Fehlender PE Heizung

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da_Schmi

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Hallo

Ich habe da ein kleines Problem mit einer Holzheizung in einem Altbau
Bei der Zuleitung zum Keller fehlt der PE.
Die Rohre sind am Potentialausgleich angeschlossen wen ich also die neue Heizung anschließe würde diese sich über die Rohre den PE holen (aber nicht zulässig)

Was soll man da machen??

Zweites Problem
Die Wasseruhr und der Vorlauf sind am Potentialausgleich angeschlossen
Nun ist aber durch die neue Installation die Wasseruhr durch ein kunsstofrohr mit warm und Kaltbrauchwasser verbunden.
Der potentialausgleich kann nicht neu gezogen werden nun müsste ich von einem geerdetem Rohr mit einem neuen Draht die anderen Rohre verbinden (Bestandsschutz???)
 
Was bedeutet denn "Es fehlt der PE"?
Ist die Leitung nur 2adrig?
Oder defekt?

Eine defekte Leitung weiterzubetreiben ist gob fahrlässig.
 
da_Schmi schrieb:
Was soll man da machen??
Für die neue Heizung eine neue Zuleitung verlegen.

Der potentialausgleich kann nicht neu gezogen werden nun müsste ich von einem geerdetem Rohr mit einem neuen Draht die anderen Rohre verbinden (Bestandsschutz???)
Warum kann der nicht neu gezogen werden?
Ein Weiterverbinden von einem geerdeten Rohr ist schlecht. Wenn dieses durch Kunststoff ersetzt wird, ist das andere auch nicht mehr geerdet.
 
da_Schmi schrieb:
Die Wasseruhr und der Vorlauf sind am Potentialausgleich angeschlossen

Murks da unvollständig.

da_Schmi schrieb:
Nun ist aber durch die neue Installation die Wasseruhr durch ein kunsstofrohr mit warm und Kaltbrauchwasser verbunden.
Der potentialausgleich kann nicht neu gezogen werden

Warum nicht? Ein 6 mm² ist doch kein Akt.

da_Schmi schrieb:
nun müsste ich von einem geerdetem Rohr mit einem neuen Draht die anderen Rohre verbinden (Bestandsschutz???)

Es gibt keinen Bestandsschutz, mach es richtig und gut.
Auch wenn Teile durch Kunststoff ersetzt werden gehört der Albstand einbezogen.

Lutz
 
Ein unzureichender Potentialausgleich und TN-C Netz ist bei feuergefährdeten Betriebsstätten Brandgefährlich. Wenn ich mich recht entsinne auch schon seit langer Zeit verboten.
Ich gehe von Holzpallets oder Hackscnitzeln aus, dabei ergibt sich in der Lagerstätte genug Holzstaub der in entsprechenden Ansammlungen sogar explosiv ist.

Die Anforderungen an eine solche Lagerstätte sind in der Feuerstättenverordnung geregelt.

Hier ein Auszug aus der hessischen: "...Brennstofflagerräume für Holzpellets...dürfen nur mit elektrischen Anlagen ausgestattet sein, die den Anforderungen der Explosionsschutzverordnung vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1914), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2), entsprechen...."

Dies bezieht sich zwar auf Produkte, aber eine elektrische Anlage ist auch ein Produkt.
Eine CE Konformität wie dort gefordert ist nur gegeben wenn die aktuellen Normen eingehalten werden.
Da sich die Landesbauordnungen auf diese Richtlinie beziehen gibt es zu deren Umsetzung keinen Bestandsschutz.

Zudem habe ich das so verstanden, daß Du einen existenten Raum zu einer Holzlagerstätte umrüstest.
Bei dieser Nutzungsänderungen sind alle aktuell gültigen Normen anzuwenden.
 
Eine defekte Leitung weiterzubetreiben ist gob fahrlässig.


Das wäre dann aber Vorsatz, da der Themenstarter davon weiss wie gefährlich das betreiben einer Elektrischen Anlage nach §87 Bauordnung NRW ist.

Das ist eine Baugefährdung nach StGB mit 5 Jahren Haft.

