FI-Schalter 40A

Diskutiere FI-Schalter 40A im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich wollte eine Drehstromsteckdose (16A) mit einem FI-Schalter absichern. Wenn ich so herumschaue, sehe ich die meisten mit der Bezeichnung...
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Krischu

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Ich wollte eine Drehstromsteckdose (16A) mit einem FI-Schalter absichern. Wenn ich so herumschaue, sehe ich die meisten mit der Bezeichnung 40-0,3.

Ich interpretiere das so, daß ich den bis zu 40A einsetzen kann (300mA Fehlstrom?), also könnte ich so einen Schalter nehmen. Müssen die 4fach sein, also N auch abtrennen?


Edit: Hatte mich verguckt, 0,03 A Fehlstrom stand da.
 
Krischu schrieb:
Ich wollte eine Drehstromsteckdose (16A) mit einem FI-Schalter absichern. Wenn ich so herumschaue, sehe ich die meisten mit der Bezeichnung 40-0,3.
Das war früher Standard. Heute werden im Wohnungsbau fast ausschließlich 30mA FIs verwendet.
Wenn du einen FI nachrüsten lässt, dann - im eigenen Interesse - für die ganze Wohnung (30mA).

Ich interpretiere das so, daß ich den bis zu 40A einsetzen kann (300mA Fehlstrom?), also könnte ich so einen Schalter nehmen.
Ja.
Müssen die 4fach sein, also N auch abtrennen?
Alle FI sind 2- oder 4-polig; schalten also den N mit.
 
Nein so einen Schalter darfst Du nicht verwenden.

FI maximal 30mA also 0,03A Auslösefehlerstrom.

Installation ausschließlich durch die Elektrofachkraft!
 
werner_1 schrieb:
Krischu schrieb:
Ich wollte eine Drehstromsteckdose (16A) mit einem FI-Schalter absichern.
Der Absicherung dienen Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen).
Der FI dient vorwiegend dem Personen- und Brandschutz.


Wenn ich so herumschaue, sehe ich die meisten mit der Bezeichnung 40-0,3.
Das war früher Standard. Heute werden im Wohnungsbau fast ausschließlich 30mA FIs verwendet.
Wenn du einen FI nachrüsten lässt, dann - im eigenen Interesse - für die ganze Wohnung (30mA).

Ich interpretiere das so, daß ich den bis zu 40A einsetzen kann (300mA Fehlstrom?), also könnte ich so einen Schalter nehmen.
Ja.
Wieso ja - NEIN 300mA Fehlernennstrom in Verbindung mit Steckdose 16 A ist nicht (mehr) zulässig.
...

Nachdem es vermutlich um die Steckdosen von deinem 1. Beitrag geht, sind diese neu installiert und nach dem aktuellen Regelwerk u. a. mit RCD (FI) Nennfehlerstrom max. 30mA (0,03A) zu schützen.
Der Wert 30 mA wurde dabei von Octavian1977 bereits genannt!
 
:oops: Oh. Habe irgendwo was gelesen, was da gar nicht steht. :oops:

Natürlich keinen 300mA-FI, sondern ausschließlich einen 30mA FI!
 
werner_1 schrieb:
:oops: Oh. Habe irgendwo was gelesen, was da gar nicht steht. :oops:

Natürlich keinen 300mA-FI, sondern ausschließlich einen 30mA FI!

Habe meinen OP korrigiert. Hatte mich da verguckt um eine Kommastelle. Es ging mir im wesentlichen um die 40A.

Wäre es also vorschriftsgerecht, wenn ich so einen 4fach FI 40-0,03 hinter den 16A LSS schalte für die eine hinzugekommene Drehstromsteckdose?

Und eine zweite Frage:

darf man an eine solche LSS/FI Kombination eine zweite Drehstromsteckdose anschließen?
 
Krischu schrieb:
Wäre es also vorschriftsgerecht, wenn ich so einen 4fach FI 40-0,03 hinter den 16A LSS schalte für die eine hinzugekommene Drehstromsteckdose?
Üblicherweise kommt der FI vor die LS.

Und eine zweite Frage:
darf man an eine solche LSS/FI Kombination eine zweite Drehstromsteckdose anschließen?
An den FI kannst du dann (wenn er vor den LSS sitzt) die 2. Steckdose anschließen. LSS würde ich für jede Steckdose extra setzen, damit man auch beide gleichzeitig benutzen kann.
 
Octavian1977 schrieb:
Nein so einen Schalter darfst Du nicht verwenden.

FI maximal 30mA also 0,03A Auslösefehlerstrom.

Installation ausschließlich durch die Elektrofachkraft!

Hier noch zum Thema Elektrofachkraft.

Auch, wenn es schon lange her ist, aber vor dem Studium der Elektrotechnik habe ich auch mal ein Praktikum in einem Elektromotorenbaubetrieb gemacht.

Als DI habe ich laut
Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) die Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluß einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:

a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
c) Ausbildung zum Industriemeister,
d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.


Ich habe also die "license to kill myself", allein, mir fehlt es noch etwas an Praxis. :)

--
Grüße
Christoph
 
Und nich tu vergessen... siehe meine signatur ( ;

40A auf einem FI bedeuten, dass dieser für einen Laststrom von 40A ausgelegt ist. Normalerweise gibts deswegen eine Vorsicherung, die nur dazu dient den FI vor Überlast zu schützen. Dann kommt der FI, danach die Aufteilung auf die verschiedenen LSS.
 
