Eurostecker auf C13 Stecker legal?

Diskutiere Eurostecker auf C13 Stecker legal? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe persönlich absolut keine Ahnung von Elektrik, mir kam aber etwas komisch vor. Ich habe mir einen chinesischen LED...
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Du kannst ja mal den Hersteller auf die falschen Angaben auf seiner Webseite hinweisen . Und das da ersten die Schutzklasse falsch ist und auch das Datenblatt auf ein anderes Produkt verweist .
Es ändert sich aber nichts daran das diese Kupplung ohne Schutzleiter ist, also kein Gerät oder Betriebsmittel der SK1 sein kann!

Hallo @Pumukel, das posten an den Hersteller kannst du gerne übernehmen.
Ich bin nicht dein Vorzimmer. Du hast ja das auch im Thread eingestellt.

Ob die Verlängerung, wie gedacht zugelassen wird?

Wahrscheinlich, wenn zuverlässig verhindert wird, dass ein Schuko- Stecker in die Kupplung eingesteckt wirden kann.
SK 2 (Konturen-) Stecker haben tiefere Aussparungen, dort wo sonst der Schutzkontakt sich befindet.
Die breiten Flügel in der Kupplung greifen dort ein und (sollen) verhindern, dass ein Schuko- Stecker gesteckt wird.

MfG
Allstromer
 
Nochmals: diese gezeigte Leitung (Eurostecker auf Kaltgerätebuchse) ist nicht zulässig. Auch nicht in Kombination mit dem Netzteil.

Buchsen bzw. Steckdosen MÜSSEN immer voll beschaltet werden.
 
So, Freunde der Sonne, es geht weiter! ;-)

Erstaunlich, wie hier mittlerweile "argumentiert" wird.
Da wird von "Fachwissen" und "gesundem Menschenverstand" schwadroniert (den anderen Unfug oder die Spekulationen zu wiederholen erspare ich mir), andererseits wird in von den selben Personen in anderen Threads genau gegenteilig geschrieben, nämlich entsprechende Vorschriften hinauf- und herunterdekliniert und dass man die entsprechenden Sachverhalte doch eben peinlich genau nach Vorschriften und Regelungen anzugehen hat und nicht "aus dem Lameng" oder weil man es zu wissen GLAUBT.

Der Einzige, der der Sache wohl näher kommt, scheint mir eFuchsi zu sein, der da postuliert, dass "Buchsen (bzw. Steckdosen, um die geht es hier aber nicht) immer voll beschaltet sein MÜSSEN".
So, wenn jetzt noch jemand der "Vorschriftenfachleute" hier das mit den Buchsen belegen kann (evt. ja eFuchsi selber, der hat es ja behauptet) und mit "belegen" meine ich mit Zitat und/loder Link und nicht mit "Annahmen oder Hörensagen", bin ich sehr gerne bereit, von meiner Ansicht abzulassen und Widerruf zu leisten. Ist das ein Angebot???
 
Kurzum das Ding ist nicht zulässig und zu entsorgen, alle entsprechenden Probleme wurden bereits genannt.
 
Ist das ein Angebot???
Ganz und gar nicht; das ist lächerlich.
Es gibt in D schon genug Reglementierungen und Vorschriften und Normen. Ich will nicht auch noch vorgeschrieben bekommen, wann ich eine Toilette benutzen darf und ob ich von meinem Hausdach springen darf.
Für eine Fachkraft ist es das Selbstverständlichste der Welt, dass an eine Buchse/Kupplung mit PE-Kontakt auch ein Stecker mit PE-Kontakt muss. Die Leitung könnte auch von einem Kind benutzt werden.
 
Es wird langsam Zeit, das hier mal ein Mod ein Schloss anbringt . Fakt ist und bleibt es das eine Schukosteckverbindung auch mit einem Schutzkontakt voll belegt sein muss , da anderseits eben die Schutzfunktion ausgehebelt wird . Ob das nun einigen Schlaubergern passt oder nicht es ist ein No Go eine Verbindung mit Schutzkontakt ohne den PE Anschluss zu betreiben.
 
@werner_1:
Nö. Du kannst Dich nicht bei quasi jeder Gelegenheit auf Normen und Vorschriften berufen und wenn es eng wird und ich konkret eine genannt haben möchte, kommst Du mit "Toilette" und anderem, nichts zur Sache beitragendem Unfug.
Was macht denn eine Fachkraft aus?? (Dann müsste es auch nur eine "Wahrheit" geben, was richtig oder falsch ist, wie kommen denn dann etliche Diskussion hier im Forum zustande, die konträr von FACHKRÄFTEN geführt werden??)
Eine Ausbildung. Diese Ausbildung ist relativ minutiös vorgeschrieben (Inhalte, Umfang, Materialien, zu kennende Vorschriften etc.), wird durch einen Ausbilder abgehalten, der wiederum sich an den dazugehörenden Vorschriften orientieren MUSS (und nicht daran, was ihm so einfällt und er als Fachkraft GLAUBT) und wird durch eine Prüfung bestätigt.
Falls Du eine solche abgelegt hast, hast Du da auch gesagt, wenn etwas zu begründen war "das macht man halt so als (angehende) Fachkraft, Norm weiss ich nicht, gibt eh' zuviele davon"??

