FI Schalter Badezimmer

Diskutiere FI Schalter Badezimmer im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich wohne seit 2002 in einem 1961 gebauten Mietshaus. Im Badezimmer war über der Badewanne seit 2010 ein Durchlauferhitzer mit der Schutzart IP...
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rogergerry

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Ich wohne seit 2002 in einem 1961 gebauten Mietshaus. Im Badezimmer war über der Badewanne seit 2010 ein Durchlauferhitzer mit der Schutzart IP 25 eingebaut und mein Vormieter hatte neben dem DEH eine Dusche über der Badewanne angebracht mit einem Vorhang zum Rest des Badezimmers, was offensichtlich niemals irgendwelche Bedenken seitens des Vermieters auslöste. 2017 habe ich die Badewanne rausgenommen und eine zur längsseite offene Duschkabine stattdessen eingebaut. Nach Fertigstellung meinte mein Vermieter, dass ich unbedingt den DEH aus der Duschkabine rausnehmen müsste und ausserhalb der Dusche anbringen muss. Da dieser DEH im Nassbereich gemäss IP 25 hängen darf habe ich diese Forderung nicht verstanden und den DEH an Ort und Stelle belassen. 2020 sank die Maximaltemperatur rapide auf maximal 38 Grad und ich bat den Vermieter den DEH zu reparieren oder auszutauschen. Nachdem innerhalb eines Jahres trotz mehrfacher Aufforderungen nichts passierte meinte der Haus-Klempner auf einmal, dass er den DEH nicht repariert oder austauscht, weil ihm das zu riskant und gefährlich sei. Mein Einwand, dass der DEH gemäss Produktbeschreibung strahlwassergeschützt ist und laut IP 25 dort hängen darf wurde als falsch oder fast schon irre bezeichnet.
Kann diese Weigerung evtl damit zusammen hängen, dass im Sicherungskasten alte Drehsicherungen sind und evtl ein FI-Schalter nicht eingebaut werden kann und man deshalb unbedingt will, dass ich den DEH auf meine Kosten ausserhalb der Duschkabine anbringe und man immer wieder sagt, dass der DEH trotz gegenteiliger Produktbeschreibung dort nicht hängen darf? Ich verstehe nichts von Elektrik und vielleicht kann mich jemand aufklären wie ich mich verhalten sollte?
 
2017 habe ich die Badewanne rausgenommen und eine zur längsseite offene Duschkabine stattdessen eingebaut.

..und die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Regeln zu Schutzbereichen im Bad aus der DIN VDE 0100-701 sicher beachtet...

Nach Fertigstellung meinte mein Vermieter, dass ich unbedingt den DEH aus der Duschkabine rausnehmen müsste und ausserhalb der Dusche anbringen muss. Da dieser DEH im Nassbereich gemäss IP 25 hängen darf habe ich diese Forderung nicht verstanden und den DEH an Ort und Stelle belassen.

Nassbereich -> IP-Schutz ist das eine, Schutzbereiche im Bad und darin zugelassene Betriebsmittel das andere...

Mein Einwand, dass der DEH gemäss Produktbeschreibung strahlwassergeschützt ist und laut IP 25 dort hängen darf wurde als falsch oder fast schon irre bezeichnet.

s.o., passende Norm, passender Schutzbereich, passendes Betriebsmittel, wenn das erfüllt ist, gibt es keinen Grund, sich der Arbeit zu verweigern.

Kann diese Weigerung evtl damit zusammen hängen, dass im Sicherungskasten alte Drehsicherungen sind und evtl ein FI-Schalter nicht eingebaut werden kann und man deshalb unbedingt will, dass ich den DEH auf meine Kosten ausserhalb der Duschkabine anbringe und man immer wieder sagt, dass der DEH trotz gegenteiliger Produktbeschreibung dort nicht hängen darf?

Nein. Für festangeschlossene Betriebsmittel ist normativ kein RCD zur Gewährleistung eines zusätzlichen Schutzes gefordert.
 
Im Bad muß jede Leitung über einen FI 30mA geführt sein die dort durch geht,
bis auf und nun kommt's, fest angeschlossene Geräte zur Warmwasserbereitung.
auch darf in dem Bereich bis 60cm um die Wanne herum und bis 2,25m hoch keine elektrische Leitung oder Betriebsmittel montiert sein, außer 12V SELV Geräte UND fest angeschlossene Geräte zur Warmwasserbereitung.
die Strahlwasserdichtheit Deines Erhitzers wäre von der Schutzklasse ausreichend
Ich bin absolut gegen diese Ausnahmeregelungen und würde auch keine elektrischen Wasserbereiter in diesem Bereich aufhängen, erst recht nicht ohne FI.
Ich kann den Elektriker verstehen, daß er das nicht macht, auch wenn es rein Normativ dazu keinen Grund gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin absolut gegen diese Ausnahmeregelungen

Ich kann den Elektriker verstehen, daß er das nicht macht, auch wenn es rein Normativ dazu keinen Grund gibt.

