FI Nachrüstung vorgeschrieben?

Diskutiere FI Nachrüstung vorgeschrieben? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. In einem Haus (6 Wohnungen) Baujahr so Mitte der Siebziger sind null FI Schutzschalter verbaut Nicht mal im Bad. Ich habe das...
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jko

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Hallo.

In einem Haus (6 Wohnungen) Baujahr so Mitte der Siebziger sind null FI Schutzschalter verbaut Nicht mal im Bad. Ich habe das festgestellt, als ich dort einen Spiegelschrank montiert und angeschlossen habe.

Die integrierte Steckdose des Spiegelschranks, die sich dort in einem separaten Gehäuse befindet, habe ich nicht eingebaut. Nun meine Frage. Muß die einzige Steckdose, die sich im Bad befindet, mit einer FI-Steckdose getauscht werden? Oder hat selbst diese alte Steckdose Bestandsschutz?

M.f.G.
 
jko schrieb:
Hallo.

In einem Haus (6 Wohnungen) Baujahr so Mitte der Siebziger sind null FI Schutzschalter verbaut Nicht mal im Bad. Ich habe das festgestellt, als ich dort einen Spiegelschrank montiert und angeschlossen habe.

Die integrierte Steckdose des Spiegelschranks, die sich dort in einem separaten Gehäuse befindet, habe ich nicht eingebaut. Nun meine Frage. Muß die einzige Steckdose, die sich im Bad befindet, mit einer FI-Steckdose getauscht werden? Oder hat selbst diese alte Steckdose Bestandsschutz?

M.f.G.

Es gibt keine Nachruestpflicht fuer RCD. Wenn die Anlage zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Regeln entsprach, darf sie so bleiben.
 
Warum sollte sich die Steckdose im Spiegelschrank zu einer anderen Steckdose unterscheiden? Eine neu errichtete Steckdose benötigt einen Schutz per RCD.
 
T.Paul schrieb:
Warum sollte sich die Steckdose im Spiegelschrank zu einer anderen Steckdose unterscheiden? Eine neu errichtete Steckdose benötigt einen Schutz per RCD.

Sehe ich auch so.

Lutz
 
jko schrieb:
Hallo.

In einem Haus (6 Wohnungen) Baujahr so Mitte der Siebziger sind null FI Schutzschalter verbaut Nicht mal im Bad. Ich habe das festgestellt, als ich dort einen Spiegelschrank montiert und angeschlossen habe.

Die integrierte Steckdose des Spiegelschranks, die sich dort in einem separaten Gehäuse befindet, habe ich nicht eingebaut. Nun meine Frage. Muß die einzige Steckdose, die sich im Bad befindet, mit einer FI-Steckdose getauscht werden? Oder hat selbst diese alte Steckdose Bestandsschutz?

M.f.G.

Man könnte den Satz

"Die integrierte Steckdose des Spiegelschranks, die sich dort in einem separaten Gehäuse befindet, habe ich nicht eingebaut."

auch so interpretieren, dass der TE die genannte Steckdose nicht angeschlossen hat,
womit er den Aufwand einen FI einzusetzen umgehen könnte ...

P.
 
sofern mitte der 70er nach 1973 ist, gestaltet sich die Nachrüstung eines FIs normalerweise recht einfach.
Das würde ich mal mit dem Vermieter klären.
 
Hallo,

dient aber der FI nicht der persönlichen Sicherheit? und gibt es keine Spiegelschränke für solche Fälle, auso gleich mit eingebauten FI?

mfG
Fragender
 
Der Hersteller eines solchen Schrankes geht davon aus, daß den Schrank nur eine Elektrofachkraft montiert und wird das auch so in der Montage und Bedienungsanleitung vermerkt haben.
Eine Elektrofachkraft hat zu wissen, daß eine neue Installation nach neuen Normen erfolgen muß und somit diese Steckdose einen FI benötigt.

Der Einbau eines FIs in den Schrank als Standard wäre Murks. An einer Anlage in der bereits ein FI vorhanden ist würde so keine Selektivität möglich, zudem würde der Schrank unnötig teuer werden, für alle die bereits einen Fi haben. Fürs Bad ist der ja schon Mitte der 80er vorgeschrieben.

Als Hersteller wäre es mir übrigens auch egal wenn jemand meint er müßte eine stark veraltete elektrische Anlage noch betreiben, bzw. nicht mit FI nachrüsten.
 
:!:

Da der TE in seinem Profil als Beruf ELEKTRIKER angibt, sollte er doch wissen, dass in DE für Elektro-Installationen der Rechtsbegriff "Bestandschutz" nicht existiert.

Dieser Begriff, der sich in die Diskussionen immer wieder einschleicht, -zumeist als Alibi-Funktion für die Nichtausführung einer normgerechten Installation -, wurde in diesem Forum schon des öfteren vergeblich bemüht, obwohl für den Elektrobereich nicht existent.

In anderen Ländern kann die Rechtslage anders sein ...

P.
 
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