Also: zur Sache: bitte nenne jemand die Norm, nach der eine Buchse voll beschaltet werden MUSS (vgl. eFuchsi), dann können wir gerne AUF DIESER BASIS weiterdiskutieren.

@Pumukel:
Die Verbindung ist nicht mit Schutzkontakt, sondern mit einer Kupplung, die die MÖGLICHKEIT bietet, einen Schutzkontakt anzuschließen. Was natürlich nur Sinn mcht, wenn dieser auch durchgängig bis einschließlich des Gegenstücks geführt wird. Das ist hier aber nicht, wie leicht zu sehen ist.
 
Vielleicht sollten sich die vehementen "Fachkraft"-Befürworter mal folgenden Artikel durchlesen:
(Es geht in einem Teil des Artikels um den Anschluss eines Schuko-Steckers an ein 2adriges Kabel, also sehr gut vergleichbar mit der Problematik hier).

Autor:
Stefan Euler
Geschäftsführer der MEBEDO Consulting GmbH und MEBEDO Akademie GmbH sowie BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik
(sicher aber gibt es hier trotzdem weitere "Experten", die es trotzdem "besser wissen").
Was ist richtig: Euro- oder Schukostecker?

Quintessenz:

"Wie sieht es nun mit dem Anbringen eines Schutzkontaktsteckers an eine 2-adrige Anschlussleitung eines Geräts der Schutzklasse II aus?"

"Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen einen Schukostecker als Ersatz an eine 2-adrige Anschlussleitung von SK-II-Geräten, statt eines Konturensteckers (TYP CEE 7/17), anzuschließen."

Natürlich gibt es dazu auch gegenteilige MEINUNGEN, aber ein VERBOT kann niemand sinnvoll ableiten oder herleiten. Von daher ist es zulässig. Wer einen anderen "Geschmack" hat oder aus welchen Gründen auch immer es anders handhaben möchte, kann das ja gerne machen. Die Frage war aber nach der ZULÄSSIGKEIT und nicht nach dem "Geschmack" oder der persönlichen Vorliebe oder Ansicht. Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit geklärt ist.
 
So Dann beantworte mal die Frage . Du sollst bei dem Teil eine DGUV3 Prüfung durchführen und stößt dabei erstens auf das fehlende Zeichen für SK2 an dem Gerät, hast aber einen Schukostecker (C13) da dran und dann die Zuleitung mit Konturenstecker und Schukokupplung. So ist das Ganze nun SK1 oder Sk2 oder machst du es dir einfach und sperrst das Teil weil Sichtprüfung nicht bestanden weil unvollständiges Typenschild und fehlerhafte Speiseleitung !
letztendlich steh ich vorm Kadi wenn ich dieses Teil als ok einstufe und der Richter mir dann das Prüfprotokoll um die Ohren haut.
Wenn ich das Gerät wegen dem Schukostecker (C13 ) Als SK1 prüfe und da auch die Zuleitung SK1 ist bin ich schon mal auf der sicheren Seite und weil der PE im Gerät nicht zugänglich ist eine Ersatzableistrommessung mache auch ! Prüfe ich das Gerät als SK2 und ich habe einen Fehlerstrom auf dem PE steh ich blöd da !
Denn auch als Prüfer kann ich nicht wissen das dieses Teil so vom Hersteller ausgeliefert wurde oder ob da das Kabel vertauscht wurde !
 
Es hat aber niemand von einem Schukostecker gesprochen, sondern die ganze Zeit von einer Kupplung.
Daher: Du bist gewaltig auf dem Holzweg!
 
So und wenn ich ein Gerät der SK2 mit einem Schukostecker vor mir habe juckt mich der Schukostecker herzlich wenig egal ob da in der Zuleitung zum Gerät ein PE vorhanden ist oder nicht der ist da eh Isoliert abgelegt also nicht angeschlossen. Dabei spielt es gar keine Rolle ob der schon in der Leitung fehlt oder eben erst im Gerät auf einer isolierten Klemme liegt . Fehlt aber an dem Gerät das Typenschild fällt es eh schon bei der Sichtprüfung durch ! Genauso wie zb bei einer beschädigten Anschlussleitung oder beschädigtem Gehäuse !
 
Es hat aber niemand von einem Schukostecker gesprochen, sondern die ganze Zeit von einer Kupplung.
Daher: Du bist gewaltig auf dem Holzweg!

