Ertüchtigung KiTa aufputz

Diskutiere Ertüchtigung KiTa aufputz im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, kurz und knapp : Aufgabe E-Installation einer KiTa ertüchtigen Vorstellung des Bauherren " mal schnell alles in aufputz Installieren"...
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Duffy38

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Hallo,
kurz und knapp : Aufgabe E-Installation einer KiTa ertüchtigen
Vorstellung des Bauherren " mal schnell alles in aufputz Installieren"
momentaner Zustand : Katastrophe , da 60% alles noch in 2Draht. Küche wurde mal Saniert mit eigener UV und somit auch i.o.( Mangel: LFKanal für Zuleitung geht durch den Flur )
Laut Arbeitsstättenverordnung sind Stoßkanten zu vermeiden und somit fallen Brüstungskanäle weg.
Ich habe auch irgendwo mal was gelesen, finde es aber nicht mehr, das es nicht zulässig ist.
Ich bräuchte mal Argumente, um meinen Chef zu überzeugen diesen Auftrag nicht in AP durchzuführen.
Klar ist es wesentlich teurer alles in UP zu Instal. , aber wenn ich sammt NSHV eh alles machen muß.
 
Das BV kommt mir verdächtig bekannt vor...
PLZ 16...?

Würde auch viel mit SL-Kanal machen. Muss dann aber akkurat ausgeführt werden (wisch und kindersicher).
Die Hapttrasse im Flur muss dann halt in I30 ausgeführt werden (Brandschutzkanal oder Koffer).
In der Form habe ich das auch schonmal umgesetzt und es ist gar nicht mal so schlecht geworden.
Hat auch den Vorteil, dass man hinterher ein bisschen flexibel ist, wenn mal umgebaut wird.

Das ganze natürlich vorher mit dem SV, der es mal abnehmen soll abklären.
Und natürlich Hausalarm und SiBel nicht vergessen.
 
Ich habe auch irgendwo mal was gelesen, finde es aber nicht mehr, das es nicht zulässig ist.
Ich bräuchte mal Argumente, um meinen Chef zu überzeugen diesen Auftrag nicht in AP durchzuführen.
??
Ich ...
.... MUß meinen Chef (= AN) überzeugen? :confused:

PS: wg KiTa, wie hoch sind die Kids, entsprechend dann den BRK montieren :D
 
Kindertagesstätte?

Ist diese in privater Hand oder ein wird von einem privaten Verein mit ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt?
Nein? Dann ist damit gem. der VOB-TeilA ein Fachplaner zu beauftragen und ab ein bestimmten Auftragsvolumen ein Ausschreibungsverfahren zu initiieren. Laut deiner Zustandsbeschreibung wird man da wohl locker rüberkommen, sieht eher nach einer Kernsanierung der E-Anlage aus und mit „mach mal schnell“ ist nicht!
Und bei Kindertagesstätten sind nicht nur die Belange der dort Beschäftigten laut der Arbeitsstättenrichtlinie und BG-Vorschriften zu beachten, sondern auch zahlreiche weitere Verordnungen und Richtlinien für Betreuungs,- Schulungs, und Versammlungsstätten und weitere z.T. lokale Verordnungen zu beachten. Das aber der Fachplaner wissen (müssen)
 
Dank dem Einfluß der öffentlichen Hand sind die Anforderungen in Schulen und Kindergärten oftmals weniger hoch als in anderen Versammlungsstätten.
Ich heiße das nicht gut aber leider ist das oftmals so.

klassische Nullung zeugt schon davon, daß der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nach §4 Arbeitsschutzgesetz seit 49 (32 Ost) Jahren nicht nachgekommen ist.
 
Thema: Ertüchtigung KiTa aufputz
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