Fehler: Leitungen durchgetrennt

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Altbau1928

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Bin etwas am Verzweifeln. Bei mir sind leider 2 Leitungen durchgetrennt worden. Wer haftet?

(1) Die Dämm-Firma hat bei bei der Einblasdämmung eine Leitung durchbohrt und nicht Bescheid gesagt, aber das Loch verschlossen. Die Dose war 1m weiter rechts zu sehen. Es ist die Stromzuführung der Klingelanlage.
Wie sollte man am besten vorgehen?
(a) Leitung aufgeben und neue legen
(b) Leitung reparieren, aber wie? Eingentlich will ich aber keine 2 Kopplungspunkte in der Leitung.

(2) Die Heizungsinstallationsfirma hat beim Einflexen einer Wasserleitung ein Lichtschalter-Leitung durchtrennt. Die Leitung war aber diagonal, also nicht fachkundig gelegt
 
Fotos von der Schadensstelle wären hilfreich.
 
Da sieht man kaum was. Das Loch bzw. der Schlitz ist wieder zu. Mich interessiert nur, wie man am besten vorgeht bzw. welche Möglichkeiten es gibt. Sowas passiert ja immer mal wieder
(V1) Leitung aufgeben und neue legen
(V2) Trennstelle reparieren
und ob die Firmen dafür haften müssen.

Im Fall von der Lichtschalter-Leitung muß jetzt wohl eine neue auf anderem Wege gelegt weren, da die Leitung jetzt von einem Rohr unterbrochen ist und man weder vor dem Rohr noch dahinter vorbei kann.

Eine wichtige Frage noch: sollte man Defekte Leitungen bzw. nicht mehr benötigte Stümfe komplett ausstemmen oder sollte man die Leitung drin lassen?
 
Wenn möglich, an der beschädigten Stelle eine (oder auch zwei) Unterputzdose oder Aufputzdose setzen und darin die Kabel wieder fachgerecht verbinden. Vermutlich sind die Kabelenden aber nicht langgenug, um sie zu verbinden. Dann zwei Dosen setzen und ein Verlängerungskabelstück einfügen.
 
Altbau1928 schrieb:
und ob die Firmen dafür haften müssen.

Denk doch mal nach ... Du fährst mit einem LKW rückwärts gegen eine Wand, diese stürzt ein und beschädigt ein dahinter parkendes Auto, dass du nicht sehen konntest. Ist es jetzt erheblich, ob dieses Auto im Parkverbot stand ... ?

Wer einen Schaden verursacht, haftet auch für diesen.
 
und beide Firmen haben nichts gesagt, sondern alles wieder verschlossen?
 
Wenn die Leitungen außerhalb der Installationszonen liegen und nicht fachgerecht verlegt sind ist das Unternehmen nicht dafür haftbar zu machen.

Die schräg verlegte Leitung würde ich komplett neu ziehen in den Bereich wo sie hin gehört.
 
Da die Schadstellen ohne Kommentar verschlossen wurden, ist hier nicht nur die Sorgfaltspflicht verletzt, sondern auch der Tatbestand der Täuschung nahe liegend. Ich glaube nicht, dass man sich da rausreden kann, man hätte alle Maßnahmen zur Abwendung des Schadens und Folgeschäden getroffen. Letztlich klären das aber auch die Versicherungen ...

Der Schaden ist schriftlich anzuzeigen mit Forderung zur Behebung des Schadens mit angemessener Fristsetzung.
 
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