FI in einer Mietwohnung nachrüsten lassen

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helge 2

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Maurer
Guten Morgen !

Wir wohnen in einer Plattenbauwohnung,deren Installation 2009 erneuert wurde(kpl.)

Die WHG.besitzt nur einen FI für das Bad+Geschirrspüler in der Küche.

Herd hängt nicht dran.

Könnte ich jetzt vom Vermieter fordern einen zusätzlichen FI in der UV einbauen zu lassen zum Schutz der Steckdosen im WZ/SZ/Kinderzimmer ?

Falls jemand verwundert ist über meine anderen Beiträge/Themen bzgl.Installation EFH.
Dies Haus gehört meiner Mutter.Da sie aber schon betagt ist,haben wir das mit der neuinstallation machen lassen-hat also mit der jetzigen Frage nichts zu tun.

Danke Helge 2
 
http://www.de-online.info/archiv/2008/2 ... ion03.html

zum Warmwerden :)

http://www.de-online.info/de/archiv/200 ... 7_EI42.pdf

man beachte die Einführung

Für die seit dem 1.6.2007 gültige
Norm gilt eine Übergangsfrist bis
zum 1.2.2009, welche nicht mehr
an die Bedingung »für in Planung oder
Bau befindlich« geknüpft ist (was bei
früheren Normen üblich war).

und den 2ten teil dazu..

http://www.de-online.info/de/archiv/200 ... 7_EI40.pdf

sowie
http://www.de-online.info/de/archiv/200 ... 7_EI43.pdf


Nun stellt sich die Frage:
- Wann wurde die Inst geplant ( mit dem ausführenden )
- Wann wurde sie gemacht ?

vor 02/2009 oder danach ?

eine generelle Pflicht zur Nachrüstung gibt es nicht in bestehenden Anlagen, jedoch stellt sich wie gesagt die Frage, ob die FI´s net schon hätten verbaut sein müssen wenn die Anlage kompl. erneuert wurde.
Leider wurde das Schlupfloch allzugern genutzt damals..

mfg
 
Kommt drauf an. Seit dem 1. Juni 2007 gibt es eine Auflage, dass alle laienbedienbaren Steckdosen bis 20 A durch einen RCD geschützt sein müssen.
Wie Vorschriften nun mal sind, gibt es Ausnahmen.
So wurde z.B. eine Nachfrist eingeräumt, die am 1. Februar 2009 endete. Anlagen die vor diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.

Aber auch hier schlägt der Paragraphendschungel wieder gnadenlos zu, denn obwohl eine solche Anlage unter dem (eigentlich gar nicht existierenden) Bestandsschutz steht, fällt dieser weg, sobald eine "wesentliche Änderung der Anlage" erfolgt.
Das ist natürlich wieder mal recht schwammig formuliert, denn was ist eine "wesentliche Änderung"?
Genau so schwammig, wie diese Regelung formuliert ist, wird sie von der Rechtssprechung auch interpretiert.
Man kann i.A. davon ausgehen, dass Reparaturen (z.B. der reine Austausch von Steckdosen) den "Bestandsschutz nicht aushebeln. Bereits das Neusetzen einer weiteren Steckdose hebelt das i.A. aber aus.
Das bringt viele wohlgesonnene Elektritter in furchtbare Bedrängnis, denn rein von der Vernunft her ist nicht schlimmer noch ne Dose zu setzen, wenn eh schon der Bock fett ist - Den Auftrag wollen die ja auch nicht verlieren. Genau genommen müssten sie diesen Auftrag ohne Nachrüstung eines FI aber ablehnen, denn diese Massnahme hebelt den "Bestandsschutz" aus und ein FI müsste zumindest für diese Dose vorhanden sein.
Ist natürlich völliger Schwachsinn, entspricht aber der Rechtssprechung.
Sollte Deine Anlage ab oder nach dem 1. Februar 2009 erstellt worden sein, so liegt hier ein Mangel vor und man könnte überlegen, ob man den ausführenden Elektriker belangen soll.

Eine 2009 errichtete Anlage ist relativ jung und da sollte es kein Problem sein einen FI nachzurüsten - Das kostet auch nicht so furchtbar viel. Leider ist das manchmal doch nicht so leicht möglich, weil die Verteilung aus Kostengründen unterdimensioniert war und so schon aus allen Nähten platzt.
Sollte die Anlage aber vor dem 1. Feb. 2009 errichtet worden sein, so hast Du so direkt keinen Anspruch auf eine Nachrüstung.

