Erneuerung Unterverteiler- Stadtwerke verlangen Rückbau!

Diskutiere Erneuerung Unterverteiler- Stadtwerke verlangen Rückbau! im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Experten! Ich habe ein großes Problem: Meine Schwester und mein Schwager kauften sich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (6...
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LeeBerato

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Hallo Experten!

Ich habe ein großes Problem:
Meine Schwester und mein Schwager kauften sich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien). Die Unterverteiler zu jeder Wohnung sitzen im Treppenhaus über dem jewiligen Stromzähler. Da dieser Verteiler schon 30 Jahre alt war und schon mehrfach umgebaut wurde sowie das Gehäuse nicht mehr einwandfrei war entschied ich mich (Energieelektroniker Fachrichtung Anlagentechnik) zu einem Austausch. Der neue Kasten hat nun auch FI- Automaten (na klar). Ich rief vor dem Umbau bei den Stadtwerken an und fragte wie es sich mit dem Öffnen der Plomben am Zähler verhält, da ich die Zuleitung zum Verteiler erneuern wollte.Die freundliche Dame am Telefon sagte mir dass das kein Problem wäre, nach der Installation sollte ich einfach anrufen, dann wird neu verplombt. Gesagt, getan. Der Mann von den Stadtwerken kam, sah den neuen Unterverteiler und sagte: Nein, das geht nicht. Es darf aus Brandschutzgründen im Treppenhaus kein neuer Unterverteiler eingebaut werden. FI´s sowieso nicht. Ich muß jetzt den neuen Kasten in die Wohnung setzen,. Dort wo jetzt der neue sitzt soll ich entweder den alten wieder setzten, dort Klemmen rein setzen und mit einer Leitung zum neuen Verteiler in die Wohnung rein oder sie setzen einen neuen Zähler, dann geht die Leitung direkt in die Wohnung. Er fragte mich welche Elektrofirma dies ausgeführt hätte. Ich sagte ihm: von mir. Daraufhin sagte er das dürfe ich gar nicht, wer mir das erlaubt hätte. Ich sagte ihm: mein Gesellenbrief. Jetzt verlangt der gute Mann auch noch eine Unterschrift von einem Elektromeister. Dass der neue Kasten Brandschutztechnisch um einges besser ist als der alte interessierte ihn nicht. Meines Wissens nach sind doch die Stadtwerke nur bis zum Zähler verantwortlich, danach ist´s Privatsache. Zeit für den Umbau (in eine komplett renovierte Wohnung) habe ich bis zum 13.06. Bitte helft mir, da ich nicht weiß wie es rechtlich aussieht. Umbauen werde ich auf keinen Fall (ich müßte eine ganze Wand öffnen um nachzusehen wo die Kabel herkommen, diese dann irgendwie umlegen und auf den Verteiler in die Wohnung legen). Ach ja, Ort diese Ereignisses ist Karlsruhe.

Danke schon im voraus! :)
 
Nun, die Stadtwerke lassen sich von einem Meister den Einwandfreien u Normgerechten zustand einer Anlage Quittieren und dann bekommt mann einen Zähler.
Auch wenn ihr Gebiet nur der Vorzählerbereicht ist, so können sie die Plompen usw. verweigern wenn ihnen grobe Mängel an der Anlage auffallen.
Freu dich das du noch Strom hast.. da kenne i auch andere die dir gleich alles abdrehen

Und das du nix an der Anlage zu suchen hast, auch da hat er recht denn es steht in der TAB usw. drin das nur Eingetragene Betriebe im Netz arbeiten dürfen..

Saubere A-Karte ohne wenn u aber

Was nun zu machen ist, lasse es dir von einem Fachbetrieb in deiner nähe erzählen. Die kennen die dortigen Auflagen und normen und wissen wie die Stadtwerke bei dir "ticken" Evtl. können die noch was retten denn wenns hart auf hart kommt legen sie dir die Anlage still ;)
 
Danke für die schnelle Antwort.Eine Bescheinigung durch einen Meister für die saubere Ausführung meiner Arbeit ist kein Problem. Ich verstehe nur nicht was die Aufregung soll. Der Zustand hat sich wesentlich gebessert, es gibt keine Mängel, außer dass die Stadtwerke wollen das der Verteiler in die Wohnung kommt.
 
LeeBerato schrieb:
Die Unterverteiler zu jeder Wohnung sitzen im Treppenhaus über dem jewiligen Stromzähler.

Naja, das wird wohl in der Zähleranlage sein.

LeeBerato schrieb:
Da dieser Verteiler schon 30 Jahre alt war und schon mehrfach umgebaut wurde sowie das Gehäuse nicht mehr einwandfrei war entschied ich mich (Energieelektroniker Fachrichtung Anlagentechnik) zu einem Austausch.

Dann aber nach der aktuellen TAB2007.

