Erneuerung Sicherungskasten

Diskutiere Erneuerung Sicherungskasten im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wohne in einer kleinen Altbauwohnung, da scheint in Sachen Elektrik in letzter Zeit nicht viel gemacht worden sein. Also habe ich mir...
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Okay,
das hat mir schon etwas weiter geholfen
in die Sache Licht zu bringen.

Die Daten von den Schmelzsicherungen
werde ich mir nachher notieren und dann
hier aufschreiben.
Bitte beachten, die dicke Leitung die von ganz oben links kommt, ist nicht die Zuleitung sondern die
Leitung, die vom DLE kommt.

Eine HES finde ich nicht, scheint nicht vorhanden zu sein!

Wo siehst du denn 6 Wechselstromkreise,
ich wollte die 4 Leitungen, die in den einen
LSS führen, aufteilen, also brauche ich 4 neue LSS
wenn ich da richtig liege und drei noch für den DLE.
Dann noch einen für Herd und Kühlschrank,
das ist der LSS mit dem braunen Kabel, der derzeit ausgeschaltet ist (auf dem Foto).
Also 5 neue LSS und 3 für den DLE.
Dazu den vorhandenen FI austauschen und einen neuen mit 40A und 30mA nehmen, 4 polig.

Wo muss dann denn der FI/LS Schalter eingebaut werden, von dem hier gesprochen wurde?
Soll der für die 230V Wechselstromkreise sein?

Und den 40A FI für den DLE?

Deine Einkaufsliste ist interessant,
aber das ist hier eine ganz kleine Mietwohnung
und ich wollte alles ein wenig besser machen als es jetzt ist, sprich mehr Sicherheit und prüfen was mit der HES ist.
Natürlich alles schön verkabeln und durchmessen lassen.

Das wäre dann alles, den Sicherungskasten wollte ich schon so lassen wie er ist, er hängt über einer Türe im Flur.

Viel Platz habe ich auch nicht.
 
:?

Schon ganz schön leichtsinnig ohne Zustimmung des Vermieters (zur größeren Sicherheit wäre sogar eine schriftliche Zustimmung einzuholen) Änderungen an der Installation vorzunehmen!

Patois
 
Er macht es einfach nicht,
meine Nachtspeicherheizungen laufen auch schon seit geraumer Zeit nur noch auf 2 Phasen, er kümmert sich um nix.
 
FI/LS-Schalter sind wie gesagt eine Kombination aus FI und LSS - daher hatte ich in meiner Liste 6 Stück, denn ich zähle neben dem Braunen 5 Schwarze an dem anderen LSS - Also 6 ... ? Ich zähle auch entsprechend viele N und PE oben ...

Das die Zuleitung nicht von Links sondern Oben kommt sehe ich schon, ich weiss auch, dass es die 4 Adern oben am FI sind plus den PE ... ;) Aber ich kann einfach mangels Maßstab deines Fotos den Querschnitt nicht abschätzen, vermutlich ist es 10mm² CU, aber nur Vermutlich ...

E-Herd und Kühlschrank haben an einem Stromkreis eigentlich auch nix zu suchen ... wie kochst du denn mit 1x16A? Maximal 2 Platten an?

Wir sehen ja nicht, wieviel Platz da ist - Man betrachtet eine elektrische Anlage in einem Wohngebäude als Fachkraft ja auch immer vom HAK bis zur Steckdose/leuchtenauslass - auch die Sicherheit betreffend - und nicht nur den Verteiler. Egal wie altbacken und hingemüllt dieser aussieht und wie unmodern 500mA-FIs sind, es gibt nicht wenige Anlagen, die andernorts viel gravierendere Mängel aufweisen ...

Wenn da jetzt ein 500mA-FI drin ist, ist das evtl. ein TT-System? Wieso ist das dann mit einem NYM-J 5x... angeschlossen? Oder täuscht das und da ist ein NYM-O 4x... und ein NYM-J 1x... ? Man kann einfach in dem Wust zu wenig erkennen und du hast ganz offensichtlich zu wenig Ahnung - Das machts halt nicht leicht.

Was bei Vermietern immer hilft -> Schriftliche Mangelanzeige mit Androhung Mietminderung und Fristsetzung der Behebung. Nach Frist -> Miete mindern. Eine nur zu Teilen funktionierende Heizanlage ist ein Mangel an der Mietsache.
 
Dann wäre es ja quasi pro LSS ein FI?
Ich dachte immer, man nimmt pro Sicherungskasten bzw. UV immer nur einen FI.

Da ich nicht Unsummen investieren möchte, wenn ich dort sowieso nicht ewig wohnen bleiben werde,
reicht es doch aus, wenn ich einen FI installiere, dann 6 LSS.
Verkabelung neu und gut ist.

Wegen der HES muss ich noch mal sehen.

Das LSS nicht höher ausgelegt werden dürfen, als es die Leitung zulässt, da diese sonst nicht auslösen, ist mir ebenfalls bekannt.

