Fehlende Unterverteilung. Ist das legal?

Diskutiere Fehlende Unterverteilung. Ist das legal? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin moin, ich habe folgendes Problem (ich versuchs möglichst kurz zu schildern): Ich habe heute festgestellt, dass meine (Miet)Wohnung über...
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HotRod

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Moin moin,

ich habe folgendes Problem (ich versuchs möglichst kurz zu schildern):

Ich habe heute festgestellt, dass meine (Miet)Wohnung über keinerlei Unterverteilung sprich Sicherungen verfügt o_O

Nicht nur, dass kein FI da ist, es existiert nur der Zähler inkl. der integrierten Kippsicherung, sonst nix. So wie es aussieht besteht die ganze Wohnung aus einem einzigen Stromkreis.

Hier noch ein paar Daten:
2ZKDB ca. 50qm, völlig eigenständige Wohneinheit
Keinen separaten Herdanschluss, Herd wird über normale Steckdose betrieben.

Nun meine eigtl. Frage(n):
Ist dies gesetzlich überhaupt zulässig?
Was kann im schlimmsten Fall passieren?
An wen kann oder muss ich mich wenden, um das zu melden? Mein Vermieter stellt sich stur und behauptet lapidar alles hätte so schon seine Richtigkeit.

Ich hoffe es gibt hier jemanden vom Fach, der mir weiterhelfen kann!

Danke schonmal vorweg

FG
HotRod
 
Sicher handelt es sich um eine Elektroinstallation aus den Jahren 1950-1960. Damals war eine Unterverteilung eine Seltenheit,zumal der damalige Anschlusswert einer Wohnung wegen nicht vorhandener Elektrogeräte bei max.2-3 Kw lag.Daher auch kein Anschluss für einen E-Herd.
Leider stehen diese Anlagen unter Bestandsschutz und müssen nicht umgerüstet werden.Den E-Herd auf keinen Fall an einer Schukosteckdose anschliessen,eine seperate Zuleitung vom Zähler zum Herd installieren lasse.
 
das haus wurde aber in den 80ern saniert. dementsprechend zahle ich ja auch eine wesentlich höhere miete als für nen unsanierten altbau.

damit müßte doch auch die elektrik dem stand der 80er entsprechen, oder irre ich mich da? immerhin haben ja alle anderen wohnungen im haus eine unterverteilung, nur meine nicht!
 
in dem urteil gehts aber um unsanierte altbauten, was bei mir nicht zutrifft^^
 
Wenn der Stand der E-Inst. noch auf dem der Errichtung ist, kann von Sanierung wohl nicht gesprochen werden.
 
HotRod schrieb:
in dem urteil gehts aber um unsanierte altbauten, was bei mir nicht zutrifft^^

Ja, schreibe ich auch. Selbst da wurde mehr wie bei dir zugestanden.
 
Wenn die Anlage zum Errichtungszeitpunkt mängelfrei war dann braucht nichts geändert zu werden (Bestandschutz).
Aber der Vermieter muss seine Mietsache ordnungsgemäß instandhalten. Für eine ordnungsgemäße Instandhaltung ist nach VDE 0105-0100 zu verfahren. Auch als E-Check bekannt. Liegt eine solche 4 jährige Überprüfung vor. Eigentlich müsste der Vermiert ja einen Nachweis einer Firmen die Befähigte Personen nach TRB1201 Teil 3 beschäftigt vorliegen.
 
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich darf ein Vermieter die Mietsache nicht vernachlässigen. Wahrscheinlich hat der Anwalt der den Vermieter vertreten hat die Instandhaltung Elektrotechnik VDE0105-100 nicht gekannt, sonst wäre das Urteil anders gewesen.
 
Das ist richtig, das ist eine Einzelfallentscheidung und kann keinesfalls als Referenz gelten.

Ich mach mir da aber ganz andere Sorgen. Er spricht von nur einem Stromkreis für die Wohnung! Mit was ist der Krempel abgesichert? Ne B16er wär ja grad noch akzeptabel (wg. Steckdosen), aber 16A reichen für nen modernen Haushalt nie! Womöglich hängt der ganze Mist an ner 35er :-(
So oder so wäre die Entscheidung klar. Entweder ist die Chose sicher, aber praktisch nicht zu benutzen. Oder schlichtweg kriminell.
Da muss was gemacht werden, das muss sogar einem Elektrolaien auffallen! Von dem fehlenden FI und der Steckdosen-Herdlösung will ich gar nicht anfangen - Ich ahne Böses!
 
Könnte der Ersteller des Threads vielleicht Bilder der Absicherung einstellen?

Denn wenn wir hier elektrische Gefährdungen festellen oder Mängel dann muss geändert werden. Da kommt der Vermieter bei keinem Gericht mit durch.
 
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