"Aber solche Sachen sind einfach zu hoch für Dich!"
Pumukel, wollten wir hier nicht freundliche Umgangsformen pflegen??
Wenn Du ein Gerät außerhalb der dafür vom Hersteller vorgegebenen Nutzung betreibst und das Gerät selber oder Dritte erleiden einen Schaden, willst Du den Hersteller dafür haftbar machen??
Jo, das Gerät muss ja für Dauerbetrieb ausgelegt sein, auch wenn was anderes draufsteht, natürlich auch für höhere Umgebungstemperaturen, als draufsteht, das ist dann Pumukel-Law??
Jetzt wird es aber langsam albern... wieviel Beispiele soll ich bringen??
Schau mal auf Deinen Küchenmixer. Da ist bei vielen, auch namhaften Markenherstellern die Einschaltdauer angegeben. Jetzt meint jemand, es darüber hinaus (Zeitdauer) und zum Anrühren von Mörtel zu benutzen. Was passiert?? Muss der Hersteller damit rechnen, auf Vollpfosten zu treffen, die sein Gerät derart "missbrauchen" und dann noch "Produkthaftung" schreien?
Der Hersteller "meiner" Leuchte KANN (da stimme ich Dir zu) ein eigenes Stecksystem nutzen, aber eine VERPFLICHTUNG dazu?? Woher willst Du die denn ableiten??
Da das Beispiel offensichtlich zu kompliziert war, hier ein einfacheres:
brennenstuhl Verlängerungskabel 3,0 m günstiger online kaufen >> büroshop24
Das Verlängerungskabel ist für den Innenbereich und für 2,5A zugelassen.
Jetzt legt es aber jemand durch den Garten als Teil einer längeren Zuleitung durch trockenes Heu und lässt munter 10A durch fließen.
Den Schaden durch den entstandenen Brand möchte er gerne vom Hersteller ersetzt haben.... denn was kümmern ihn Sicherheitshinweise etc.
Nach Pumukel-Law darf ja keine Gefährdung für den Anwender von dem Kabel ausgehen....