Skolem33 schrieb:
Und nich tu vergessen... siehe meine signatur ( ;

40A auf einem FI bedeuten, dass dieser für einen Laststrom von 40A ausgelegt ist. Normalerweise gibts deswegen eine Vorsicherung, die nur dazu dient den FI vor Überlast zu schützen. Dann kommt der FI, danach die Aufteilung auf die verschiedenen LSS.

D.h., ich muß jetzt noch eine Vorsicherung vor den FI schalten, wenn die nachgeschalteten LSS bei 16A fliegen?

--
Grüße
Christoph
 
Ist aber auch nicht verboten, den FI nach dem LSS 16A zu setzen, wenn er nur für diesen Stromkreis sein soll.
 
Krischu schrieb:
D.h., ich muß jetzt noch eine Vorsicherung vor den FI schalten, wenn die nachgeschalteten LSS bei 16A fliegen?
Nein, wenn durch die nachgeschalteten LSS (z.B. 2x 16A) sichergestellt ist, dass die 40A nicht überschritten werden.
 
Habe meine Drehstromsteckdose installiert. Foto folgt in Kürze. FI-40 davor (habe einen günstig in der Bucht für ca. 15 Euro, neu) gekauft. LSS C 16.

Jetzt mal eine Frage:

An der Maschine habe ich jetzt eine Gerätesteckdose 16A Drehstrom installiert und einen Knebelschalter Drehstrom (Eaton) für den Motor (0,5KW).

Jetzt möchte ich daneben noch eine 230V Steckdose montieren. Ich kann doch die 230V von der Drehstromsteckdose (1 Phase + N) abnehmen bzw. aus dem Schaltergehäuse herausführen, oder?
 
Ein FI ist ein "sicherheitsrelevantes" Bauteil, ich würde nie auf die Idee kommen da den günstigsten aus der Bucht zu suchen!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Ein FI ist ein "sicherheitsrelevantes" Bauteil, ich würde nie auf die Idee kommen da den günstigsten aus der Bucht zu suchen!

Ciao
Stefan
Kommt dazu, das die Billig FIs z.B. aus Polen Typ AC FIs sind, welche in DE nicht zugelassen sind.
Und einen ABB oder ähnliches bekommt man neu für 30€.
 
leider muss ich dich bezüglich deines werdegangs und deiner ausbildung enttäuschen. du hast leider mitnichten die "license to kill yourself".

es sei denn du bist ein beim vbn "eingetragener elektroinstallateur" mit ausweis und nummer.

denn nur als solcher hast du die berechtigung kundenanlagen bis 1000V zu errichten, erweitern, verändern und zu unterhalten.

in dieses verzeichnis wirst du wiederum nur aufgenommen, wenn du in der handwerksrolle eingetragen bist sowie eine entsprechende werkstattausrüstung (mess und prüfgeräte) einschliesslich einer auswahl aus dem normenwerk besitzt.

ps: zur erweiterung und veränderung gehört prinzipiell schon der austausch oder neueinbau einer einzelnen steckdose in der anlage.

es sei denn die AVBEltV hat sich seit meiner Meisterprüfung dahingehen grundsätzlich geändert. dann nehme ich alles zurück.
 
Elektro-Bieber schrieb:
leider muss ich dich bezüglich deines werdegangs und deiner ausbildung enttäuschen. du hast leider mitnichten die "license to kill yourself".

es sei denn du bist ein beim vbn "eingetragener elektroinstallateur" mit ausweis und nummer.

denn nur als solcher hast du die berechtigung kundenanlagen bis 1000V zu errichten, erweitern, verändern und zu unterhalten.

in dieses verzeichnis wirst du wiederum nur aufgenommen, wenn du in der handwerksrolle eingetragen bist sowie eine entsprechende werkstattausrüstung (mess und prüfgeräte) einschliesslich einer auswahl aus dem normenwerk besitzt.

ps: zur erweiterung und veränderung gehört prinzipiell schon der austausch oder neueinbau einer einzelnen steckdose in der anlage.

es sei denn die AVBEltV hat sich seit meiner Meisterprüfung dahingehen grundsätzlich geändert. dann nehme ich alles zurück.
Bla bla bla
 
rofl

ich weiss genau wo kein kläger da kein richter , aber sollte mal ein richter ins spiel kommen wird der sich für ein bla bla bla voll begeistern können, insbesondere wenn menschen zu schaden gekommen sind ^^
 
Wenn ich in meinem Haus was mache, und es passiert dabei etwas, muss ich dafür gerade stehen, egal ob mit oder ohne Lizens.
Und ganz ehrlich der antiquierte Meisterzwang ist nur Lobbyarbeit.
Die Arbeit macht überall der Geselle und sie wird von keinem Meister kontrolliert und trotzdem spricht man dem Geselle die Fähigkeit selbständig zu arbeiten ab. In meinen Augen moderne Sklaverei.
Und der meisste Pfusch den ich gesehen hab, stammt von Meisterbetrieben nicht von Laihen.
Und wenn du einem Laihen nicht helfen willst, warum hast du dich dann hier angemeldet?
 
naja ok , wenn du meinst ...... ^^

das auszudiskutieren ist mir zur mühsig. vorallem weil du deine unumstößliche meinung dazu hast. ausserdem hätte es nix mehr mit dem thema hier zu tun.

ich für meinen teil glaube das mein hinweis auf bestehende rechtslage auch eine art hilfe war !
 
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Thema: FI-Schalter 40A
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