EVU-seitige Absicherung

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gerd33

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Hallo Leute,

nur mal interessehalber:

Weiss jemand, wie die Absicherung jenseits des Hausanschlusskastens ist: Reinkommen tut 4 x 25 Quadrat NYM, offiziell zulässig bis max 80A. Nun beträgt die Hauptsicherungsstärke ebenfalls 80A.

Heisst das jetzt, dass theoretisch der Hausanschluss überlastet werden könnte, wenn jemand z.B. mit einem großen Schraubenschlüssel einen Kurzschluss der Hausanschlussleitung verursacht? Oder löst da noch irgendwoe eine weitere Sicherung, z.B. im Verteilerkasten an der Straße aus? Wäre diese Sicherung dann auch explizit auf einen Hausanschluss festgelegt, oder hängen da mehrere Grundstücke mit dran?

Vielleicht weiss das ja jemand hier im Board.

grüße aus dem schönen Westerwald

Gerd
 
gerd33 schrieb:
Heisst das jetzt, dass theoretisch der Hausanschluss überlastet werden könnte, wenn jemand z.B. mit einem großen Schraubenschlüssel einen Kurzschluss der Hausanschlussleitung verursacht? Oder löst da noch irgendwoe eine weitere Sicherung, z.B. im Verteilerkasten an der Straße aus?

Logischerweise gibt es da noch eine weitere Absicherung, sonst würde der Schraubenzieher und das Leitungs-, bzw. Installationsmaterial verdampfen oder ein Brand könnte ausgelöst werden, auch im Bereich der Niederspannungsleitung.

Wäre diese Sicherung dann auch explizit auf einen Hausanschluss festgelegt, oder hängen da mehrere Grundstücke mit dran?

Nein, die Absicherung für den Hausanschluß befindet sich logischerweise im Hausanschlußkasten, als Abschlußpunkt des Niederspannungsnetzes. Wenn es vor dem HAK zu einem Kurzschluß oder einer Überlast kommt, löst die Absicherung der Niederspannungslinie aus, also der komplette Kabel oder Leitungszug, wo der betreffende Hausanschluß dranhängt. Die sitzen dann alle im Dunkeln. 8)

MfG
 
@ Hempari

korrigiere mich, wenn ich was falsches denke:

Meine Hauptsicherung ist 3 x 80 A
Mein hausanschluss ist 4x25 qmm, also nach DIN 57100 als mehradrige Mantelleitung ausgelegt für max 108A (als Kupferleitung), d.h. diese Leitung würde bei einem Kurzschluss vor der hauptsicherung zwangsläufig zerstört bzw. verschmoren, schmelzen etc.
Oder irre ich mich da???

Dann wäre die EVU-seitige Absicherung, die das eigentlich verhindern sollte doch viel zu hoch gewählt, denn der Sinn der Absicherung, ist doch, gerade bei einem Kurzschluss auszulösen, damit Leitungsschäden verhindert werden. Ich kann an ein 1,0qmm Cu-Kabel ja auch nicht einen 4,4KW Durchlaufwerhitzer dranhängen und das ganze dann mit 25 A absichern! Sicherung wäre zwar ausreichend belastbar (>20A), aber nicht die Anschlussleitung (max. 15A nach DIN 57100).

Oder gilt die 57100 nicht für die EVU's??


Gerd
 
Also ich arbeite bein einem EVU, neu VNB (Versorgungs Netz Betreiber).
zunächst ist ja inzwischen nach TAB 2000 die Steigleitung in 16qmm Kupfer auszulegen so das die Absicherung im HAK standartmäßig 63A beträgt(so ist es in unserem Gebit geregelt und EnBW), nachgerechnet habe ich es ncoh nicht nur so steht es in der TAB.
Unser Hauptkabel aus den 20KV Umspannstationen, 3x150qmm NAYCWY ist mit 250A abgesichert, der zugang in unsere KV´s ist mit 200A und die abgänge wo dann die Häuser draufhängen ist mit 160A abgesichert!
Also da kann ganz schön saft fließen!Und wenn du jetzt mit deinem Schraubenzieher einen Kurzschluß baust im HAK kann es sein das dein Werkzeug weg ist aber immer noch Spannung ansteht jenachdem wie weit du weg bist!
Weil das problem ist ja das nicht jedes HAus einzeln abgesichert wird sonder komplette Straßenzüge, je anchdem wie groß die Häuser sind, Bei EWinfamilien häusern kann es schon vorkommen das so 30-40 Häuser auf einem Kabel hängen.
Ich habe aber auch noch nicht erlebt das jemand mit einem Schraubenzieher an einem HAusanschlußkabel hantiert!Weil zugangsseitig ein normaler Elektriker nichts zu suchen hat außer im störungsfall die Spannung zu meßen!
Ob der Stromausfall im Haus das Problem vom VNB oder vom Elektriker ist!
@gerd33
Also ich denke mal du gehst davon aus das jemand das Kabel mit einem Bagger abreißt.Dann ist das Hausanschlußkabel sowiso zerstört, es besteht aber dennoch die möglichkeit das dabei keine Sicherung ausgelöst hat da kein Erd-bzw.Kurzschluß aufgetretten ist!
Oder vielleicht habe ich es nicht so ganz verstanden wo du jetzt einen fehler in deinem Netz fabrizieren willst, da die sicherungen immer nur das nachfolgende angeschlossene Kabel schütz und nicht das was vorne dran hängt ,oder liege ich da jetzt falsch?

Grüße
Sebastian
 
Moin,

ich arbeite als Angestellter eines Auftragnehmers für ein für ein VNB in Essen.
Bei uns wird 120mm² CU mit 355A und 150mm² Alu mit 315A abgesichert. An diesem Kabel können so einige Häuser dran hängen die dann keine Spannung haben. Bei einer Mischverkabelung wird natürlich kleiner abgesichert.

Gruß

Poldi
 
also wenn ich ihn richtig verstehe meint er:

Jemand versucht mit einem schraubenzieher eine NH sicherung herauszuewegen. Dabei fällt ihm der schraubenzieher aus der hand und fällt auf zwei aussenleiter und verkanntet sich => Kurzschluss
Frage: Was passiert mit der Hausanschlussleitung?
 
dregsewer schrieb:
....zunächst ist ja inzwischen nach TAB 2000 die Steigleitung in 16qmm Kupfer auszulegen so das die Absicherung im HAK standartmäßig 63A beträgt...

Tatsächlich jetzt grundsätzlich 16mm²? :shock:

Bei uns war es bis vor kurzum jedenfalls noch so, dass die Leitung auf 63A ausgelegt sein muss. Ein Mindestquerschnitt war nicht vorgegeben. Meistens lief es aber auf 10mm² hinaus.

0V
 
Laut unserer TAB muss die Leitung auf 63A und höchstens 1% Spannungsfall ausgelegt sein. Und dann kommt man bei Berücksichtigung von der Verlegeart und Meter meistens auf 16mm².(bei einem Einfamilienhaus)
MFG ELPA
 
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