FI Schalter 30mA immer Pflicht?

Diskutiere FI Schalter 30mA immer Pflicht? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - hier mein Kenntnisstand: folgende Stromkreise sind mit einem FI 30mA zu sichern: Wechselstromkreise bis 20A zur Benutzung von Laien...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
T

Toskalone

Beiträge
93
Beruf
E-Meister
hier mein Kenntnisstand:
folgende Stromkreise sind mit einem FI 30mA zu sichern:

Wechselstromkreise bis 20A zur Benutzung von Laien
Wechselstromkreise bis 32A im Freisen und Feuchträume

Ausnahmen: Stromkreise die von Fachpersonal betreut werden ( hier soll eine regelmäßige Prüfung ausreichen ???? VBGA3 Prüfung ??? )

Da in der VDE 0100-410 keine Nachrüstung gefordert ist und es sowas wie einen Bestandsschutz eigentlich nicht gibt, gilt hier die nicht Nachrüst Möglichkeit??? evtl aber trotzdem eine Haftung für Personenschäden ???

Ist zwar stark verkürzt, aber wer sich damit auseinandersetzen muss weiß schon was ich meine...
 
Toskalone schrieb:
Wechselstromkreise bis 20A zur Benutzung von Laien
Wechselstromkreise bis 32A im Freisen und Feuchträume

Eigentlich nicht Stromkreise, sondern Steckdosen.
Also Steckdosenfreie Stromkreise (Lichtstromkreise) brauchen rein theoretisch keinen FI. Schaden tut es aber trotzdem nicht.
 
Ja schon klar fuchsi....schrieb ja Kurzfassung
 
Die Ausnahme "von Fachkräften überwacht" bezieht sich auf eine ständige Überwachung mit MCRs (Monitoring) und nichts mit BGV A3 zu tun.

Sich auf Ausnahemen zu beziehen ist Schwachsinnig, weil für den Kunden gefährlich. Hilft niemanden.

Weshalb sollte kein RCD verbaut werden?
 
Toskalone schrieb:
Ja schon klar fuchsi....schrieb ja Kurzfassung
Na dann wurde ja schon alles vollständig beantwortet!
(selbstverständlich ebenso kurz)

Wenn ich (man) sich deinen letzten thread vollständig durchliest und dann solche Sätze findet wie
Toskalone schrieb:
Leider wird in diesem Forum wie fast immer alles bis ins kleinste Detail zerredet,
muß das Thema tatsächlich als abgearbeitet betrachtet werden.



----
Nur am Rande: oftmals entscheidet allein schon die Position des Kommas über den Sinngehalt von Sätzen.
Und dann ist eben eine derart liederliche, oder sogar faktisch falsche, Schreibe nicht gerade hilfreich um "passende" Antworten zu geben.
 
Toskalone schrieb:
hier soll eine regelmäßige Prüfung ausreichen ???? VBGA3 Prüfung ???

Nein und Nein und falsch.

Toskalone schrieb:
Da in der VDE 0100-410 keine Nachrüstung gefordert ist und es sowas wie einen Bestandsschutz eigentlich nicht gibt, gilt hier die nicht Nachrüst Möglichkeit??? evtl aber trotzdem eine Haftung für Personenschäden ???

Seit wann begründet die Forderung der Nachrüstung oder ausbleiben dieser die Möglichkeit der Nachrüstung? Ja und Nein - es fehlen Angaben ...
 
Toskalone schrieb:
hier mein Kenntnisstand:
folgende Stromkreise sind mit einem FI 30mA zu sichern:

Wechselstromkreise bis 20A zur Benutzung von Laien
Wechselstromkreise bis 32A im Freisen und Feuchträume
eigentlich mehreres falsch. Steckdosen egal ob Wechsel oder Drehstrom bis 20A müssen einen FI haben.
Im Freien bis 32A und da gehört dann der gesamte Stromkreis dazu.
 
@foren geist
Die Ausnahme "von Fachkräften überwacht" bezieht sich auf eine ständige Überwachung mit MCRs (Monitoring) und nichts mit BGV A3 zu tun

.....wo steht das ?
oder ist das nur eine Annahme von dir ?

@leerbua....
hast du auch was zum Thema zu sagen ?

@ T.Paul.
in einem Kommentar zur VDE hab ich das so gelesen, es wird von Steckdosenstromkreisen in einem Indstriebetrieb ausgegangen die anno 2001 mit 300mA abgesichetrt worden sind. Es gibt hier also keine Nachrüstpflicht eines 30 mA FI Schalters. Jedoch wird im Falle eines Unfalles der Richter sicher nachfragen warum denn kein FI nachgerüstet wurde wenn doch für wenig Geld eine detlich höhere Sicherheit gegeben ist. Das war die Frage zr eventellen Haftng eines Betreibers

Gruß...
 
Das sind alles nur halbe Angaben, die du hier lieferst. Die DIN VDE ist hier gar nicht mal die relevante Größe. Viel öfter wird von Versicherern (in Form von VdS-Gutachten) oder Berufsgenossenschaften der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmern ggü. eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten, was auch in Änderungen der elektrischen Anlage über die Anforderungen der DIN VDE, sowohl auf Anpassung als auch im resultierenden Schutzgrad, hinaus ergeben kann.
 
T.Paul schrieb:
Das sind alles nur halbe Angaben, die du hier lieferst. Die DIN VDE ist hier gar nicht mal die relevante Größe. Viel öfter wird von Versicherern (in Form von VdS-Gutachten) oder Berufsgenossenschaften der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmern ggü. eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten, was auch in Änderungen der elektrischen Anlage über die Anforderungen der DIN VDE, sowohl auf Anpassung als auch im resultierenden Schutzgrad, hinaus ergeben kann.
Die Berufsgenossenschaften fordern praktisch nichts mehr. Sie geben Empfehlungen. Und das Gesetz überlässt praktisch alles dem Unternehmer. Der muss eine Gefahrenbeurteilung zu jedem Arbeitsplatz machen und danach Betriebsmittel auswählen.
 
Dann Verstoß mal gegen eine BGV und hab einen Unfall am Arbeitsplatz - danach rüstest du jeden Sch... nach! Ich kenne einen Betrieb, bei dem war dann auf einmal der Seifenspender zu eckig, da könnte man sich ein Auge ausstechen ...
 
T.Paul schrieb:
Dann Verstoß mal gegen eine BGV und hab einen Unfall am Arbeitsplatz - danach rüstest du jeden Sch... nach! Ich kenne einen Betrieb, bei dem war dann auf einmal der Seifenspender zu eckig, da könnte man sich ein Auge ausstechen ...
Es gibt aber keine BGV, die irgendwo einen FI fordert. außer evtl. auf Baustellen
 
Also nochmal zurück zum Thema, das heißt für mich als prüfende Person ( Fremdfirma ) nach BGVA3, dass die Anlage nicht zu beanstanden ist. Über Bestimmungen vom VDS oder andere evtl zuständige Organisationen die ja für den Betrieb ( Betreiber ) sind und mir nicht zugänglich, kann ich ja keine Aussage treffen. Bestenfalls kann ich dann einen Vermerk in Prüfprotokoll schreiben und einen FI 30mA vorschlagen.

Gruß
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: FI Schalter 30mA immer Pflicht?
Zurück
Oben