Und ich finde es seltsam, dass von einem Verein/Verband, der alles und jedes regelt ausgerechnet hier eine "Lücke" gelassen sein soll?
Wenn dem nicht so ist, heißt es im Umkehrschluss, dass "der Elektriker" es "besser weiss" und seine eigenen Regeln aufstellt.
Gut, in D gibt es keinen Zwang für einen Elektriker, eine Arbeit ausführen zu MÜSSEN, aber angesichts dessen, dass (auch durch Dich) gerne ja nach der Elektrofachkraft gerufen wird und bei jeder sich bietenden Gelegenheit die VDE quasi als die "Mutter aller Normen" zitiert wird, finde ich es seltsam, so zu argumentieren, zu handeln oder auch nur Verständnis zu zeigen.
 
Wobei ich hier vermute, dass die Ablehnung des Elektrikers eher vom Vermieter kommt.
 
Nachdem innerhalb eines Jahres trotz mehrfacher Aufforderungen nichts passierte meinte der Haus-Klempner auf einmal, dass er den DEH nicht repariert oder austauscht, weil ihm das zu riskant und gefährlich sei.
Ich kann den Elektriker verstehen, daß er das nicht macht, auch wenn es rein Normativ dazu keinen Grund gibt.
Nunja, ein Elektriker ist wohl bislang noch nicht an der Sache beteiligt. Stellt sich halt wieder die Frage wie "sinnvoll" ein Status einer EuP bzw EFKffT ist...sofern der Klempner dies überhaupt ist.

Abgesehen von @Stromberger Meinung in #4, die ich inhaltlich auch unterstütze, worin besteht denn nun genau die "Gefahr" dieser Ausnahmeregelung im Bezug auf das Thema hier? In anderen Ländern, wie zb. England oder Schweden, ist es sogar üblich das der Warmwasserbereiter in der Dusche/Duschkabine sitzt, oftmals kommt der Duschschlauch direkt aus dem Gerät. Solange das Gerät hierfür geeignet ist spricht doch absolut nichts dagegen.

Da diese Ausnahme schon ein paar Monde lang in der Normung enthalten ist, wird sich damals wohl wer was dabei gedacht haben. Heute ist das ja in diesen Gremien nicht mehr unbedingt gegeben, also das mit dem Denken. Wenn man schon meint die Menge der Steckdosen an der qm-Zahl des Raumes zu koppeln...aber lassen wir das ^^

@rogergerry
Ich würde an deiner Stelle mit Nachdruck an der Sache dranbleiben, vielleicht kommt dann auch ein für die Ausführung geeigneter Fachbetrieb, der das nötige Wissen ob des "Dürfen-Nichtdürfen" mitbringt.
 
Es wäre nicht die einzige Lücke / der Einzige Fehler in der VDE.
In Wohnungen überhaupt Endstromkreise ohne FI zu zu lassen ist meiner Meinung nach schon seit Einführung des FI 1983 eine drastische Lücke, an deren schließung man sich langsam herantastet
2006 Für alle Steckdosen bis 20A Innen 32A außen
seit 20xy Für alle Steckdosen bis 32A innen ...
seit 2019 auch für Lichtstromkreise
...

Da es dabei immer noch nur um "Laienbedienbare Steckdosen" geht auch hier noch eine Lücke.
 
Ja aber Du dürftest z.B. Steckdosen am Arbeitsplatz ohne FI betreiben wenn Du dort keine Elektrischen Laien dran lässt. z.B. in einem Elektrischen Betriebsraum.
Mir ist noch keine Spannungsfeste Fachkraft begegnet.

Immerhin schiebt dem das Arbeitsschutzgesetz da einen Riegel vor, daß neben der Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" auch die Berücksichtigung des Standes der Technik verlangt.
 
wer spricht bitte von elektrischen Betriebsräumen usw.

Ich sagte nur: in WOHNUNGEN sind im Allgemeinen alle Steckdosen laienbedienbar.
 
Thema: FI Schalter Badezimmer
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