LeeBerato schrieb:
Der neue Kasten hat nun auch FI- Automaten (na klar).

Als Fachmann solltest Du dich eigentlich mit den Bezeichnungen auskennen.

LeeBerato schrieb:
Der Mann von den Stadtwerken kam, sah den neuen Unterverteiler und sagte: Nein, das geht nicht. Es darf aus Brandschutzgründen im Treppenhaus kein neuer Unterverteiler eingebaut werden.

Endlich mal einer der denkt.

LeeBerato schrieb:
Meines Wissens nach sind doch die Stadtwerke nur bis zum Zähler verantwortlich, danach ist´s Privatsache.

Nein.

LeeBerato schrieb:
Zeit für den Umbau (in eine komplett renovierte Wohnung) habe ich bis zum 13.06.

Dann halte dich mal ran.

Lutz
 
Mir ist jetzt laut TRVB (technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz) keine Regelung bekannt, die den verteiler im Stiegenhaus verbietet. Allerdings kenne ich da nur die österreichischen bestimmungen.


Generell könnte man überlegen, ob es sich hier überhaupt um einen neu errichteten Verteiler oder einfach um der Ersatz eines defekten bestehenden Verteilers handelt.


Allerdings fällt mir auch auf, dass diese StiegenhausStromverteiler immer mehr verschwinden, und in die Wohnung verlegt werden.

Generell kann Du damit rechnen, dass die Elektroleitung komplett waagrecht und direkt gebündelt vom Stiegenhausverteiler in Wohnung geführt werden. Damit ist die Verlegung des Wohnungsverteilers in die Wohnung mit ässerst geringem Stemmaufwand möglich. (wenn man akzeptiert, dasss der verteiler linkls oder rechts OBERHALB der Wohnungstüre ist.
 
Recherchiert:

TRVB S 123: da das Stiegenhaus zum 'gesicherten' Fluchtweg gehört, hat hier ein Stromkreisverteiler als mögliche Brandlast nichts verloren.

Allerdings dann aber auch die Wohnungsvorsicherung und der Zähler bzw. der Stromkreisverteiler der Nachbarwohnung auch nicht!
 
In der Praxis ist es so:

Verbleib des Zählers im Treppenhaus möglich, wenn am Zähler nicht geändert wird.

Sprich auf Deutsch: Ist da ein Wechselstromzähler mit z.B 10(40)A und 2-3 LS im Bestand, und du verlegst eine neue Wohnungzuleitung zu einer neuen UV in der Wohnung mit 40A Neozed ab diesem Punkt(dito bei Drehstrom) ist alles kein Problem. Vorausgesetzt du kommst mit dieser geringen Leistung hin.

Möchtest du zukünftig einen Drehstromzähler dann muss dieser in einen neuen Schrank im Keller nach aktueller TAB.


Legst du neue Stromkreise ab dem alten Schrank, und bekommst die zusätzlichen LS irgendwie da rein gewurschtelt, kräht da auch kein Hahn nach.

Nen neuen Schrank im Treppenhaus zu setzen, + zusätzlicher Abgänge aus diesem heraus(also deutlich über eine Reparatur des Bestandes herausgehend) ist hingegend nicht akzeptabel.

Begründung: Bei wieder einfeldrigem Schrank die TAB: Oft max. 3LS über dem Zähler zulässig.
Ein neuer 2feldriger Schrank entspricht einer wesentlichen änderung, welcher Punkt1. nicht mehr durch die TAB gedeckt ist, da jene bei wesentlichen Änderungen an der (Zähler-)Anlage eine versetzung in den Keller verlangt, und Punkt 2. eine unzulässige einbringung von Brandlast in das Treppenhaus als notwendiger Fluchtweg darstellt.

Das nach den TAB arbeiten an Elektroanlagen nur durch in das Installteuerverzeichniss des VNB eingetragene Betriebe vornehmen dürfen, hat man dir bereits erklärt.

Alles in allem hast du dich da in eine ziemliche Zwickmühle geritten.
Du hast recht: Alles was hinter dem Zähler passiert, interessiert beim VNB in der Regel niemanden: Du aber hast an ihrem Zähler ohne zustimmung rumgeschraubt, da versteht man bei Laien(ohne Konzession) keinen Spass. Erst recht wenn gegen oben genannte teils ungeschriebenen Gesetze verstossen wird.
 
Die Stadtwerke haben hier völlig recht.

1. Installationen an elektrischen Anlagen dürfen nur beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragene Betriebe durchführen. Meister sein alleine reicht nämlich auch nicht aus.

2. Altanlagen dürfen nur repariert werden, bei Änderungen müssen diese nach den aktuellen Normen ausgeführt werden.

3. nach der Muster Leitungsanlagen Richtlinie dürfen in notwendigen Fluchtwegen (Treppenhäusern) nur solche Verteiler und Leitungen angebracht sein die diesen Flur/Treppenraum versorgen.
 
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