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kasten
Guest
Hallo liebe Forenuser...
Ich bin vor 2 Tagen in eine erst vor kurzem renovierte Wohnung umgezogen und bin beim Anschließen meiner Lampen auf folgende Situation gestoßen...
Ich wollte meine Lampe wie gewohnt an dem L(Schwarz), N-Leiter (Blau) und PE-Leiter (grün-gelb) anschließen. Aus mir bis dahin unerklärlichen Gründen hat dies jedoch nicht funktioniert.
Als ich am nächsten Tag dann in mein zukünftiges Wohnzimmer bin, bemerkte ich, dass es dort nur einen N-Leiter und PE-Leiter zum anschließen gibt. Deswegen kam ich auf die Idee mit meinem Multimeter doch mal zu testen, ob es zufällig sein kann, dass auch in meinem Zimmer der N-Leiter überhaupt nicht angeschlossen ist. Und siehe da... auch dort funktioniert nur der eigentliche PE-Leiter.
Aus den Gründen gehe ich davon aus, dass ich in meinem neuen Zuhause ein TN-C System habe, da PE und N anscheinend kombiniert sind (in den Steckdosen auch!!). Dies ist doch soweit ich weiß überhaupt nicht mehr zulässig, bzw. erst ab einem Querschnitt von 10mm².
Sehe ich das richtig? Und kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich genormt ist?
MfG
kasten
Ich bin vor 2 Tagen in eine erst vor kurzem renovierte Wohnung umgezogen und bin beim Anschließen meiner Lampen auf folgende Situation gestoßen...
Ich wollte meine Lampe wie gewohnt an dem L(Schwarz), N-Leiter (Blau) und PE-Leiter (grün-gelb) anschließen. Aus mir bis dahin unerklärlichen Gründen hat dies jedoch nicht funktioniert.
Als ich am nächsten Tag dann in mein zukünftiges Wohnzimmer bin, bemerkte ich, dass es dort nur einen N-Leiter und PE-Leiter zum anschließen gibt. Deswegen kam ich auf die Idee mit meinem Multimeter doch mal zu testen, ob es zufällig sein kann, dass auch in meinem Zimmer der N-Leiter überhaupt nicht angeschlossen ist. Und siehe da... auch dort funktioniert nur der eigentliche PE-Leiter.
Aus den Gründen gehe ich davon aus, dass ich in meinem neuen Zuhause ein TN-C System habe, da PE und N anscheinend kombiniert sind (in den Steckdosen auch!!). Dies ist doch soweit ich weiß überhaupt nicht mehr zulässig, bzw. erst ab einem Querschnitt von 10mm².
Sehe ich das richtig? Und kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich genormt ist?
MfG
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