FI für Steckdosen auf dem Balkon?

Diskutiere FI für Steckdosen auf dem Balkon? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, meines Wissens nach sind Steckdosen im Aussenbereich auf geschlossenen Balkonen nicht zwingend über einen FI abzusichern...
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Mokaka

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Hallo Zusammen,
meines Wissens nach sind Steckdosen im Aussenbereich auf geschlossenen Balkonen nicht zwingend über einen FI abzusichern. Wohlgemerkt geschlossenen Balkonen, nicht Gartenanlagen, Plätzen oder offenen Terassen.

Natürlich sollten die Steckdosen über den RCD gesichert sein, aber ist dies Vorschrift und wenn ja, wo steht es?
 
Also wenn du mit geschlossenem Bolkon sowas in der Art eines Wintergarten meinst, ist das kein Außenbereich und damit nicht zwingend RCD vorgeschrieben.
 
Danke für die Antwort.
Nein, ich meinte keinen Wintergarten. Z.B. ein Balkon in einem Mehrfamilienhaus.
 
da Ausenbereich FI-PFLICHT!!!
Also wenn noch nicht geschehen solltest du nachrüsten!
 
Hallo Mokaka,

anscheinend kennt jeder diese Regel, aber keiner kann dir sagen, wo exakt es in der VDE steht. Ich leider auch nicht. Ich hoffe irgendeiner kann dir das noch sagen, oder wir vermuten es alle nur.

Gruß Fachmann
 
Hallo,

ich denke:

VDE 0100 Teil 737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume – Anlagen im Freien

VDE 0100 Teil 737 beschreibt die Schutzarten für die elektrischen Betriebsmittel je nach Anforderung (Tropfwasser, Spritzwasser oder Strahlwasser). Bei ätzenden Dämpfen oder Dünsten muss Korrosionsschutz vorhanden sein. Für Anlagen im Freien werden die Schutzart, Stromkreise und Schutzeinrichtung beschrieben
 
Ich habe leider keinen direkten Zugriff auf die DIN VDE. Denke das sollte irgendwo unter den Verordnungen für besonders gefährdete Räume (ist das nicht DIN 0100 Teil470 oder Teil700 ?)stehen.

Habe da keinen aktuellen Fall und würde auch immer einen FI einsetzen. Nachrüsten ist nur Pflicht, wenn der Bestandsschutz nicht greift :roll: .

:!: Um Klar zu stellen: Im Außenbereich immer FI verwenden[/b, bei meiner Frage geht`s wirklich nur darum, ob es Pflicht ist oder nur verallgemeinert (und das ist gut so :wink: ).
 
Mokaka schrieb:
Ich habe leider keinen direkten Zugriff auf die DIN VDE. Denke das sollte irgendwo unter den Verordnungen für besonders gefährdete Räume (ist das nicht DIN 0100 Teil470 oder Teil700 ?)stehen.

Nein, edi liegt schon genau richtig. Es steht in der
DIN VDE 0100-737. Aktuell gilt die Fassung vom Januar 2002.

Nachrüsten ist nur Pflicht, wenn der Bestandsschutz nicht greift :roll: .

Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Allerdings nur nicht wenn die Entsprechende Regelung zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht bestand. Die FI-Pflicht für Räume im Außenbereich gilt so schon seit November 1990.

MfG
 
Das heisst:
Balkon zählt zur Anlage im Freien und da müssen Steckdosen FI geschützt sein.

Nur um nervig zu sein, wie sieht es mit Festanschlüssen aus (Z.B. Lampe?), auch Pflicht laut DIN?
 
Mokaka schrieb:
Nur um nervig zu sein, wie sieht es mit Festanschlüssen aus (Z.B. Lampe?), auch Pflicht laut DIN?

Nein, die Regelung gilt nur für Steckdosen bis 16A.

MfG
 
Und was is nu ein geschlossener Balkon :?: Tür zur Wohnung zu ?
 
Mit geschlossenem Balkon meine ich z.B. eine Loggia (Balkon mit Dach). Also ein Balkon mit Geländer, welcher nur über die Wohnung erreichbar ist. Kein direkter Zugang nach Draussen, wie z.B. eine Gartenterasse etc...
Halt ein stink normaler Balkon :wink:
 
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