Fernsehgehäuse unter Strom

Diskutiere Fernsehgehäuse unter Strom im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Guten Tag, Nachdem ich eine Soundbar von Teufel an einen Samsung Fernseher angeschlossen habe, bekomme ich einen gewischt wenn ich den...
nungut das habe ich wohl überlesen trotzdem gibt es da die Forderung der genannten Norm.
Möglicherweise hat auch Dipol diese übersehen, das ist nicht ganz einfach zu finden.
 
Unter Punkt 6.2 wird übrigens direkt die Einbindung in einen PA gefordert:" ...Um zu verhindern, dass Spannungsunterschiede zwischen Kabelnetz und anderen fremden leitfähigen Teilen auftreten, die Personen gefährden oder zu Sachschäden (z.B. Entzündung oder Störung von Geräten durch Lichtbogenüberschlag) führen können, muss das Kabelnetz in die Potentialausgleichsanlage einbezogen werden."

Um das gleich vorweg zu nehmen: Nach der Begriffsdefinition dieser Norm ist unter Kabelnetz auch die Koaxleitung einer einzelnen Antenne zu verstehen.
 
Du hast behauptet, etwas ist nicht in Ordnung, wenn die Antenne nicht am PA ist. Ich sag dir mal die plausibelste Ausnahme. Eine DVB-T Zimmerantenne z. B. hängt nie am PA
 
Diese ist auch nicht fest mit dem Gebäude verbunden und gehört nicht zu diesem.
Zudem ist es kein "Verteilsystem"

Wenn Du es genau nimmst könntest Du auch mit Flügelmuttern eine Schüssel auf den Balkon klemmen und dann mit losen Leitungen von dort aus Deinen TV versorgen ohne eine Erdungspflicht.
Es ging hier vorne herein um fest installierte Systeme.
 
Ist auch eine Schüssel auf dem Balkon nicht.
Und darum ging es hier, du weist nicht, was für eine Antenne es ist, und behauptest sie ist nicht in Ordnung. Er kann auch die Fritzbox neben dem Fernseher stehen haben und über Internet schauen.

Und in diesen Fällen hast du 115V an der Antennenbuchse des SK II Fernsehers
 
Da wir nicht willen, wie das Antennensignal zugeführt wird, kann es durchaus sein, dass der Fernseher nicht mit Potentialausgleich verbunden ist. Es kann eine Zimmerantenne angeschlossen sein, eine Satschüssel auf dem Balkon oder vor dem Fernseher kann auch ein galvanisches Trennglied geschaltet sein. Insofern hat in diesen Fällen bigdie recht, denn bei einem Fernseher der Schutzklasse II können in diesen Fällen 115 V auf der Gerätemasse liegen. Der mögliche Strom muss aber auf 0,5 mA begrenzt sein.

Der TE hat aber geschrieben, dass er den leichten elektrischen Schlag bekommen hat, als er die Soundbar mit dem TV verbunden hat. Also kann es doch auch sein, dass die Spannung auf der Masse der Soundbar liegt, da diese Schutzklasse II hat und der TV auf Schutzleiterpotential liegt. Wenn er dann die Massen beider Geräte berührt hat, hat das natürlich gespürt.


Gruß

Uwe
 
Kann auch sein, ist bei vielen SK II Geräten ähnkich. 2 Y-Kondensatoren gehen vom Netzanschluss auf Gerätemasse. Das ergibt einen kapazitiven Spannungsteiler und dadurch hat man die halbe Netzspannung auf Masse. Bei SK I ist es im Prinzip gleich nur wird da die Spannung durch den Schutzkontakt auf Erdpotential gezogen.
 
Aber ich.
 
@Octavian1977

Dann schaue mal in die EN 60728-11 (VDE 0855-1). Unter Abschnitt 11.1 Allgemeines ist definiert, was unter Einzelinstallation zu verstehen ist. Dort findet sich auch die Definition mit dem Ableitstrom von 3,5 mA.

Im Bild 11 findest du einen Entscheidungsbaum, aus dem hervorgeht, dass bei Einzelinstallationen nicht immer ein Potentialausgleich notwendig ist.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie der Abschnitt C10.1 zu interpretieren ist, der die Abweichungen vom Standard für Deutschland beschreibt.


Gruß

Uwe
 
Den Abschnitt kenne ich auch.
im Abschnitt 6.2 wird aber grundlegend ein Potentialausgleich gefordert. Dort geht es um Geräte und Personenschäden durch Spannungsunterschiede.

