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TimoK
Guest
Hallo zusammen,
folgende Problematik:
Meine Mutter (80) hat eine vermietete Eigentums-Altbauwohnung (von 18hundert nochwas, mit insgesamt 6 Wohneinheiten), wo es in ihrer Wohnung, im Treppenhaus ganz oben einen Wasserrohrbruch durch Frosteinwirkung gegeben hat.
Folglich hat es einen Kurzschluss der Beleuchtungsanlage im Treppenhaus ein Stockwerk unter ihrer Wohnung gegeben.
Jetzt ist die gesamte Hauselektrik aber total veraltet, so dass man laut Elektriker (was einleuchtend ist) nicht einfach nur den Kurzschluss beseitigen kann, sondern die komplette Eletroinstallation der Beleuchtung des Treppenhaus erneuern muss.
Das Problem ist jetzt aber, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil der letzte Versicherungsbeitrag von dem Vertreter der Wohngemeinschaft nicht Bezahlt wurde, bzw. damit im Verzug war!
Somit muss meine Mutter nun die gesamten Kosten für die Erneuerung der Elektroinstallation bezahlen (laut Kostenvoranschlag rund 7000 EUR), und damit gehen ihre gesamten Ersparnisse/Rücklagen fürs Alter drauf.
Und deshalb geht es nun darum, Kosten einzusparen wo immer es irgendwie geht.
Nun meine eigentliche Frage:
Das die komplette Elektrik der Beleuchtung des Treppenhaus erneuert werden muss, leuchtet mir ein, weil 1. dort ein Kurzschluss vorhanden ist, und 2. die Elektrik total veraltet ist.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass der Elektriker die Klingelanlage auch erneuern möchte, obwohl diese einfach nur sicherheitshalber abgehängt wurde - als die Wände noch nass waren - und obwohl dort kein Kurzschluss besteht!
Die Klingelanlage ist doch niedervolt gesteuert oder nicht? Wieso möchte der Eletriker diese auch erneuern, ist das unbedingt nötig, oder nur Geldmacherei? Die könnte man doch eigentlich nach trocknung der Wände, einfach wieder anklemmen, oder nicht? .. es besteht doch kein Kurzschluss!!!
Für einen Rat wäre ich dankbar!
(Meine Mutter ist nur noch am heulen)
folgende Problematik:
Meine Mutter (80) hat eine vermietete Eigentums-Altbauwohnung (von 18hundert nochwas, mit insgesamt 6 Wohneinheiten), wo es in ihrer Wohnung, im Treppenhaus ganz oben einen Wasserrohrbruch durch Frosteinwirkung gegeben hat.
Folglich hat es einen Kurzschluss der Beleuchtungsanlage im Treppenhaus ein Stockwerk unter ihrer Wohnung gegeben.
Jetzt ist die gesamte Hauselektrik aber total veraltet, so dass man laut Elektriker (was einleuchtend ist) nicht einfach nur den Kurzschluss beseitigen kann, sondern die komplette Eletroinstallation der Beleuchtung des Treppenhaus erneuern muss.
Das Problem ist jetzt aber, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil der letzte Versicherungsbeitrag von dem Vertreter der Wohngemeinschaft nicht Bezahlt wurde, bzw. damit im Verzug war!
Somit muss meine Mutter nun die gesamten Kosten für die Erneuerung der Elektroinstallation bezahlen (laut Kostenvoranschlag rund 7000 EUR), und damit gehen ihre gesamten Ersparnisse/Rücklagen fürs Alter drauf.
Und deshalb geht es nun darum, Kosten einzusparen wo immer es irgendwie geht.
Nun meine eigentliche Frage:
Das die komplette Elektrik der Beleuchtung des Treppenhaus erneuert werden muss, leuchtet mir ein, weil 1. dort ein Kurzschluss vorhanden ist, und 2. die Elektrik total veraltet ist.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass der Elektriker die Klingelanlage auch erneuern möchte, obwohl diese einfach nur sicherheitshalber abgehängt wurde - als die Wände noch nass waren - und obwohl dort kein Kurzschluss besteht!
Die Klingelanlage ist doch niedervolt gesteuert oder nicht? Wieso möchte der Eletriker diese auch erneuern, ist das unbedingt nötig, oder nur Geldmacherei? Die könnte man doch eigentlich nach trocknung der Wände, einfach wieder anklemmen, oder nicht? .. es besteht doch kein Kurzschluss!!!
Für einen Rat wäre ich dankbar!
(Meine Mutter ist nur noch am heulen)