Mit dem kochen hat es bisher auch immer funktioniert, ich kann ja mal ausprobieren, was passiert, wenn ich gleichzeitig koche, sauge und die Dusche laufen lasse. :)

Was das jetzt für ein System ist und welche Leitungen verwendet wurden, kann ich ebenfalls nicht sagen.

Ich reiche noch Fotos nach aus dem die UV aus der Entfernung zu sehen ist.
Erstmal einen schönen Samstag Abend noch, ich melde mich morgen wieder.
Vielen Dank
 
ANMERKUNG Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) nach DIN EN 61009-2-1 (VDE 0664-21) in jedem Endstromkreis. Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät.

Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise, hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen, vermieden.

Quelle: DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 - Abschn. 411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen

Da du ja nicht wirklich weisst, was du besser machen willst, orientierte ich mich einfach mal an der Norm ...

Es zwingt Dich niemand es so zu machen, genaugenommen zwingt man Dich zu nix, es ist Dir Streng genommen sogar untersagt - aber wenn du es schon "einfach besser" machen willst ohne konkretes Problem, dann evtl. einfach mal richtig - Oder sein lassen, denn dein Vermieter darf rechtlich darauf bestehen den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt zu bekommen - und dabei zählt nicht, ob es hinterher besser ist. Du kannst ja auch nicht einfach einen Mietwagen (egal wie fachgerecht) umlackieren, nur weil Dir die Farbe nicht gefällt ... Es ist nicht dein Eigentum und bedarf der Zustimmung des selbigen!
 
Gut,
fragen kann ich ihn ja mal. Wenn ich es selber bezahle, vielleicht lässt er sich ja drauf ein.

Aber der FI mit 0,5A muss getauscht werden, ich will da einen mit 30mA drin haben,
und fast alles über einen LSS laufen zu lassen, ist auch nicht gut.
Das im Falle eines Fehlerstroms die ganze Bude dunkel ist, ist mir egal.

Also kann ich mein Vorhaben so verwirklichen?

Ein neuer FI rein, 3x32A LSS rein und 5 oder 6 mal LSS mit 16A?

Dann Verkabelung neu und HES prüfen.

Richtig?
Das wäre doch die einfache Version und würde trotzdem mehr Sicherheit bringen.
Mehr will ich doch garnicht.

Es steht doch extra da, das es sich "empfiehlt", es aber nicht so gemacht werden muss, wenn ich einmal eine Eigentumswohnung besitze oder ein Haus, dann baue ich überall FI/LS Schalter ein.
 
Hallo @thomas8819,

Im Prinzip haben viele Recht.
Bei einer Mietwohnung hast Du rein gar nichts am Eigentum des Vermieters zu suchen.

Änderst Du was an der E-Installation-ohne Erlaubniss des Vermieters kann er Dich sogar haftbar machen.Das kann schnell sehr teuer werden.

Wenn der Vermieter trotz Aufforderung Deinerseits nicht tätig wird-kannst Du mit Mietkürzug drohen.

Lasse Dich in Deiner Verbraucherzentrale beraten-Erstberatung mit Anwalt bei uns ca.15€.

Besser wäre Mitglidschaft im MV-Jahresbeitrag ca. 90€.

Lasse Dich vorher rechtlich beraten.
Hole auf eigene Kosten eine E-Firma-die die vorhandene Installation Überprüft-E-Check.ca.100€-Kosten auf die du Wahrscheinlich sitzenbbeibst.

Wenn gravierende Mängel Vorliegen-kann der E-Betrieb die ganze Anlage stilllegen-dann muß der Vermieter handeln !

(Dies ist keine Rechtsberatung nur ein Vorschlag)

Gruß helge 2
 
Das größte Risiko sind Vermieter, die die Regeln und den Schund in Ihren Anlagen kennen. Jede Änderung endet in einem Prüfprotokoll des betreffenden Anlagenteils - beim Verteiler eben auch alle daran angeschlossenen Leitungen betreffend - Ist die Anlage fehlerhaft, egal, ob der Fehler zuvor bereits vorlag, sind diese Teile stillzulegen - erfolgt dies nicht, ist die Anlage nicht fachgerecht geändert worden - und jetzt kommts: Dann muss sie ALLEN aktuellen Regeln entsprechend angepasst werden - Und dann zieht der VM zu seinem Anwalt und fordert dies von seinem Mieter ein - Und da können ein paar Tausender zusammenkommen plus Anwalt und ggf. weiteren gerichtlichen Kosten.

Deswegen sagen manche VM auch bewusst zu, dass die Änderungen FACHGERECHT erfolgen dürfen - dann hat nämlich der Mieter als Beauftrager die A-Karte und muss alles instand setzen lassen, was durch die Fachkraft festgestellt wird ... Weil "das wurde ja nur durch Ihre Änderungen notwendig!".

Es ist ja nicht jeder VM so, aber es gibt da so richtige A-Löcher ... Die wissen vorher, dass da nix gutes rum kommt, wenn das geprüft würde ...

