Eurostecker auf C13 Stecker legal?

Diskutiere Eurostecker auf C13 Stecker legal? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe persönlich absolut keine Ahnung von Elektrik, mir kam aber etwas komisch vor. Ich habe mir einen chinesischen LED...
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@Allstromer:
Leider ist Dein Beitrag #33 nicht verständlich, Du solltest doch auf eine durchgängige Formatierung/Schriftart/Schriftfarbe achten, damit man Deine "Anmerkungen" vom Originaltext unterscheiden kann.

@Stromberger, gerade du solltest unterscheiden können, was du selber verzapft hast!
Mag meine Formatierung nicht jeden Geschmack getroffen haben, aber das sie schwer verständlich sein soll?

Schwer verständlich finde ich, deine Aussagen zu der Netzleitung!!!

MfG
Allstromer
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn am Netzteil ein Kaltgerätestecker, MickeyMausstecker (also mit Pe) ist, darf die Leitung weder einen Eurostecker noch eine Konturenstecker haben, sondern muss immer einen Schukostecker haben.
 
Und wenn der PE im Kaltgerätestecker gar nicht angeschlossen, sondern "frei" ist, weil er nicht gebraucht wird, aber der KG-Stecker aus "Einheitlichkeits- oder Kostengründen" oder was auch immer, verbaut wurde?? Warum MUSS dann IMMER ein Schukostecker verwendet werden? Wo kann man das nachlesen?

Ist es nicht anzunehmen, dass GERADE aus diesem Grund der Hersteller das besprochene Kabel so mitgeliefert hat, weil es FÜR DIESEN ZWECK völlig AUSREICHEND ist??
Warum wird einem Hersteller, den Ihr gar nicht kennt, von vorne herein unterstellt, dass er unsicheres Zeugs in den Verkehr bringt? Nur weil China?
Solange niemand das Netzteil auseinandergenommen und begutachtet hat UND einen KG-Stecker MIT angeschlossenem PE festgestellt hat, ist es reine Spekulation und Unterstellung.

Ob man FÜR SICH SELBER entscheidet, das Zeugs nicht (so) zu verwenden, kann ich nachvollziehen.
Aber hier eine allgemeingültige Abqualifizierung ohne Beweis vorzunehmen, finde ich merkwürdig.
 
Einige Leute begreifen es einfach nicht. Das Netzteil und das Kabel sind 2 erlei Dinge und das mitgelieferte Kabel ist so nicht zulässig ohne Wenn und Aber ! Der Hersteller bzw der Händler haftet für alle Schäden die durch sein Produkt auftreten können. Und wen ein Benutzer dieses Kabel für ein Gerät benutzt das zwingend einen Schutzleiter benötigt haftet der Hersteller da auch. Oder als Beispiel ich bringe einen CEE Adapter 16 A Stecker 3L+N+PE auf 32 A CEE-Kupplung 3L+N+PE in den Verkehr dann ist das Vollkommen sicher aber ein 32 A Stecker auf 16 A Kupplung ist ein klares no go ! Warum wohl ?
 
Das Kabel ist ggf. erst dann unsicher und KANN Schäden verursachen, wenn es nicht wie vom Hersteller gefordert an SEINEM Produkt, dem Netzteil, verwendet wird.

Oder willst Du jetzt auch Hersteller allgemein haftbar machen, deren Geräte Schäden durch nicht von ihm beschriebenen Gebrauch verursacht werden??
Beispiel:

Ein Hersteller eines Elektroheizgerätes schreibt auf sein Produkt (bzw. in dessen Sicherheitshinweisen), dass das Gerät nicht im gewerblichen Bereich eingesetzt werden darf. Das Gerät ist vollkommen sicher für den privaten Bereich mit gelegentlicher Anwendung und Umgebungstemperaturen von <30°.

Jetzt nimmt jemand das Gerät und betreibt es dauerhaft in nicht zugelassener Umgebung (z.B. 40 °), um industriell das Produkt xy zu erwärmen.
Folge: das Gerät überhitzt und löst einen Brand aus. Jetzt willst Du den Hersteller haftbar machen?? (Dein Stichwort "alle Schäden".) Dann viel Spaß....

