Erneurung E-Leitungen im Altbau

Diskutiere Erneurung E-Leitungen im Altbau im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin grade dabei die E-Leitungen in meiner DG-Wohnung zu erneuern. Die Zuleitung vom Zähler zur Wohnung ist ein 4x6mm² Kabel. Nun sagte...
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mjoschi

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Hallo,

bin grade dabei die E-Leitungen in meiner DG-Wohnung zu erneuern. Die Zuleitung vom Zähler zur Wohnung ist ein 4x6mm² Kabel. Nun sagte man mir, das es durch ein 4x bzw 5x10mm² Kabel ersetzt werden MUSS.
Stimmt das so?

Grüße,
Jose
 
Hallo,

ein 4 mal 6 recht heute nicht mehr aus.
TNC unter 6mm² nicht zulässig.

Die Versorger geben in den TAB die mindest. Belastbarkeit vor.

In der Muster TAB 2000 wird verlangt das diese Leitung mit 63A abgesichert werden kann.

Wenn nur 35A Abgesichert wird, muß später 63A möglich sein.

Die Leitung ist auch nach Spannungsfall auszulegen.

Je nach länge der Leitung kann auch mehr als 10mm² nötig sein.

Anlage nach Spannungsfall auslegen
Je größer die Zuleitung, je mehr zulässiger Spannungsabfall bleibt für die Endstromkreise über
mfg sps
 
also muss die leitung raus :-(
 
Hallo ,

Leitung tauschen

Da gehen die Meinungen auseinander.

Einige sind der Meinung das alte Leitungen Bestandsschutz haben. Das wurde vor einigen Tagen in einem anderem Beitrag besprochen.

Ich bin der Meinung das hier wesendliche änderungen gemacht wurden und eine neue Leitung verlegt werden muß.

mfg sps
 
mjoschi schrieb:
also muss die leitung raus :-(

Nein, muss nicht. Was liegt, das liegt :)

Aber hast Du denn schon einen DS-Zähler. Ich hatte letztens einen elendigen Streit mit den hiesigen Stadtwerken bei der Umstellung einer Wohnung von WS auf DS. Und das obwohl schon ewig 4x10mm² lag. Der Zuständige hat sich aufgeregt, weil die HV nicht TAB2000 konform war/ist. Ist halt ne Installation aus den 70ern mit NZ-Tafeln. Er wollte dann Neozed-Elemente (3x50A) zum Absichern der Steigleitungen, obwohl jeweils vier Zähler insgesamt nur mit 3x35A vorgesichert sind.

0V

Ok. Ich war etwas spät mit dem Absenden meines Beitrags. Ich hab die anderen Antworten noch nicht gesehen gehabt.

Wollte nur drauf hinweisen, dass die VNB recht unangenehm werden können, wenn man einen neuen Zähler will und nicht alles auf aktuellem Stand ist. Daher ist es sicherlich sinnvoll auf 10mm² (oder mehr) zu gehen, wenn es denn einfach möglich ist.
 
Hallo zusammen,

hier mal eine Tabelle zum Querschnitt und Spannungsfall.


Da bei einer neuen Leitung auch die TAB gilt,ist die Leitung mit min. 63A zu berechnen.

Der Spannungsfall ab Zähler darf 3% betragen.

Werden die Endstromkreise mit 2,5% berechnet darf eine 1,5mm² Leitung 16A Steckdosenkreis nur noch 15m lang sein.

In diesem falle bleibt für die Zuleitung noch 0,5%

Nach Tabelle im Link reicht ein 10mm² bei Längen bis zu 10m aus.
http://www.elektro-fachplanung.de/Fachi ... tung_1.htm

Auch nach Verlegeart kann ein größerer Querschnitt nötig sein.

Ich denke wenn eine Ganze Wohnung mit neuen Leitungen und Verteiler Installiert wird, ist das eine wesentliche Änderung.

Auch die nutzung von heute üblichen Geräten wie Waschmaschiene, Spülmaschienen, Toaster, TV, haben zusammen einen wesendlich höheren Anschlußwert wie vor 30 Jahren. Das ist eine Nutzungsänderung.

mfg sps
 
mjoschi schrieb:
also muss die leitung raus :-(

Das ist letzlich eine Glaubensfrage.
Grundsätzlich gibt es (noch) keine generelle Nachrüstpflicht für diese Leitung. Allerdings ist diese Aussage mit Vorsicht zu behandeln.
Zum einen: Nach den heutigen Bestimmungen dürfte diese Leitung nicht mehr verwendet werden und das gleich aus mehreren Gründen. Da wäre der Leiterquerschnitt, welcher für die heute vorgeschriebene Belastung von mindestens 63A zu gering ist. Falls es ein TN-C-Netz ist, dann darf darüber hinaus ein PEN heute nicht keinen geringeren Querschnitt haben, als 10mm² Kupfer. Die Anlage ist so vermutlich vor vielen Jahren konzipiert und errichtet worden. Daher muß man bei technischen Änderungen prüfen, ob die vorhandene Installation den heutigen Installationsanforderungen noch gerecht wird. Das könnte nämlich z.B. die Notwendigkeit eines Umbaues oder einer Nachrüstung notwendig machen. Die generelle "Bestandsschutzklausel" geht nämlich davon aus, das eine Nachrüstpflicht nur dann nicht besteht, wenn die vorhandene Installation den Vorschriften zum Zeitpunkt ihrer errichtung voll und ganz entspricht. Werden Änderungen an dieser Installation durchgeführt, so ist zu prüfen, ob Teile, welche unverändert weitergenutzt werden, den neuen gegebenheiten hinsichtlich Funktion und Sicherheit noch gerecht werden. Und dabei sind eine ganze Reihe von Faktoren zu berücksichtigen.
Was deinen Fall angeht: Unabhängig von den örtlichen Kenntnissen würde ich sagen, wenn schon neu, dann soll doch gleich konsequent möglichst alles den heutigen Standarts angepasst werden. Die Funktionalität und Sicherheit, als auch die Möglichkeit der störungseinschränkung (Stichwort: EMV) werden auf jeden Fall verbessert. Falls die Leitung nicht getauscht werden soll und das ist grundsätzlich möglich, dann sollte man sich aber bewußt sein, dass je nach Verlegeart und Länge der Leitung, man über eine Absicherung von 35A oder vieleicht sogar nur 35A nicht hinausgehen darf. Mit Drehstrom könnte man in einer Wohnung noch gut damit leben, falls es sich nur um Wechselstrom handelt, wird es eng.

MfG
 
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