Gegen das Provisorische betreiben mit Verlängerungsleitung spricht dagegen nichts.

Zudem habe ich das so verstanden, daß Du einen existenten Raum zu einer Holzlagerstätte umrüstest.
Bei dieser Nutzungsänderungen sind alle aktuell gültigen Normen anzuwenden.

Für eine Nutzungsänderung ist immer ein Bauantrag zu stellen. Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit bei der Zwangsmassnahmen angeordnet werden können.

Leider hatte ich dies auch einmal vergessen. Aber die Behörden sind kunlant wenn man es später nachholt. Allerdings ist dann die Genehmigungsgebühr doppelt so hoch. Am besten man datiert um zu einer zukünftigen Nutzung.
 
Danke für die fielen andworten

Wie musse der potentialausgleich ausgefürt werden 16mm² einadrig oder meradrig (5)

ist es erlaubt die anlage mit 2 leitungen zu erden da ein teil im einem uder der andere teil in einem anderem raum ist und die rohre sind teils Kunststof teils mit mettal verbunden
(im estem raum währe die wasseruhr und der forlauf geerdet im zweitem der vorlauf warm und kald wasser)
 
da_Schmi schrieb:
Wie musse der potentialausgleich ausgefürt werden 16mm² einadrig oder meradrig (5)

6 mm² schrieb ich doch schon, und das sinnvollerweise eindrähtig.

da_Schmi schrieb:
ist es erlaubt die anlage mit 2 leitungen zu erden da ein teil im einem uder der andere teil in einem anderem raum ist und die rohre sind teils Kunststof teils mit mettal verbunden
(im estem raum währe die wasseruhr und der forlauf geerdet im zweitem der vorlauf warm und kald wasser)

Selbstvertsändlich müssen Unterbrechungen durch Kunststoffrohr überbrückt werden. Und nicht nur Vorlauf auch Rücklauf!

Lutz
 
OK
16mm² mehrdrätig get aber auch oder ??

ich kann dan auch mit 2 seperaten leitungen von der potischiene aus die rohre anfahren ??
 
Mehrdrähtig ist wie eindrähtig zu werten.
auch wenn es da im Bereich des äußeren Blitzschutzes durchaus berechtigte Meinungen gibt, ausschließlich eindrähtige Leitungen zu verlegen.
Für den normalen Potentialausgleich ist das nicht relevant, da hier keine Blitzströme getragen werden müssen.
 
da_Schmi schrieb:
ich kann dan auch mit 2 seperaten leitungen von der potischiene aus die rohre anfahren ??
Es ist immer am Besten jede metallene Leitung sternförmig von der "potischiene" (HES) anzufahren. Dadurch wird sichergestellt, dass man keine Schleifen aufbaut und bei späterem Ersatz einer Leitung durch Kunststoff bleibt alles OK.
 
OK danke

Wie ist das mit den Schleifen zu verstehen ??

kann ich nicht mit einer leitung die ich zwischen drin nur abisolire mehrere leitungen verbinden ??
 
Ja, kannst du machen. Aber beachte:
"Ungünstig installierte PA-Leitungen können durch induktive Einkopplungen zu Bild- u. Tonstörungen, z.B. bei HF,. NF-, Video- oder Datensignalen, aber auch an den Enden der Schleife durch hohe induzierte Spannungen zur brandgefährlicher Lichtbogenbildung führen. Daher sollte man bei der Verlegung die durch Leitungen eingeschlossene Fläche durch paralle Verlegung möglichst klein halten." (Quelle: Heinz A. Kleiske)
 
Das hat aber nichts mit dem PA zu tun, dieser ist so gut wie möglich vermascht aufzubauen, eine eng beieinander liegende verdrahtung ist aufgrund der Vermaschung mit anderen leitfähigen Bauteilen nicht möglich.
Zudem darf auf dem PA im Normalfall auch kein Strom fließen (bis auf kleinen unvermeidbaren Rest) Um diesen Fehlerfall zu unterbinden kann man entweder FI-Schutzschalter oder (recht teuere) Meßgeräte einsetzen, wenn der FI nicht sowieso schon gefordert wird.

