FI-Plicht Anlagenerneuerung det E-Anlage

Diskutiere FI-Plicht Anlagenerneuerung det E-Anlage im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - bei mir würde die Zähleranlage erneuert. Ich wohne in einem Altbau mit klassischer Erdung. Teilweise sind noch Leitung ummantelt in Rohren verlegt...
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aliediz

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bei mir würde die Zähleranlage erneuert. Ich wohne in einem Altbau mit klassischer Erdung. Teilweise sind noch Leitung ummantelt in Rohren verlegt und NYM. Die Alte Anlage war vorher

die Zähleranlage mit 4 Zähler und Sicherung(allen Wohnungen) wurde bei mit erneuert. In den Wohnungen sind teilweise alte Leitungen mit Stoff ummantelt in Metallrohren und NYM-Leitungen vorhanden.
Hintergrund der Erneuerung ist, dass ich noch einen alten Hausanschluss mit einer Brücke zwischen zwei Phasen habe und ich Drehstrom benötige werde. Mit Rücksprache mit dem Fachbetrieb und der EVU sollte ich nur die Zähleranlage tauschen lassen.
Bin mit jetzt nicht sicher ab die EVU, doch Probleme machen könnte, da die Wohnungen keinen FI
haben.

Was denkt Ihr darüber?
 
Mieter oder Eigentümer?

Ich hätte dir das so nicht gebaut.
Was sagt denn der E-Betrieb, der den Zählerschrank montiert hat? Unterschreibt der dafür, dass alles OK ist?
 
Normalerweise ist es ja so, das der Elektrobetrieb gerne alles erneuern möchte, der Kunde das aber aus finanziellen bzw. organisatorischen Gründen nicht möchte.

Den VNB interresiert das nicht, solange der Zählerplatz i.O. ist.
 
Na wenn die dir das Unterschrieben und die Fertigstellungsanzeige beim Versorger eingereicht haben sollte es beim Setzten des Zähler keine Probleme geben da für den Monteur somit alles richtig Erscheint. Den Zähler würdest du Bekommen. Am ende Haften die dafür also ich würde dir da keinen Unterschrift geben das die Anlage I.o ist! Ist den Wenigstens ein Überspannungsschutz eingebaut wurden? Sowas sieht man nämlich auf den Ersten Blick beim Zählereinbau zumindest ich würde dir da den Einbau Verweiger die Anfahrt geht dann auf deine Rechnung.
Wenn der Zählerschrank Vernünftig aussieht für mich die Protokolle alle Stimmen tja dann bekommst du die Zähler ohne das ich da mit der Wimper Zucken würde da ja alles seine Richtigkeit hat auf den Papier. Du glaubst doch nicht das ich mir jede Einzelne Unterverteilung Angucke die Zeit habe ich gar nicht.
 
Wenn bei einer Neueinrichtung der Zähleranlage die nachfolgenden Bestandsanlagen nicht angetastet werden, dann ist es auch kein Problem für das erste.
Da wäre dann der Übergabepunkt ab Hauptleitungsklemme, Nachsicherung oder Hauptschalter über dem Zähler.
Trotz allen sollten die nachfolgenden Anlagen in den Wohnungen dringend erneuert werden.
 
Wenn da viel in Leerrohren verlegt ist, besteht ja die Möglichkeit, in die Leerohre NYM einzuziehen und die Endstromkreise RCD-tauglich zu machen.
 
Wenn der Zählerschrank Vernünftig aussieht für mich die Protokolle alle Stimmen tja dann bekommst du die Zähler ohne das ich da mit der Wimper Zucken würde da ja alles seine Richtigkeit hat auf den Papier. Du glaubst doch nicht das ich mir jede Einzelne Unterverteilung Angucke die Zeit habe ich gar nicht.
Ui, sogar die Protokolle werden angeschaut, "und wenn die alle stimmen tja dann...).
Ich will ja nicht behaupten daß du der erste wärst der das so handhabt, aber ich kenne bisher keinen ....
ich frage jetzt nicht woran du erkennst daß die Protokolle alle stimmen ....
ich frage jetzt nicht was passiert wenn (vorsichtig ausgedrückt) seltenst Protokolle vorhanden sind ...
 
Naja in der Theorie sollen wir uns die Angucken. In der Praxis wenn welche da sind guckt man mal kurz drüber ob es der Kunde selbst unterschrieben hat weiß man nicht. An sich wäre es mir auch egal wenn keine da sind, solange die Anlage nicht Aussieht also ob sie jeden Moment auseinander fällt. Und sich an die TABs gehalten wurde passt das schon.