Anderes Beispiel: ein Hersteller verkauft eine Leuchte, 200W mit einem steckbaren Kabel, 3x0,75mm². Schreibt dazu, dass das Kabel nur an dieser Leuchte betrieben werden darf. Jemand nimmt das Kabel und weil es "zufällig passt" betreibt mit dem ansonsten vollkommen (für den verkauften Anwendungszweck) sicheren Kabel einen Heizlüfter, 3000W. Folge: muss ich jetzt nicht ausführen, "Schaden" reicht. Gleiche Frage: soll der Hersteller dafür haften??? ("alle Schäden") Wenn ja, warum?
 
Anderes Beispiel: ein Hersteller verkauft eine Leuchte, 200W mit einem steckbaren Kabel, 3x0,75mm². Schreibt dazu, dass das Kabel nur an dieser Leuchte betrieben werden darf. Jemand nimmt das Kabel und weil es "zufällig passt" betreibt mit dem ansonsten vollkommen (für den verkauften Anwendungszweck) sicheren Kabel einen Heizlüfter, 3000W. Folge: muss ich jetzt nicht ausführen, "Schaden" reicht. Gleiche Frage: soll der Hersteller dafür haften??? ("alle Schäden") Wenn ja, warum?
Siehe #38.
 
Nein und nochmals nein. Wenn das Kabel nur für das Gerät verwendbar sein soll, muss es einen Spezialstecker haben, der eine anderweitige Verwendung verhindert. Da das Netzteil einen 3-pol. Stecker hat, muss auch die Zuleitung 3-pol. sein.

Nein. Wenn der 3. Pol (PE) im Netzteil gar nicht angeschlossen ist (sozusagen ein Dummy), MUSS auch die Zuleitung nicht 3polig sein. Ansonsten erkläre mir bitte, wofür denn der PE in der Zuleitung nutzen soll, wenn er eh "in der Luft hängt" oder anders herum, was ein 2poliges Kabel für einen Schaden anrichten soll, wenn das Gegenstück meinethalben 3polig aussieht, aber nur 2polig belegt ist.
 
Oder willst Du jetzt auch Hersteller allgemein haftbar machen, deren Geräte Schäden durch nicht von ihm beschriebenen Gebrauch verursacht werden??
Beispiel:

Ein Hersteller eines Elektroheizgerätes schreibt auf sein Produkt (bzw. in dessen Sicherheitshinweisen), dass das Gerät nicht im gewerblichen Bereich eingesetzt werden darf. Das Gerät ist vollkommen sicher für den privaten Bereich mit gelegentlicher Anwendung und Umgebungstemperaturen von <30°.

Jetzt nimmt jemand das Gerät und betreibt es dauerhaft in nicht zugelassener Umgebung (z.B. 40 °), um industriell das Produkt xy zu erwärmen.
Folge: das Gerät überhitzt und löst einen Brand aus. Jetzt willst Du den Hersteller haftbar machen?? (Dein Stichwort "alle Schäden".) Dann viel Spaß....
Wenn das Gerät da einen Brand auslöst ist es schon von vornherein Fehlerhaft ! Den das Gerät muss auch bei höheren Temperaturen oder bei Dauerbetrieb sicher sein !
Das Geräte bei Dauerbetrieb defekt werden können ist normal aber es darf keinerlei Gefährdung geben für den Anwender. Produkthaftungsgesetz regelt das !
Das gilt auch für die Leitung zu der Leuchte! Der Hersteller kann da ein eigenes Stecksystem nutzen oder eben den Anschluss fest verdrahten. Sobald er aber ein normales Stecksystem verwendet muss er damit rechnen das eben auch diese Leitung für andere Zwecke als von ihm vorgesehen verwendet werden kann. Aber solche Sachen sind einfach zu hoch für Dich!
 
So noch mal extra für Dich Das Netzteil ist ein Teil und die Zuleitung ein anderes Teil . Für beide Teile gibt es Sicherheitsanforderungen . Das schließt für diese Zuleitung eine Vollbelegung ein . Also auch angeschlossener Schutzleiter und Belastbarkeit bis 16 A ein. Das Netzteil ist ein anderes Teil . aber Beide Teile werden als ein Produkt verkauft also haftet der Hersteller für beide Teile. Das schließt auch die Verwendung der Zuleitung für andere Produkte mit ein den dafür kann es auch verwendet werden. Und das muss nicht mal wissentlich geschehen.
 
"Aber solche Sachen sind einfach zu hoch für Dich!"

Pumukel, wollten wir hier nicht freundliche Umgangsformen pflegen??