Die Schleifenbildung ist bei der Verlegung von Stromversorgungen zu beachten, hierbei sollen alle Adern eines Stromkreises ( L1, L2, L3, N, PE) eng beieinander, am Besten in einer Leitung/Kabel verlegt werden.
Die bei TT Netzen früher übliche Praxis den PE völlig separat zu verlegen ist unbedingt zu vermeiden.
 
Octavian1977 schrieb:
Zudem darf auf dem PA im Normalfall auch kein Strom fließen (bis auf kleinen unvermeidbaren Rest) Um diesen Fehlerfall zu unterbinden kann man entweder FI-Schutzschalter oder (recht teuere) Meßgeräte einsetzen, wenn der FI nicht sowieso schon gefordert wird.
Ein FI überwacht aber nicht den Stromfluss auf dem PE.

Die bei TT Netzen früher übliche Praxis den PE völlig separat zu verlegen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei uns wurde der PE im TT-Netz nie getrennt verlegt.
 
Es gab da mal eine Empfehlung den PE im TT getrennt zu verlegen, also für die Hauptleitungen natürlich nicht für jeden Endstromkreis.

Ein FI überwacht den Stromfluß im PE indirekt über den Summenstrom.

Eine direkte und bessere Methode ist mit entsprechenden Meßgeräten den PE Strom direkt zu überwachen.

Kleiske kenn ich nicht aber andere Gutachter zum Thema Potentialausgleich und auch die Erfahrungen im Betrieb von Anlagen die kritisch auf solche Ströme reagieren. größte Problematik die zu solchen Strömen führt ist das TN-C Netz und fehlerhaft ausgeführte TN-S Systeme (z.B. durch mehrfachausgeführte ZEPs oder einbau eines eigentlich nicht vorhandenen PEN)
 
Octavian1977 schrieb:
Es gab da mal eine Empfehlung den PE im TT getrennt zu verlegen, also für die Hauptleitungen natürlich nicht für jeden Endstromkreis.
Die Hauptleitung führte im TT nie einen PE.

Ein FI überwacht den Stromfluß im PE indirekt über den Summenstrom.
Eine direkte und bessere Methode ist mit entsprechenden Meßgeräten den PE Strom direkt zu überwachen.
Auf dem PE können theoretisch andere Ströme fließen, als der Differenzstroms, den der FI ermittelt. Darum ist auch eine Messung des PE-Stroms nicht möglich. Dieser kann sich auf x Leitungen verteilen. Z.B. über ein, an durchgehende metallische Rohrleitungen angeschlossenes WW-Gerät.

... größte Problematik die zu solchen Strömen führt ist das TN-C Netz und fehlerhaft ausgeführte TN-S Systeme (z.B. durch mehrfachausgeführte ZEPs
Genau das habe ich geschrieben: Keine Vermaschung und mehrfache ZEPs, sondern ein ZEP (HES) und sternförmige Verkabelung.
 
Der ZEP ist einmalig und das Leitungsnetz mit dem PE sternförmig zu verlegen, der PA hat aber vermascht zu erfolgen und darf auch unterwegs Verbindungen mit dem PE aufweisen.

Die Leitung vom HAK zum Zählerschrank meinte ich nicht es ist klar, daß hier kein PE vom Versorger kommt im TT. Es wurde aber teilweise vom Zählerkasten zu Wohnungsverteilern oder Etagenverteilern der PE über einen getrennten separaten Weg gezogen. dies war mal empfohlen worden, mittlerweile wird aber davon abgeraten und es ist auch nicht mehr zulässig.

Und natürlich kann man den Strom im PE messen dazu gibt es sogar extra Meßgeräte (z.B. Janitza UMG 96RM-E oder UMG 512)
 
Octavian1977 schrieb:
Und natürlich kann man den Strom im PE messen dazu gibt es sogar extra Meßgeräte (z.B. Janitza UMG 96RM-E oder UMG 512)
Das UMG 96RM-E misst nicht den Strom im PE, sondern den Strom zwischen N und PE. Das ist etwas völlig anderes.
 
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