Tolle Korinthenkackerei das alles. Ich möchte auch nicht dass sich jemand angegriffen fühlt aber mit dem Erscheinungsdatum der VDE bzgl. des Einsatzes Von RCD´s(früher FI-Schutzschalter) ist dem FRagesteller wohl nicht geholfen. Vielmehr sollte es doch so sein, dass man dem Laien die Grundlage zukommen lässt, mit der er den Vermieter überzeugen kann, mindestens das Bad von einem Fachmann prüfen u. ggf. entsprechend nachrüsten zu lassen.
Im Allgemeinen ist eine Schukosteckdose mit intégriertem FI-SS ja ganz toll, aber was ist mit den Leitungen?
Und dann hätte ich noch die folgende wirklich ernstgemeinte Frage: 2-adrige Leitung mit FI, welche VDE besagt, dass dies verboten ist(hab ich nicht gefunden)? Da ich im deutsch dänischen Grenzgebiet arbeite, sehe ich auch mal was in DK so gemacht wird : dort wird grundsätzlich 2-adrig installiert (ohne PE UND ohne klasische Nullung)und alle Stromkreise werden mit einem RCD abgesichert.
Ich halte diese Lösung für nicht falsch, auch wenn einig diese Äusserung für zweifelhaft halten.
Wäre nett wenn ich in diesem Zusamenhang zumindest die VDE NR. bekäme. Danke