---

Aber in solche Fallen muss man halt auch mal zur perönlichen Erfahrung tappen (ich hab meinen Ex-Vermieter ganz doll lieb) ... Ich hab jedenfalls alle Prüfprotokolle nach schriftlich genehmigten Änderungen durch den Betrieb erstellen lassen, der die Anlage der BG wo ich wohne errichtet, wartet und repariert - natürlich habe ich im Gegensatz zu den meisten vor und nach den Änderungen die Anlage schonmal selber geprüft ... Firmenwagen zu Haus ist schon praktisch manchmal ... Nicht, dass die Monteure meine Protokolle bei nem Bier & Steak im Garten abgeschrieben hätten :roll:
 
T.Paul, wahre Worte von Dir.

Damals noch im Plattenbau gewohnt.
Neue Küche wollten wir einbauen.GS/Herd/etc.

Schriftlich genehmigt vom Vermieter-aber sämtliche Neuinstallation E--Technik-nur auf unsere Kosten durch eine Fachfirma.
Nach Auszug muß alles neue erhalten bleiben.Keinerlei Rückerstattung.

Gruß helge 2
 
5 Jahre her, aber mein einzigster Fall bisher.

Unser Kunde (Vermieter) hat uns beauftragt, in seinem Haus 2 Mietparteien von Grund auf neu zu errichten. Sprich Treppenhaus/Außenanlage/2 Wohnungen/Dach/Keller. Also alles nach der HAK.
Der Mieter im 1 Stock, hat über Jahre hinweg änderungen an der Anlage vorgenommen. Was in einem E-verteiler Brand gemündet hatte.

Der Hauptgrund waren die Verbindungen.

Jedenfalls durfte der Mieter, mit Zustimmung des Vermieters Steckdosen für Waschmachine und div. andere im Keller errichten. Sowie auch in seiner Wohnung für die Küche selbst.

Angeblich ist das schriftlich festgehalten worden.

Das Gebäude ist von 1961. Seitdem wurde auch kaum etwas gemacht.

Von meinem Meister habe ich im Gespräch durch zufall später erfahren, dass der Mieter in einem Verfahren dazu Verurteilt wurde, sich an den Kosten beteiligen zu müssen. 4500 Euro.
 
Es gibt halt auch zu viele Leute, die von sich selber überzeugt sind, es richtig zu können - das betrifft nicht nur Laien, sondern auch tätige Installateure. Letztere haben aber immerhin theoretisch (in kleineren Betrieben leider nicht praktisch) Fachkräfte, Techniker, Meister hinter sich, die auf Mängel "hinweisen" (Samma wad solln der Scheiss da?), bevor diese zu weiteren Konsequenzen führen.

Ich selbst bin auch mit einem Projekt in letzter Zeit betraut gewesen, dass ursprünglich nur durch die tätigen Installateure durchgeführt wurde ohne betreuende Kontrolle - Und ich fürchte, bevor ich es tat, wurde dort NIE eine vernünftige Erprobung und Messung durchgeführt, denn diese führten zu einer nennenswerten Anzahl an Mängeln, deren Behebung einige Tage in Anspruch nahm. Einige Mängel wären sogar erst im Betrieb aufgefallen, was Nutzer immer erfreut, wenn sich nach Einzug herausstellt, dass die Anlage nie funktionsfähig gewesen ist. Gäbe es bei diesem Projekt nicht ... hmm ... mildernde Umstände durch Probleme, die den Installateuren nicht angelastet werden können ... ich hätte da mehrfach jemandem die Ohren an die Decke tackern können - So darf mMn nicht gearbeitet werden - Die Konsequenzen werden definitiv Nachschulungen sein. Die "anderen Probleme" wurden bereits massiv angegangen (Es rollten Köpfe ...).

Laien machen sich einfach kein Gesamtbild dessen, was hinter einer Elektro-Anlage heutzutage noch steht, außer ein paar Leitungen, Sicherungen und Steckdosen. An einer heute korrekt installierten Anlage, darf, abgesehen von so Dingen wie einem Hammer in der Steckdose, eigentlich kein Verschleiß zu einem Schaden führen die nächsten 25 Jahre - Dann sind evtl. die täglich benutzten Steckdosenkontakte von der "Staubsaugersteckdose" mal langsam hin ... Bei einer regelmäßigen Wartung und Ordnungsgemäßen Nutzung ist auch auf 40 Jahre nicht mit nennenswerten Reparaturen zu rechnen. In der Zeit wurde schon 2 mal die Außenfassade angegangen - Diese Relation muss man zu einer fachgerechten E-Installation auch immer sehen - Es ist eine Investition, die, richtig ausgeführt, vieles anderes überlebt. Dazu muss man sich aber eben auch mal 2 Gedanken mehr machen als "Da sind 3 Drähte an der Steckdose, was soll da so schwer sein?" ... Ich gehe momentan davon aus, dass eine von uns errichtete Anlage, neben mechanischen Verschleiss an Schalt- und Steckkontakten, im Wohnungsbau eine Mindeslebensdauer von 60 Jahren aufweist.
 
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