Wenn Du ein Gerät außerhalb der dafür vom Hersteller vorgegebenen Nutzung betreibst und das Gerät selber oder Dritte erleiden einen Schaden, willst Du den Hersteller dafür haftbar machen??
Jo, das Gerät muss ja für Dauerbetrieb ausgelegt sein, auch wenn was anderes draufsteht, natürlich auch für höhere Umgebungstemperaturen, als draufsteht, das ist dann Pumukel-Law??
Jetzt wird es aber langsam albern... wieviel Beispiele soll ich bringen??
Schau mal auf Deinen Küchenmixer. Da ist bei vielen, auch namhaften Markenherstellern die Einschaltdauer angegeben. Jetzt meint jemand, es darüber hinaus (Zeitdauer) und zum Anrühren von Mörtel zu benutzen. Was passiert?? Muss der Hersteller damit rechnen, auf Vollpfosten zu treffen, die sein Gerät derart "missbrauchen" und dann noch "Produkthaftung" schreien?

Der Hersteller "meiner" Leuchte KANN (da stimme ich Dir zu) ein eigenes Stecksystem nutzen, aber eine VERPFLICHTUNG dazu?? Woher willst Du die denn ableiten??
Da das Beispiel offensichtlich zu kompliziert war, hier ein einfacheres:

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Das Verlängerungskabel ist für den Innenbereich und für 2,5A zugelassen.
Jetzt legt es aber jemand durch den Garten als Teil einer längeren Zuleitung durch trockenes Heu und lässt munter 10A durch fließen.
Den Schaden durch den entstandenen Brand möchte er gerne vom Hersteller ersetzt haben.... denn was kümmern ihn Sicherheitshinweise etc.
Nach Pumukel-Law darf ja keine Gefährdung für den Anwender von dem Kabel ausgehen....
 
"also haftet der Hersteller für beide Teile. Das schließt auch die Verwendung der Zuleitung für andere Produkte mit ein"

Ganz sicher nicht. Ansonsten frag einfach mal damit bewanderte Juristen, vielleicht glaubst Du denen ja eher.
 
Dieses Kabel ist generell nur für 2,5 A zugelassen und wenn der Dumme Anwender den Sicherheitshinweis missachtet ist das sein Problem und nicht das des Herstellers. Zudem ist diese Leitung generell ohne Schutzleiter . Deshalb ja auch Eurostecker und Eurokupplung! Die C13 Kupplung dagegen ist für 10 A und mit Schutzleiter vorgesehen und hat da auch so beschaltet zu sein! So und wenn der Hersteller da den Schutzleiter in seinem Netzteil nicht verwendet, gibt es auch dafür genormte Steckverbinder auch ohne Schutzleiter
 
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Ahh, jetzt wird es spannend!
Der "dumme Anwender" erkennt also ganz leicht, dass das Kabel nur für 2,5A zugelassen ist. Ja, wie denn?? ist das etwas Unverlierbares angebracht?? Kann er in das Kabel hineinschauen?? Muss er lesen können?? Die 4 Mio. Analphabeten in D alleine haben "Pech"??

Ganz leicht ist aber hier an dem streitgegenständlichen "C13 Kabel" zu SEHEN, dass der Stecker nur 2polig ist und von 1-3 kann auch der DAU zählen! Man muss nichtmals lesen können!

Oben (#48) schreibst Du noch, dass der Hersteller haftet, auch wenn man sein Gerät entgegen der Sicherheitshinweise gebraucht wird ("Produkthaftungsgesetz" angeblich).
Jetzt auf einmal hat der "Dumme Anwender" den Schwarzen Peter, denn er hat ja den Sicherheitshinweis missachtet ("sein Problem")
Vielleicht entscheidest Du Dich erst einmal, was denn Deine Position diesbezüglich ist, sprichst mit einem Juristen und lässt dann Deine Laienmeinung zu juristischen Sachverhalten noch einmal völlig neu erklingen.
 
