FI Schalter bei Altbauwohnung Pflicht?

Diskutiere FI Schalter bei Altbauwohnung Pflicht? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin neu in diesem tollen Forum und finde es toll, dass ich hier meine Frage stellen kann (bin nämlich Laie9: Bei Neueinzug in einen...
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Ich hbe zwar nicht die VDE Nummer, aber bei klassischer Nullung würde der FI ja den PEN abschalten, was VERBOTEN ist. AUßERDEM kann der FI nicht korrekt funktionieren, wenn Fehlströme nicht über den PE abfließen, wenn diese über den PEN abfließen merkt es der FI nicht.
 
Hallo,

Der PEN-Leiter darf nicht geschaltet oder getrennt werden,

siehe: Din VDE 0100-460:2002-08 Abschn. 461.2
 
guanofrog schrieb:
Tolle Korinthenkackerei das alles. Ich möchte auch nicht dass sich jemand angegriffen fühlt aber mit dem Erscheinungsdatum der VDE bzgl. des Einsatzes Von RCD´s(früher FI-Schutzschalter) ist dem FRagesteller wohl nicht geholfen. Vielmehr sollte es doch so sein, dass man dem Laien die Grundlage zukommen lässt, mit der er den Vermieter überzeugen kann, mindestens das Bad von einem Fachmann prüfen u. ggf. entsprechend nachrüsten zu lassen.
Im Allgemeinen ist eine Schukosteckdose mit intégriertem FI-SS ja ganz toll, aber was ist mit den Leitungen?
Und dann hätte ich noch die folgende wirklich ernstgemeinte Frage: 2-adrige Leitung mit FI, welche VDE besagt, dass dies verboten ist(hab ich nicht gefunden)? Da ich im deutsch dänischen Grenzgebiet arbeite, sehe ich auch mal was in DK so gemacht wird : dort wird grundsätzlich 2-adrig installiert (ohne PE UND ohne klasische Nullung)und alle Stromkreise werden mit einem RCD abgesichert.
Ich halte diese Lösung für nicht falsch, auch wenn einig diese Äusserung für zweifelhaft halten.
Wäre nett wenn ich in diesem Zusamenhang zumindest die VDE NR. bekäme. Danke

Hallo guanofrog,

ich gebe zu, das mich bei der Diskussion der Teufel geritten hat. Ich enstchuldige mich hiermit bei allen den ich zu nahe getreten bin. Vielleicht ist es besser in Zukunft wieder weniger in den Foren in Erscheinung zu treten.
Zu deiner Anmerkung zu der Überzeugungsmöglichkeit gegenüber dem Vermieter nocheinmal das Urteil vom BGH für das ich hier auch schon "angemotzt" wurde so nach dem Verfahren alles nur dummes Zeug.

Welche absolute Mindestanforderung die Installation in einem nicht modernisierten Altbau erfüllen muss zeigt das Urteil des BGH vom 26. Juli 2004 (Az.: VIII ZR 281/03). Hier heißt es:
Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann zwar nicht mit modernster Haustechnik rechnen. Doch muss der Eigentümer wenigstens für einen Mindeststandard bei der Elektrik sorgen der ein zeitgemäßes wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt. So muss im Badezimmer eine Steckdose nach DIN VDE mit Fehlerstromschutzschalter installiert sein. Ferner muss die Stromversorgung der Wohnung so ausgelegt sein, dass neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch möglich ist.

Ende des Zitates.
Vielleicht wird du, auf Grund meiner Tätigkeit, mal in irgend einer Veröffentlichung nochmal etwas von mir über die Vermieterprüfpflicht für elektrische Anlagen finden.

MfG
dc0pz
 
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