FI löst nicht aus

Diskutiere FI löst nicht aus im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, in meiner neuen Wohnung wurde die Elektrik neu gemacht bzw. erweitert. Ich hab gerade mit meinem Duspol mal einige Steckdosen überprüft...
Bringst du dein Auto auch in die Werkstatt, und kaufst jedes mal alle Teile neu die zur Reparatur demontiert werden mussten?
Hmm. mach doch einfach mal einen Test. Kauf dir mal eine Bremsanlage (gerne auch Markenteile) für dein Auto im Internet billigst ein, also Scheiben, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeit, Bremsleitung zum Bremszylinder, Kleinteile etc. Damit gehst du dann zu einer Fachwerkstatt/Vertragswerkstatt und sagst denen "Hier, die Teile, einmal einbauen bitte". Da bin ich mal gespannt was die Fachwerkstatt/Vertragswerkstatt zu dir sagt.
Es geht hier darum das Thema Gewährleistung, und auch wenn es dir nicht gefällt, ist das gerade in dem E-Handwerk nicht unbedingt trival.
Du erbringst in dem Fall hier mit der UV keine Dienstleitung, ala 3 Stunden putzen, sondern ein Werk für das du umfänglich nunmal haftest. Das beinhaltet nicht nur die geschuldete Funktion, sondern auch die Verfügbarkeit. Heisst geht der FI, warum auch immer, kaputt innerhalb der Gewährleistung, dann hast du diesen auf deine Kosten zu ersetzten. Da du den ja selbst nicht gekauft hast, wirst du auch keine Ersatz des ursprünglichen Händlers (den du ja nicht kennst) noch vom Hersteller erhalten, weil du den ja nicht selbst gekauft hast. Aber wem erzähl ich das...

Der Kunde soll nagelneue Reiheneinbaugeräte im Wert von mehreren hundert Euro entsorgen, weil sie ein anderer Verkauft hat?
Tja, hätte der "Fachmann" der diesen Murks da verbrochen hat, gleich richtig gearbeitet dann würde sich das Thema hier überhaupt nicht ergeben. Da aber IMMER der Betreiber in der Verantwortung ist, muss er halt zum jetzt "richtig" machen nochmals tief in die Tasche greifen, hätte er damal vorher drauf geachtet. Alternativ kann er ja den Urheber des Kunstwerks in Verantwortung nehmen, aber ich vermute mal stark das es diesen "nicht mehr gibt".

Langsam frage ich mich hier ernshaft was in den Köpfen mancher Leute vorgeht?
Das frag ich mich manchmal auch, vorallem die Blauäugikeit mancher, frei nach dem Motto "was soll da schon passieren" oder "stell dich mal nicht so an".
Wie gesagt, steht jedem frei dem Kunden "Geld zu sparen", und für jeden und alles die Verantwortung zu übernehmen. Genau hierfür gibt es ja die entsprechenden Portale mit den "Fach"-Leuten die für kleines Geld dem Kunden jeden Wunsch von den Lippen lesen, naja zumindest solange bis die Rechnung bezahlt ist ^^
 
Ich habe nicht davon gesprochen, das du Ersatzteile mit in die Werkstatt bringst, sondern, das die Werkstatt die Räder wieder an dein Auto schraubt, nachdem sie die Bremse instandgesetzt hat.
 
Ich denke an beiden Argumenten ist etwas dran. Es ist natürlich schade, wenn man einen Teil der relativ neu verbauten Sicherungen wegschmeißen muss. Da sie erstens nicht billig sind und zweitens selbst ja einwandfrei funktionieren. Allerdings verstehe ich auch die Problematik mit der Haftung. Wer weiß, vielleicht hat sie ja jemand auf dem Flohmarkt gekauft. Hatte schon große Sorge, dass ich überhaupt keinen Elektriker für diese Anlage finde, da viele wohl nicht mal Anlagen überprüfen, die sie nicht selbst eingebaut haben, da man nie sicher sein kann, was da im Verborgenen für Pfusch verbaut wurde.

In meinem Fall bin ich nicht sicher und frage noch mal bei der Firma nach. Sie haben in dem Kostenvoranschlag 8 neue FI/LS aufgeführt. Ich bräuchte eigentlilch 7 zusätzliche zu den vorhandenen Siemens Sicherungen. Also entweder würden sie die vorhandenen doch verbauen (wissen auch, dass die nicht alt sind) oder wollen einige Stromkreise kombinieren und zusammen an die 8 neuen anschließen. 12 Separate Stromkreise kommt mir auch ein bisschen viel vor, für eine 3 Zimmer Wohnung.
 
ch habe nicht davon gesprochen, das du Ersatzteile mit in die Werkstatt bringst, sondern, das die Werkstatt die Räder wieder an dein Auto schraubt, nachdem sie die Bremse instandgesetzt hat.
Nochmal, es geht nicht um die Teile per se, sondern um die Gewährleistung ansich.
Die Werkstatt muss auch keine Gewährleistung auf die Räder geben, sondern auf das Werk Bremsen.

