Kommt drauf an. Seit dem 1. Juni 2007 gibt es eine Auflage, dass alle laienbedienbaren Steckdosen bis 20 A durch einen RCD geschützt sein müssen.
Wie Vorschriften nun mal sind, gibt es Ausnahmen.
So wurde z.B. eine Nachfrist eingeräumt, die am 1. Februar 2009 endete. Anlagen die vor diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.
Aber auch hier schlägt der Paragraphendschungel wieder gnadenlos zu, denn obwohl eine solche Anlage unter dem (eigentlich gar nicht existierenden) Bestandsschutz steht, fällt dieser weg, sobald eine "wesentliche Änderung der Anlage" erfolgt.
Das ist natürlich wieder mal recht schwammig formuliert, denn was ist eine "wesentliche Änderung"?
Genau so schwammig, wie diese Regelung formuliert ist, wird sie von der Rechtssprechung auch interpretiert.
Man kann i.A. davon ausgehen, dass Reparaturen (z.B. der reine Austausch von Steckdosen) den "Bestandsschutz nicht aushebeln. Bereits das Neusetzen einer weiteren Steckdose hebelt das i.A. aber aus.
Das bringt viele wohlgesonnene Elektritter in furchtbare Bedrängnis, denn rein von der Vernunft her ist nicht schlimmer noch ne Dose zu setzen, wenn eh schon der Bock fett ist - Den Auftrag wollen die ja auch nicht verlieren. Genau genommen müssten sie diesen Auftrag ohne Nachrüstung eines FI aber ablehnen, denn diese Massnahme hebelt den "Bestandsschutz" aus und ein FI müsste zumindest für diese Dose vorhanden sein.
Ist natürlich völliger Schwachsinn, entspricht aber der Rechtssprechung.
Sollte Deine Anlage ab oder nach dem 1. Februar 2009 erstellt worden sein, so liegt hier ein Mangel vor und man könnte überlegen, ob man den ausführenden Elektriker belangen soll.
Eine 2009 errichtete Anlage ist relativ jung und da sollte es kein Problem sein einen FI nachzurüsten - Das kostet auch nicht so furchtbar viel. Leider ist das manchmal doch nicht so leicht möglich, weil die Verteilung aus Kostengründen unterdimensioniert war und so schon aus allen Nähten platzt.
Sollte die Anlage aber vor dem 1. Feb. 2009 errichtet worden sein, so hast Du so direkt keinen Anspruch auf eine Nachrüstung.
Hier gäbe es vielleicht einen winzigen Ausweg, denn es gibt noch einen Passus, der den "Bestandsschutz" aushebelt: "Unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte" - Das ist aber schwer nachzuweisen.
Der "technisch versierte" gegnerische Anwalt wird Dir "beweisen", dass man diese Gefahren durch ein im verschlossenen Besenschrank im Keller befindlichen umgedrehten und festgetackerten Hinweisschild aushebeln kann, wo klar und deutlich in kyrillisch diese Warnung in suaheli drauf steht. Der ebenfalls "technisch versierte" Richter wird ihm das auch glauben - Armes Deutschland!
Ich kann Dich da gut verstehen, bei Kids wär mir mit FI auch wohler. Meine Tochter ist zwar fast erwachsen aber die hat in der Vergangenheit so manche Schlager gebracht. Glück muss man halt haben, eine Garantie gibt es aber darauf nicht :-(
Jetzt schau mal, ob da was geht. Wenn es bei ner 2009er Installation noch Platz in der Verteilung hat, dann lässt sich das relativ günstig realisieren und notfalls trägst Du das halt selbst. In unserem Sauladen würd so ne Nachrüstung (komplett - Platz in der Verteilung vorausgesetzt) unter 100 EUR kosten. Wenn man das selber machen kann, dann kostet es knapp die Hälfte.
Mit einer gewissen Bitterheit muss ich zu den Gegebenheiten was sagen. Bei den Kunden sind oft die Hau-Ruck Elektriker, die mit zwei zugekniffenen Augen werkeln, angesehener als die, welche sich an die Vorschriften halten. Es ist sehr bitter zu hören "Der hat das Ruck Zuck gemacht, wo du nicht hinwolltest" - Da fällt einem dann nix mehr ein.
Ich geb's ja zu, insgeheim hab ich bei solchen Sachen gedacht: "Hoffentlich trifft dich der Schlag oder die Hütte fackelt dir über dem Kopf ab ..."
Viele Grüsse,
Uli