Ich hatte letzte Woche erst den Fall das statt einer Phasenschiene eine 2,5mm2 NYM verbaut wurde. Das sollte für eine Wohnung reichen musste ich mir sagen lassen. Schönen Tag noch, Zähler gab es nicht. Im System hab ich es so vermerkt wie ich es vorgefunden habe, und jetzt darf der Kunde sämtliche Messprotokolle liefern und alles was unseren Leuten im Büro noch so einfällt. Und Bezahlten darf er auch nochmal.
 
Mal ganz einfach gesagt:
Es reicht völlig, das der Elektrobetriebdafür im Zählerantrag unterschreibt, das die Anlage i.O ist. Da werden weder Protokolle von irgendwas (der Bausitzung oder von was genau?) noch sonstwas mit angehangen.
 
Jeder Elektrobetrieb, der solche Zähleranlagen errichten und die Inbetriebsetzungsanzeige stellen darf, ist per Definition dazu verpflichtet (wenn auch nicht nicht immer wirklich in der Lage ) eine komplett Normgerechte Anlage zu errichten oder sicherzustellen.

Wenn deine Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den herrschenden Normen entsprach, dann darf sie so bleiben... Nur für den FI im Bad und außen bestand einen Nachrüstpflicht.

Sollte irgendwo in der Wohnung etwas erweitert werden (z. B. zusätzliche Steckdose, zusätzlicher Lichtschalter oder Auslass)
Dann ist auch dies nach neuen Normen zu errichten. Also u. a. mit FI.

Wenn die vorhandenen Leitungen in Ordnung sind (3/5 adrig, Querschnitt ausreichend, Iso-Werte gut (>500 MOhm)) dann könnte man das vorhandene Leitungsnetz auch weiter nutzen und nur den Verteiler in der Wohnung erneuern. Aber das können wir von hier aus auch mit Fotos nicht 100% beurteilen.
 
Wenn das Gebäude vor 1984 erstellt wurde, gibt es keine Nachrüstpflicht.
Ich habe eine weitere Wohnung Baujahr 1978, auch dort war kein RCD im Bad. Ich habe das aber mitgemacht auch wenn ich in den Raum nichts verändert hatte.
Da ich in der Küche auch Steckdosen verlegt hatte griff die FI-Pflicht für diese.
Also kamen zwei RCD-s in die Verteilung da sich die Bestandsanlage auch gut aufteilen lies.
Und dadurch bekam auch die vorhandene Außenanlage auf dem Balkon automatisch FI-Schutz, was vorher auch nicht gewesen ist.
.
 
Früher wurde in Bädern und auch anderen Räumen nach der Schutzmaßnahme "isoliernde Räume" installiert.
Durch Umbauten (z.B. einbringung von Heizkörpern einer Zentralen Heizung) kann diese Schutzmaßnahme unwirksam werden und dann besteht eine Erneuerungspflicht nach aktuellen Normen.
Nicht desto trotz hat eine elektrische Anlage sicher zu sein, wovon eine Anlage mit klassischer Nullung sehr weit von entfernt ist.
 
der alte Hausanschluss mit der Brücke zwischen L2 und L3 ist der Hauptgrund, der Veränderung.
In einer Wohnung ist leider noch alte Leitungen vorhanden. Da die Wohnung noch vermietet ist, kommt erstmal eine Sanierung noch nicht infrage. Der eine Mieter möchte nicht die Wohnung verlassen, schade.
In dem neuen Schrank sind jetzt die 4 Zähler, Überspannungsschutz und neue Sicherung vorhanden.
 

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Da das offenbar defekte Hausanschlußkabel ja ersetzt wurde, kann doch jetzt einfach wieder eine Sicherung in L3 eingesetzt werden(nach entfernen der Brücke selbstverständlich)?

Warum muß da was erneuert werden?
 
Wenn die vorhandenen Leitungen in Ordnung sind (3/5 adrig, Querschnitt ausreichend, Iso-Werte gut (>500 MOhm)) dann könnte man ...
hab ich irgendwann mal irgendwas verpasst?
Da das offenbar defekte Hausanschlußkabel ja ersetzt wurde, kann doch jetzt einfach wieder eine Sicherung in L3 eingesetzt werden(nach entfernen der Brücke selbstverständlich)?
Glaskugel wieder aufgetaucht?
 
Glaskugel wieder aufgetaucht?

Reine spekulation.
Man fragt sich: Warum brückt da wer bei beiden Abgängen L2 auf L3?
Und sieht dann ein recht neues Zuleitungskabel an diesem alten HAK.
So liegt die Vermutung nahe, das beim Vorgeherkabel L3 defekt war, und dieses daraufhin erneuert wurde. Und bekanntlich hält ja nichts länger als ein provisorium, und der Hauselektriker wurde nicht mehr mit dem Rückbau der Brücken beauftragt, es funktioniert ja alles!

Fakt:
Das muß dringend nachgeholt werden, da der N-Leiter so überlastet werden kann!
Und zwar durch einen Elektrobetrieb, nicht durch den VNB.
 
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