Hier gäbe es vielleicht einen winzigen Ausweg, denn es gibt noch einen Passus, der den "Bestandsschutz" aushebelt: "Unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte" - Das ist aber schwer nachzuweisen.

Der "technisch versierte" gegnerische Anwalt wird Dir "beweisen", dass man diese Gefahren durch ein im verschlossenen Besenschrank im Keller befindlichen umgedrehten und festgetackerten Hinweisschild aushebeln kann, wo klar und deutlich in kyrillisch diese Warnung in suaheli drauf steht. Der ebenfalls "technisch versierte" Richter wird ihm das auch glauben - Armes Deutschland!

Ich kann Dich da gut verstehen, bei Kids wär mir mit FI auch wohler. Meine Tochter ist zwar fast erwachsen aber die hat in der Vergangenheit so manche Schlager gebracht. Glück muss man halt haben, eine Garantie gibt es aber darauf nicht :-(

Jetzt schau mal, ob da was geht. Wenn es bei ner 2009er Installation noch Platz in der Verteilung hat, dann lässt sich das relativ günstig realisieren und notfalls trägst Du das halt selbst. In unserem Sauladen würd so ne Nachrüstung (komplett - Platz in der Verteilung vorausgesetzt) unter 100 EUR kosten. Wenn man das selber machen kann, dann kostet es knapp die Hälfte.

Mit einer gewissen Bitterheit muss ich zu den Gegebenheiten was sagen. Bei den Kunden sind oft die Hau-Ruck Elektriker, die mit zwei zugekniffenen Augen werkeln, angesehener als die, welche sich an die Vorschriften halten. Es ist sehr bitter zu hören "Der hat das Ruck Zuck gemacht, wo du nicht hinwolltest" - Da fällt einem dann nix mehr ein.
Ich geb's ja zu, insgeheim hab ich bei solchen Sachen gedacht: "Hoffentlich trifft dich der Schlag oder die Hütte fackelt dir über dem Kopf ab ..."

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
dass alle laienbedienbaren Steckdosen bis 20 A durch einen RCD
Viele Grüsse,

Uli

sry waren es nicht 32A???
Denke mal es gibt in vielen Häusern insbesondere mit Werkstätten,Bauernhöfen (Konditorei,Bäckerei etc.)
auch 32A CEE-Steckdosen die Inhaber "Laien"... :shock:
 
Ich hole das Thema noch mal hoch.

Da wir noch mal im Mietvertrag nachgesehen haben.
Also die E-Anlage wurde vor dem Februar 2009 neu errichtet.

Die ca.100 Euro würden wir gern selbst zahlen für die Nachrüstung eines FI-das ist uns die Sicherheit wert.
(Für die Steckdosen Im WZ/SZ/KiZ)

Meine Frage:Müßten wir eine Erlaubnis des Vermieters einholen zur Nachrüstung,oder könnten wir selbst ohne Erlaubniss eine Fa.beauftragen-schließlich bezahlen wir das ja selbst.
Oder sind wir daran gebunden die gleiche FA.zu beauftragen,die damals im Auftrag des Vermieters die WhG neu verkabelt hatte ?

Gruß Helge 2
 
Hallo Helge,

in dem Fall dürftest Du die Nachrüstung beauftragen. Da es sich aber um eine Änderung der bestehenden Anlage handelt, solltest Du nachweisen können, dass eine entsprechende Nachfrage beim Vermieter nicht erfolgreich war. Zum Zeitpunkt der Errichtung war es fragwürdig, ob dies vorgeschrieben ist oder nicht. Du hast Dich aber für mehr Sicherheit entschieden und das ist auch gut so. In dem Fall kann ich Dir aber wirklich nur empfehlen, das wirklich von einem eingetragenen Fachbetrieb erledigen zu lassen. Damit bist Du alle Sorgen los. Jeder Richter wird Dir da Recht geben.
Z.B. einen CDA240D bekommt man (vom Materialwert) ab 20 EUR, lass es 30 EUR sein. Okay, Kleinkruscht wie Brücken kommen noch dazu und das hat maximal nen Materialwert von 10 EUR. So, jetzt kommt der, welcher das einbaut und der kostet richtig Geld. Hier kommt es halt drauf an, wie die UV aussieht. Wenn alles glatt geht, dann ist das Ding in weit unter ner halben Stunde drin, wenn er aufräumen muss, dann dauert es natürlich länger. Das ist der Knackpunkt bei den Kosten. Aber mehr als ne Stunde sollte der nicht brauchen. Richtig doof wär natürlich, wenn der Eli keine 2 TE Platz hat, dann wird's mal richtig übel.

Viele Grüsse,

Uli
 
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