Ums auf den Thread anzuwenden wäre das eher darauf anzuwenden, dass der Elektriker die Vorsicherungen entfernt und wieder einsetzt. Für diese muss er auch keine Gewährleistung übernehmen, ebensowenig wie für die Zuleitung ansich. Wenn er die Sicherung reinmacht, die UV richtig installiert und geprüft hat, und 4 Wochen später die Zuleitung abbrennt, ist das nicht sein Gewährleistungsfall, denn diese hat er ja weder verändert noch erneuert.

Wenn aber das Einbaugerät, was er vom Kunden bekommen hat, abbrennt und die halbe Wohnung mit, ist das sein Gewährleistungsfall weil er eben diese UV komplett erneuert hat.

Würde der Kunde wollen, das zb. ein LSS gegen einen FI/LS ausgetauscht wird, sofern Platz vorhanden, dann würde auch keiner auf die Idee kommen die komplette UV zu tauschen, ok manche vielleicht dennoch, aber das ist ein anderes Thema.

Dann würde man, sofern eine passende (was ja hier im Thread nichtmal der Fall ist) Phasenschiene vorhanden ist, auch ein FI/LS des entsprechenden Hersteller kaufen und einbauen. Da umfasst aber das Werk nunmal nur den Tausch des LSS, und somit auch nur die Gewährleistung eben für nur diesen FI/LS. Bei elektrischen Anlagen muss man aber dennoch, als Fachbetrieb/Fachkraft, die Umgebungsvariablen betrachten, hier im Fall die aktuelle Verdrahtung der UV sowie auch die nachfolgende Installation. Da muss der/die Fachbetrieb/Fachkraft entscheiden ob überhaupt die Möglichkeit besteht eine Erweiterung/Änderung durchzuführen. Bestes Beispiel, wie immer, klassische Nullung, Unterverteiler nur Schraubsicherungen ohne Hutschiene und Kunde wünscht zusätzliche Steckdosen. Oder der anderer Klassiker, E-Herdanschluss mit nur einem Wechselstromzähler
 
Das könnt ihr halten wie ihr wollt, für mich ist es nichts anderes als wenn ich eine Steckdose wieder einzubauen die ich zur Fehlersuche demontiert habe, oder eine Leuchte die zu Malerarbeiten demontiert war wieder aufzuhängen. Oder, oder!

Wie jemand auf die idee kommt er müsse nun gewährleistung auf diese Produkte geben, ist mir schleirhaft.
Selbsverständlich muß er gewährleistung daraufgeben, diese Dinge ordnungsgemäß montiert zu haben. Aber das ist doch wohl völlig normal, oder?
 
Bei dem gemischten Verbau der REG mit verschiedenen Rasterabständen würde ich es auch einheitlich machen und nur einen Hersteller einbauen.
Ob man Teile zukauft, hängt davon ab ob der eigene Lieferant hier liefern kann. Kann er die Teile eines Herstellers nicht liefern nimmt man die komplett von einem anderen.
 
Wie jemand auf die idee kommt er müsse nun gewährleistung auf diese Produkte geben, ist mir schleirhaft.
Selbsverständlich muß er gewährleistung daraufgeben, diese Dinge ordnungsgemäß montiert zu haben. Aber das ist doch wohl völlig normal, oder?
Ok, du willst es nicht verstehen...

Das könnt ihr halten wie ihr wollt, für mich ist es nichts anderes als wenn ich eine Steckdose wieder einzubauen die ich zur Fehlersuche demontiert habe, oder eine Leuchte die zu Malerarbeiten demontiert war wieder aufzuhängen. Oder, oder!
Nein ist es eben nicht.

Aber hat ja nun nicht viel Sinn da weiter darüber zu diskutieren, Gesetze hierzu gibt es genug, aber jeder soll machen was er für richtig hält, sein Geschäft, seine Verantwortung.

BTT
 
Bei dem gemischten Verbau der REG mit verschiedenen Rasterabständen würde ich es auch einheitlich machen und nur einen Hersteller einbauen.

In dem Angebot gibt es einen Posten "Hager eHZ Adapterplatte". Kostet ungefähr 100 Euro. Könnte das dafür sein, das einheitlich bzw. kompatibel zu machen? Ich finde mit der Beschreibung leider nichts, zumindest nichts, was mir als Laie was sagt.

Bedeutet "verschiedene Rasterabstände", dass die Sicherungen der beiden Hersteller unterschiedlich breit sind (und dann die Blende z.B. nicht passt)?
 
die Hager Adapterplatte ist für den Einsatz eines Zählers mit BKI befestigung auf einem Feld für dreipunkt Befestigung.
Den eHz gibt es auch für Dreipunktbefestigung.
 
In dem Angebot gibt es einen Posten "Hager eHZ Adapterplatte". Kostet ungefähr 100 Euro. Könnte das dafür sein, das einheitlich bzw. kompatibel zu machen? Ich finde mit der Beschreibung leider nichts, zumindest nichts, was mir als Laie was sagt.
Das ist für die Zählerstelle und nicht für die Unterverteilung, hat der Forenkollege @Octavian1977 über mir schon ausführlich beschrieben.

