) einzubeziehen. Über 10 kWp kann vom Versicherer ein Blitzschutzsystem gefordert sein und dann ist eine Funktionserdung der Tragestelle und Modulrahmen von mind. 6 mm² (Trennungsabstände nach IEC 62305-3 eingehalten) bzw. 16 mm² Cu (TA nicht eingehalten) Pflicht. DIN VDE 0100-712 fordert abstandslose Verlegung von Funktionserdungsleitern mit den PV-Leitungen.
Eine eindeutige Vorschrift konnte mir auch der Stromabnehmer nicht nennen.
Ich kenne zwei Arten von Stromabnehmern:
  1. Auf dem Dach von Schienenfahzeugen
  2. Kunden der Stromnetzbetreiber (meist VNB oder EVU genannt).
Wenn schon der Stromnetzbetreiber keine Ahnung hat, wie soll es dann ein Kunde wissen. Ich befürchte, dass @creativex als Dauerstudent auch erst einmal in die Normenauslegestelle gehen müsste um festzustellen, was normativ Pflicht ist, um dann auszuführen wie er das als Nicht-EFK "lösen" würde . :D
 
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Eine PV Anlage ist erst mal eine elektrische Anlage und somit nach VDE 0105 regelmäßig zu prüfen.
Dazu muß man sich dann allerdings mit den Anlagen und ihren Besonderheiten auseinandersetzen, wie z.B. das Gleichstromsystem bis 1500V oder den Einspeise Umrichtern.
Für eine Fachfirma der PV Branche sollte dies kein Problem darstellen, der Errichter der Anlage sollte das auf jeden Fall können.
 
Kann mir jemand das Beiblatt 5 der Blitzschutznorm freundlicherweise zur Verfügung stellen? Ich bin davon ausgegangen, dass eine Erdung auf jeden Fall Pflicht ist.

Die PV-Anlage wurde 2010 errichtet. Der Ersteller ist leider in Konkurs gegangen.

Die Halle selbst wurde 1998 erstellt. Für die Fundamenterdung wurde verzinktes Bandeisen verwendet.
 
Kann mir jemand das Beiblatt 5 der Blitzschutznorm freundlicherweise zur Verfügung stellen?
Du kennst den Unterschied zwischen KÖNNEN und MÖGEN zu DÜRFEN? Google mal Karl Valentin dazu. :D
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Erdung auf jeden Fall Pflicht ist.
Das ist ein Glaube und auf den erheben bekanntlich Religionen mit unterschiedlichen Aussagen Alleinvertretungsanspruch. :)

Ich halte mich an die Mehrheitsmeinung auf die sich die deutschen Experten 2007 im Merkblatt für PV-Installateure geeinigt haben.
Die PV-Anlage wurde 2010 errichtet. Der Ersteller ist leider in Konkurs gegangen.

Die Halle selbst wurde 1998 erstellt. Für die Fundamenterdung wurde verzinktes Bandeisen verwendet.
Für Fundamenterder in Beton ist auch blanker Stahl mit 5 cm Betondeckung gut gegen Korrosion geschützt, aber seit DIN 18014:2007-09 bei Neubauten für die Verbindungen im Erdreich eindeutig unzulässig. Auch da macht Tante Google schlau.
 
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