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Matthias182
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Hallo zusammen,
wir renovieren gerade unser Wohnzimmer und möchten dabei den Fernseher neu positionieren. An der gewünschten Stelle habe ich bisher keine Steckdose. Außerdem ist hinter dem Fernseher kein Platz für eine Steckdose mit eigestecktem Stecker, weil zu flach.
Nun wollte ich erst einen Kabelkanal in die Wand fräsen um alle Kabel zum Fernseher zu führen. Der müsste aber relativ "dick" sein, für Strom und andere Kabel. Es handelt sich dort aber um eine tragende Wand mit 17,5cm Mauerwerk. Damit sind nur Schlitze in 30mm tiefe erlaubt. Also mit Augen zudrücken 32mm Kabelkanal. Für HDMI gerade noch machbar, weil kurze Strecker und gerade, aber er Kaltgerätestecker wird da nicht durchgehen.
Nun habe ich überlegt hinter dem Fernseher eine tiefe Dose zu setzen und dort den Fernseher mit Klemmen direkt anzuschließen. Eventuell dazu einen kleinen Aktor um ihn stromlos zu schalten.
Ich sehe da selber kein Problem, wollte aber zumindest einmal hören, ob das so möglich und auch zulässig ist. Mir fällt eben nichts ein, was dagegen spricht.
Danke und Gruß
Matthias
wir renovieren gerade unser Wohnzimmer und möchten dabei den Fernseher neu positionieren. An der gewünschten Stelle habe ich bisher keine Steckdose. Außerdem ist hinter dem Fernseher kein Platz für eine Steckdose mit eigestecktem Stecker, weil zu flach.
Nun wollte ich erst einen Kabelkanal in die Wand fräsen um alle Kabel zum Fernseher zu führen. Der müsste aber relativ "dick" sein, für Strom und andere Kabel. Es handelt sich dort aber um eine tragende Wand mit 17,5cm Mauerwerk. Damit sind nur Schlitze in 30mm tiefe erlaubt. Also mit Augen zudrücken 32mm Kabelkanal. Für HDMI gerade noch machbar, weil kurze Strecker und gerade, aber er Kaltgerätestecker wird da nicht durchgehen.
Nun habe ich überlegt hinter dem Fernseher eine tiefe Dose zu setzen und dort den Fernseher mit Klemmen direkt anzuschließen. Eventuell dazu einen kleinen Aktor um ihn stromlos zu schalten.
Ich sehe da selber kein Problem, wollte aber zumindest einmal hören, ob das so möglich und auch zulässig ist. Mir fällt eben nichts ein, was dagegen spricht.
Danke und Gruß
Matthias