Im Punkt 11 geht es nur um die Verhinderung von Schäden durch atmophärische und statische Überspannungen.

Ich erkenne nicht, daß die Ausnahmen von Punkt 11 auch für Punkt 6.2 gelten sollen.
Der Punkt C10.1 beschreibt dann zusätzlich, daß die Ausnahmen in 11.2 für Deutschland nicht gelten.

folglich-> PA Pflicht

Neben dieser doch recht konfusen Beschreibung in der VDE halte ich als Elektrofachkraft einen PA einer fest installierten Antennenanlage für unverzichtbar.
 
Octavian1977 schrieb:
Den Abschnitt kenne ich auch.
im Abschnitt 6.2 wird aber grundlegend ein Potentialausgleich gefordert. Dort geht es um Geräte und Personenschäden durch Spannungsunterschiede.
Dann schaue mal unter 6.2 den Unterpunkt l an.
Für Antennen, die nach Abschnitt 11 nicht geerdet werden müssen, wird dringend empfohlen, dass wenigstens der Kabelschirm (äußerer Leiter) des Koaxialkabels, der an die Antenne angeschlossen ist, in den Potentialausgleich einbezogen wird. Weiterhin sollten alle verbundenen, leitfähigen, berührbaren Teile der Installation in den Potentialausgleich einbezogen werden.
Ein Empfehlung, wenn auch eine dringende, ist keine verpflichtende Forderung.

Gruß

Uwe
 
Darfst du nicht so ernst sehen, Octavian macht immer die eigene Norm daraus :lol:
 
Schutzpotentialausgleich ist Plicht! auch wenn Hier die Norm noch wischi waschi ist.
 
bigdie schrieb:
Bei einer Einzelsatanlage ist z.B. kein PA vorgeschrieben
So wie das dasteht ist es falsch, denn die PA-Befreiung für eine WE gilt nicht für BK-Anlagen und bei Verwendung netzgespeister Komponenten, sie ist insbesondere auf Montagen von Terrestrik und Satellitenantennen in als sicher angenommenen Fassadenbereichen und ≤ 3,5 mA Ableitstrom sämtlicher Endgeräte beschränkt.

Für erdungspflichtige Antennen ist - für Terrestrik wie auch Satelliten-Empfang und national wie übernational - ein PA gleichermaßen Pflicht.

Octavian1977 schrieb:
Der Punkt C10.1 beschreibt dann zusätzlich, daß die Ausnahmen in 11.2 für Deutschland nicht gelten.

folglich-> PA Pflicht
So klar ist es leider nicht. Man kann den schwammig formulierten Text so auslegen, dass die eingeführten Befreiungen eine Ausnahme sind, aber auch, dass diese Bestimmungen gelten und in Deutschland keine Ausnahme zulässig ist.

Die schon lange überfällige Klärung fiel am Montag bei der letzten Sitzung des zuständigen Normengremiums DKE/K 735.0.1 der umfangreichen Diskussion zur Revision der IEC 60728-11 zum Opfer und wird hoffentlich an der nächsten Sitzung im Mai final geklärt.
 
Wird immer eine Ausnahme geben, Sonst musst du auch die Zimmerantenne an den Pa anschließen oder die Camping Sat Schüssel auf dem Balkon oder den Wlan Repeater oder DLan/Wlan Accesspoint auf der Terasse, der dafür sorgt, das du in der Gartenlaube auch wlan hast. Auch das ist am Ende eine eine Antenne.
 
bigdie schrieb:
Wird immer eine Ausnahme geben, Sonst musst du auch die Zimmerantenne an den Pa anschließen oder die Camping Sat Schüssel auf dem Balkon oder den Wlan Repeater oder DLan/Wlan Accesspoint auf der Terasse, der dafür sorgt, das du in der Gartenlaube auch wlan hast. Auch das ist am Ende eine eine Antenne.
Unterdachantennen sind denen in Fassadenmontage gleichgestellt und Balkonantennen, welche die Maße für die Befreiung von der Erdungspflicht nicht einhalten, sind und waren erdungspflichtig. Falls ein Exot mehr als eine WE über eine Zimmerantenne speist, wäre auch dann ein PA auszuführen.

Hinweise auf die Realität erübrigen sich und ich bleibe mal bei der IEC 60728-11. :wink:
 
Es ging ja um die Ausnahme 1.Gerät oder eine WE im geschützten Raum Und da zählt nun mal auch die Zimmerantenne auf deinem Fernseher auch dazu
 
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