Ist das denn so schwer, so einen winzigen Transfer zu machen???
Es ging darum, ob eine Buchse (und jetzt eben auch ein Stecker, macht das tatäschlich einen diesbezüglichen Unterschied??) mit PE-Anschluss voll beschaltet werden muss.
Die sachverständige EFK (s.o.) sagt eindeutig: MUSS NICHT.

@Pumukel:
Die Geräteprüfung ist in dem Artikel auch beschrieben, Du musst einfach nur lesen!! Darum geht es aber nicht primär.
Ansonsten frag doch einfach die sachverständige EFK, wenn Du es besser zu wissen glaubst, Name ist ja angegeben, email wirst Du sicher auch herausfinden, schaffst Du!!
 
Da brauch ich nicht fragen, ich bin da durchaus wie viele andere Kollegen hier auch Sachkundig ! Nur du willst so was einfach nicht begreifen !
 
Scheint ja doch noch schwerer zu sein, als bislang angenommen, hier ein weiterer Artikel (Antwort auf eine Leseranfrage) einer, Zitat, "erfahrenen Elektrofachkraft":
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiyqoiu4pfoAhXMiVwKHV1sBVwQFjAGegQICBAB&url=https://www.elektropraktiker.de/ep-2000-05-387-388.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=58366&hash=32d223024c68f272f21a4a47263c53d3&usg=AOvVaw3fzCB2gKcb4Rxix_14hKkU

Zitat:
"Der Durchgang des Schutzleiters muss nicht geprüft werden, da er keine Funktion bezüglich des Schutzes gegen elektrischen Schlag wahrnimmt und eine
diesbezügliche Aufgabe auch künftig nicht auftreten kann. Der Schutzkontakt des Steckers ist als ein die normale Funktion sicherndes Teil zu betrachten und muss
somit bei der Sichtprüfung und beim Erproben (Stecken) bezüglich seines ordnungsgemäßen Zustands kontrolliert werden.
Das Öffnen des Geräts zur Kontrolle des Anschlusses/Nichtanschlusses vom Schutzleiters wird nicht verlangt. Es bestehtauch kein sicherheitstechnischer Grund dafür."

Mit anderen Worten: es ist völlig egal, ob der Schutzleiter angeschlossen wird, wenn er eh' keine Funktion übernimnmt!!!
Das widerspricht ja der hier von vielen selbsternannten "Fachkräften" geäußerten Meinung. Soll ich noch weitere Textstellen von weiteren und wirklichen Fachkräfen heraussuchen oder wollt Ihr das lieber mit den Autoren der beiden Artikel diskutieren??

@Pumukel: Am Inhalt Deines letzten Posting muss ich starke Zweifel äußern, ein wirklich Sachkundiger zeichnet sich auch dadurch aus, dass er andere, begründete Argumente und Vorträge von NACHWEISLICH Sachkundigen gelten lässt und nicht stur auf seiner DARSTELLUNG beharrt, die er leider nichtmals durch entsprechende Nachweise oder Vorschriften ansatzweise belegen kann. Ein wenig Bescheidenheit hat auch wirklichen Fachleuten selten geschadet, im Gegenteil, es ist ein wunderbarer Charakterzug!
 
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@Stromberger: Du willst es scheinbar nicht begreifen; wirst hier aber niemanden finden, der dir zustimmt.
Es geht doch gar nicht um die Vollbelegung aller Anschlüsse, sondern darum, dass an einer Schukokupplung der PE angeschlossen sein muss - ohne wenn und aber. Sonst könntest du an einer Schukosteckdose auch den PE-Anschluss weglassen und sagen 'hier darf nur ein SKII-Gerät eingesteckt werden'. :eek:

PS: Dein Zitat hast du ja völlig aus dem Zusammenhang gerissen. In dem Artikel geht es um eine fest angeschlossene Leitung an einem SKII-Gerät und nichts anderes. Das ist doch kein Vergleich mit einer Anschlussleitung mit Schukokupplung. Die Anschlussleitung in dem Artikel kannst du für nichts anderes verwenden; die Anschlussleitung mit Kupplung, um die es hier geht, sehr wohl.
 
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Lass es sein ! Wenn eine Schukokupplung (C14) vorhanden ist muss da auch ein Schutzkontakt aufgelegt sein . Fakt Piff paff benutzt diese Anschlussleitung an einem Gerät das zwingend den PE benötigt und schon ist die Kacke am Dampfen . Der Hersteller braucht da bloss ein passendes Kabel mitliefern und nicht so ein unzulässiges Kabel.
Oder er montiert an dem Gerät statt dem C13 gleich einen Stecker C17 der keinen Schutzleiter hat nur ist der eben teurer . Das Problem hier ist eben das durchaus die Gefahr besteht das diese Anschlussleitung auch anderweitig genutzt werden kann !
 
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Thema: Eurostecker auf C13 Stecker legal?
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