B
badmemtrans
Guest
Hallo!
Leider habe ich bei meiner Fragen noch nirgends eine Antwort gefunden, daher versuche ich es einmal hier:
Ich habe vor in meinem eigenen Neubau die Elektroinstallation selbst durchzuführen. Ich bin selbst gelernter Elektroinstallateur und darüber hinaus noch Staatl. gepr. Techniker für Elekrotechnik. Darf ich nach Durchführung aller gefoderten Messungen für meine Anlage die "Errichterbescheinigung" und Fertigmeldung gegenüber dem EVU selbst abgeben?
Oder anders gefragt: Wer ist dazu berechtigt? Nur ein Elekromeister? Ein Ingenieur? oder auch ein Techniker? Muß dieser vom EVU anerkannt sein?
Wie gesagt, ich konnte nirgendswo eine Antwort darauf finden und wäre glücklich hier etwas mehr zu erfahren!
Liebe Grüße
Leider habe ich bei meiner Fragen noch nirgends eine Antwort gefunden, daher versuche ich es einmal hier:
Ich habe vor in meinem eigenen Neubau die Elektroinstallation selbst durchzuführen. Ich bin selbst gelernter Elektroinstallateur und darüber hinaus noch Staatl. gepr. Techniker für Elekrotechnik. Darf ich nach Durchführung aller gefoderten Messungen für meine Anlage die "Errichterbescheinigung" und Fertigmeldung gegenüber dem EVU selbst abgeben?
Oder anders gefragt: Wer ist dazu berechtigt? Nur ein Elekromeister? Ein Ingenieur? oder auch ein Techniker? Muß dieser vom EVU anerkannt sein?
Wie gesagt, ich konnte nirgendswo eine Antwort darauf finden und wäre glücklich hier etwas mehr zu erfahren!
Liebe Grüße