Es geht darum, dass die Anschlussleitung so nicht zulässig ist und nicht hätte in den Verkehr gebracht werden dürfen, egal ob sie gemeinsam mit irgendeinem Netzteil verkauft wurde oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Ich versuche es nochmal..... Herr, gib mir Geduld oder eine Nilpferdpeitsche... :p

1.) Jemand "bastelt" (oder stellt her) ein Kabel. Er verwendet einen 2poligen Konturenstecker. Dann "designt" er das Gegenstück.
Wo soll eine Verpflichtung herkommen, dass er das Gegenstück NICHT 3polig ausführen DARF?? (Also ein Verbot, "mehr" herzustellen, als notwendig ist??)
Er könnte z.B. argumentieren, dass der 3. Pol zwar elektrisch nutzlos, aber der mechanischen Stabilität der Steckverbindung dient. Oder was auch immer. Oder nur "schön" ist.
Wer oder was zwingt ihn, sein Gegenstück auch nur 2polig auszuführen?? (Vielleicht auch Stichwort Energieflußrichtung von der Steckdose zum Verbraucher). Der "normale Nutzer" (s.u.) kann ja leicht erkennen, dass ein 2poliger Stecker keinen Schutzleiter hat.
Ich lese hier immer nur "nein, darf er nicht". Wo ist der Beleg dafür??????

2.) Ganz anders die Sache, wenn er einen Schuko-Stecker verwendet, dann geht der durchschnittlich kundige Nutzer (und von dem geht i.A. die Rechtsprechung aus) ERWARTEN, dass auch das Gegenstück entsprechend 3polig UND ANGESCHLOSSEN ist. (Das aber nur am Rande, es geht hier um 1.)
 
Der "dumme Anwender" erkennt also ganz leicht, dass das Kabel nur für 2,5A zugelassen ist. Ja, wie denn??
Das muss er gar nicht wissen, denn der Gerätehersteller baut an seine Geräte, die mehr als 2,5A ziehen, keine Eurostecker
 
Hallo @Stromberger,
ich habe dir mal in einem Beitrag beigepflichtet, in diesem du bestimmtes Verhalten im Form bemängelt hast.
Inzwischen, so stell ich fest, bist du genau in dieser kritisierten Ecke, selber gelandet!

Dein arrogantes Auftreten ist nicht unbedingt eine Bereicherung des Forum´s.

MfG
Allstromer
 
1.) Jemand "bastelt" (oder stellt her) ein Kabel. Er verwendet einen 2poligen Konturenstecker. Dann "designt" er das Gegenstück.
Wo soll eine Verpflichtung herkommen, dass er das Gegenstück NICHT 3polig ausführen DARF?? (Also ein Verbot, "mehr" herzustellen, als notwendig ist??)
Sowas "designt" keine Fachkraft, sondern ein Pfuscher, der dann auch so etwas hinkriegt:

vmehrfachstecker.jpg
 
Das muss er gar nicht wissen, denn der Gerätehersteller baut an seine Geräte, die mehr als 2,5A ziehen, keine Eurostecker

Das Kabel (aus meinem Link, um das es in dem zitierten Satz geht),wird aber völlig ohne Geräte geliefert, von daher bleibt es bei meiner Aussage, dass der Anwender es gar nicht wissen kann, wenn er die Sicherheitshinweise nicht liest / lesen kann, für welchen Strom das Kabel originär zugelassen wurde. Ein Eurostecker hingegen ist auf den ersten Blick als 2polig zu "entlarven".

@Allstromer:
Es ist Dein gutes Recht, mich zu kritisieren, wenn ich falsch liege. Dazu bedarf es aber einer ARGUMENTATION und keiner Polemik. Die sehe ich leider auch bei Dir nicht.
Versuche Dich dazu gerne an meinem Beitrag #55.
Ich warte immer noch, dass mir irgendjemand eine Vorschrift, Richtlinie oder Norm zeigt, nach der es verboten ist, an einen Eurostecker/Konturenstecker eine 3polige Kupplung anzubauen. Ein simples "nee, geht gar nicht, is' verboten" ist kein Nachweis und als Argumentation mehr als dürftig. Dann lasse ich mich gerne "bekehren" und ich bin wahrlich der Letzte, der einen Irrtum nicht einräumen würde!!
Aber Freundlichkeit ist hier anscheinend nicht jedem gegeben....
 
Zuletzt bearbeitet:
@werner_1:
Nein, so designt keine Fachkraft und diese seltsamen Versuche der Diskreditierung sind für die gegebene Frage alles andere als hilfreich. Was soll also das??
Wenn Du es als "humoristischen Beitrag" sehen möchtest, herzlich gerne, dann sollte es aber entsprechend gekennzeichnet sein.
Mit dem hier besprochenen Kabel hat es nicht das Mindeste zu tun, sorry.
 
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Thema: Eurostecker auf C13 Stecker legal?
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