Bedeutet "verschiedene Rasterabstände", dass die Sicherungen der beiden Hersteller unterschiedlich breit sind (und dann die Blende z.B. nicht passt)?
Nein, @elektroblitzer meinte damit wohl das er Geräte gleichen Typs, zb. die FI/LS zusammenhängend montieren würde, nicht so im wilden Verband wie bei dir, und dann die noch fehlende vom gleichen Hersteller ergänzen. Sollte das nicht zutreffen, bitte mich korrigieren.
 
Du könnstest ja zur Feier des Tages die Stelle herausuchen, in der steht, das du als Handwerker Gewährleistung auf beim Kunden demontiert/erneut montiertes Material geben musst...
 
Du könnstest ja zur Feier des Tages die Stelle herausuchen, in der steht, das du als Handwerker Gewährleistung auf beim Kunden demontiert/erneut montiertes Material geben musst...
Du weisst schon wie Gesetze "funktionieren" oder? Da steht auch nicht drin " du darfst die Nachbarin nicht mit einem Holzknüppel den Schädel einschlagen" sondern das Mord oder Totschlag entsprechend bestraft wird.

Ich auch nie behauptet das "du als Handwerker Gewährleistung auf beim Kunden demontiert/erneut montiertes Material geben musst". Ich hab ja mehrfach versucht es dir zu erklären, leider erfolglos.

Ich hab behauptet das du auf ein Werk, in diesem Fall eine...ganz wichtig...NEUE Unterverteilung die Gewährleistung auf die mangelfreie, normenkonforme Ausführung und die Funktion erbringen musst, dies übrigens in der Regel für 5 Jahre. Das beinhaltet natürlich auch die Betriebsmittel in der Verteilung, da ohne diese eine Funktion nunmal nicht möglich ist. Folglich kannst du die vom Kunden beigestellten Betriebsmittel nicht von deiner eigenen Gewährleistung ausschliessen. Gehen die kaputt, musst du diese innerhalb deiner Gewährleistung auf deine eigenen Kosten ausstauschen. Da du selbst die Teile nicht gekauft hast, kannst du die Kosten hierfür weder beim Händler noch beim Hersteller einfordern, sprich du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Wenn dann auch noch Menschen verletzt oder gar getötet werden, weil zb. ein FI nicht funktioniert hat, hast du richtig in den Sack gehauen.
Das betrifft ja nicht nur die Elektrobranche, sondern alle Branchen. Was glaubst du warum man für die billig im Internet gekaufte Markenheizung keinen Heizungsbauer findest der die einbaut und vorallem in Betrieb nimmt.

...übrigens, was deine Steckdose betrifft, die man beim Suchen nach einem Fehler aus- und wieder einbaut. Auch hier bist du in der Verantwortung das die Steckdose nach dem Einbau nicht nur richtig in der Wand sitzt, sondern auch das sie ordnungsgemäß funktioniert. Wenn nach deinem Gehen jemand durch die Nutzung der Steckdose verletzt wird, bist du auch in der Verantwortung. Nicht für die de- und remontierte Steckdose ansich, aber für die ordnungsmäßige Funktion und Montage. Vorallem ist aber der Unterschied zum eigendlichen Thema das du dort keine NEUE Steckdose errichtest. Wenn der Kunde dir eine Steckdose aus seinem Fundus gibt und du diese NEU einbaust, ja auch dann fällt die Steckdose unter deine Gewährleistung, da ohne diese das eigendliche Werk nicht errichtet werden kann.

Manchmal sollte man einfach mal versuchen zu diffenzieren, was kann und darf, und was nötig und möglich ist. Nicht immer nur einfach pauschalieren und vorallem auch mal verstehen das es Unterschiede gibt.
 
Nein, @elektroblitzer meinte damit wohl das er Geräte gleichen Typs, zb. die FI/LS zusammenhängend montieren würde, nicht so im wilden Verband wie bei dir, und dann die noch fehlende vom gleichen Hersteller ergänzen. Sollte das nicht zutreffen, bitte mich korrigieren.
Nein das meinte ich nicht.
Jeder Hersteller von REG Geräten hat unterschiedliche Abstände für die Einführungen und somit auch unterschiedliche Stromschienen. Es gibt zwar Typen mit Gabel und Stift. Aber die unterscheiden sich auch noch in den Abständen. Wer hier die Hersteller bei den Schienen mischt hat verloren.
Es gibt zwar die Möglichkeit hier mit Verdrahtungsbrücken zu arbeiten, aber we tut sich den Zeitaufwand schon an.
 
Lieber Peter,

es hat niemand behauptet das der gegendstand des Angebotes und der Rechnung pauschal eine "neue Unterverteilung" ist.

Es reicht in meinen Augen völlig, seine erbrachte Leistung klar abzugrenzen, das wäre in diesem fall z.B. die Erneuerung des Verteilerkasten und das neu anordnen der vorhandenen Schaltgeräte.

Aber lassen wir das.
 
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