Errichterbescheinigung bei Neuanlagen

Diskutiere Errichterbescheinigung bei Neuanlagen im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Hallo! Leider habe ich bei meiner Fragen noch nirgends eine Antwort gefunden, daher versuche ich es einmal hier: Ich habe vor in meinem eigenen...

  1. #1 badmemtrans, 25.09.2005
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    Hallo!
    Leider habe ich bei meiner Fragen noch nirgends eine Antwort gefunden, daher versuche ich es einmal hier:
    Ich habe vor in meinem eigenen Neubau die Elektroinstallation selbst durchzuführen. Ich bin selbst gelernter Elektroinstallateur und darüber hinaus noch Staatl. gepr. Techniker für Elekrotechnik. Darf ich nach Durchführung aller gefoderten Messungen für meine Anlage die "Errichterbescheinigung" und Fertigmeldung gegenüber dem EVU selbst abgeben?
    Oder anders gefragt: Wer ist dazu berechtigt? Nur ein Elekromeister? Ein Ingenieur? oder auch ein Techniker? Muß dieser vom EVU anerkannt sein?
    Wie gesagt, ich konnte nirgendswo eine Antwort darauf finden und wäre glücklich hier etwas mehr zu erfahren!
    Liebe Grüße
     
  2. Gretel

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    AVBEltV §12 - Wer darf Elektroinstallationen abnehmen ?

    Hallo ,

    die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" AVBEltV ist ein deutsches Gesetz. Somit ist es gültig und anzuwenden (diskussionslos).

    AVBEltV §12 (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

    Quelle: http://www.wvv.de/service/elektrobetrie ... index.html

    Gruß,
    Gretel

    <edit: Link anklickbar gemacht, friends-bs 29.09.2005>
     
  3. #3 friends-bs, 25.09.2005
    friends-bs

    friends-bs Ehrenmitglied

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    Die Errichterbescheinigung, kann dir nur ein bei deinem EVU konzessionierter Elektromeister ausstellen.
    Glaube da hat sich noch nicht viel geändert.

    edit: uups Gretel war schneller, und kennt sich da doch besser aus. :wink:
     
  4. edi

    edi

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    Hallo,

    du kannst Handwerksmeister ,Techniker oder Ingenieur
    sein-nützt dir alles nichts wenn du eben keinen eingtragenen Handwerksbetrieb hast. Ich halte
    das für total ungerecht.

    Jeder SHK Meister darf dir , wenn er dir eine Heizung einbaut -auch den "Strom dazu hinlegen".

    Das darfst du ( als nicht eingetragener Handwerksmeister)wenn du ganz streng nach Norm gehst
    nicht mal selber......ist eine Anlagenerweiterung .....die darf nur eine Fachfirma durchführen ........

    Sollte das nicht der Stand der Dinge sein möge man mich korregieren.....
     
  5. #5 badmemtrans, 25.09.2005
    badmemtrans

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    Danke

    Danke für Eure Antworten!
    Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als irgendeinem ein paar Euronen für die Unterschrift in den Rachen zu werfen :evil:
     
  6. Gretel

    Gretel

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    Vorschriften Eigenbau Basteln Elektroinstallation Zulassung

    Hallo!

    Die Verantwortung trägt stets der Ausführende!

    Dieser sollte sich seiner Handlung bewusst sein und dies über geeignete Messungen nachweisen !


    Gruß,
    Gretel
     
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Errichterbescheinigung bei Neuanlagen

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