FI-Schalter Pflicht ?

Diskutiere FI-Schalter Pflicht ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallöchen. Habe ein recht großes Problem. Meine Tochter (6Jahre) hat gestern mit einer Metallstange in die Steckdose gepackt. Trotz Sicherung...
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Ich hab dazu erstmal ne Frage: hast Du von der Firma die deine Anlage gebaut ein Messprotokol nach der Erstellung bekommen?
Die sind nähmlich nach DIN VDE 0610 eine Messung durch zu führen.


Nein haben wir nicht. Wir hatten sowieso im Sicherungskasten alles durcheinander.
Eine Sicherung für 3 Räume.
Badezimmer , Flur oben, Flur unten und die Klingel haben eine Sicherung...
Hääääääääääää

:roll:
 
bei mir hat der ganze erste stock ne sicherung für sich...wie großzügig...bad, arbeitszimmer usw...alles drauf...
 
Hi,

@steboes:
Ok du hast mich am Wickel.
@Schnickman:
Wenn die Kollegen so einen Mist gebaut haben da würde ich versuchen denen ans Bein zu pinkeln.
Hast Du mit denen einen Bauvertrag nach BGB gemacht?
Dann hast Du die möglichkeit die nochmal antanzen lassen.

Klär das doch mal ab.

Grüße Michael
 
Hallo ich hab auch mal ne Frage.

Wie ist es denn, wenn man in einer Wohnung (altbau) wohnt, diese zweiadrig verlegt ist und keinen FI-Schalter hat?

Ist das nun verboten, weil die Wohnung ja neu bezogen wurde, nachdem FI-Schalter in Badezimmern pflicht geworden ist(hab ich jedenfalls mal gehört)?

Was kann man tun, müsste man dann die ganzen Wände aufreißen oder würde im Bad eine FI-Steckdose reichen?
 
Hallo, Das Problem mit "muß ein FI-Schalter drin sein oder nicht" ist: Es giebt kein Gesetz welches das vorschreibt. Es liegt also beim Errichter ob er ihn einbaut oder nicht.

Aber

Wenn etwas passiert wie bei dir, und es geht vor Gericht, dann wird bei der Klärung der Schuldfrage die Einhaltung der einschlägigen Normen (zB: VDE) geprüft. Hat sich der Errichter nicht daran gehalten und der Schaden währe bei Einhaltung verhindert worden oder gemildert (was ich bei die Vermute) bekommt er die Schuld für den Schaden.

Also, man kann machen was man will bis es vor das Gericht geht.

Im Falle eines Rechtsstreites über die Nachrüstung kann der Laie sich aber sicherlich darauf berufen das der Erbauer die Normen einzuhalten hat um eine sichere Anlage zu errichten. Schließlich lässt man es ja deswegen von einem Fachmann errichten.

So das war jetzt ziehmlich viel Recht, aber meines Wissens ist es so.

MfG
 
Wenn Du ihn so eine alte Wohnung einziehst und nichts an der elektrischen Anlage geändert wurde, dann hat die Anlage auch noch "Bestandsschutz" (ich weiß. blödes Wort)

Wird aber an der Anlage etwas geändert, muss sie auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Das ist mein Kenntnisstand...
 
Ja, auch wenn das von den vielen Mieterinteressengruppen gerne so dargestellt wird, dass die VDE explizit auf Mieter eingeht, bleibt das ein Gerücht.

Kommt man auch durch etwas logisches Denken selbst drauf. Mietrecht wird nicht durch die VDE geregelt :wink: Es kann also keine Anpassungsforderung in der VDE geben, die an Mieterwechsel geknüpft sind...

Außerdem ist es auch etwas befremdlich: Da mietet jemand eine Uraltwohnung zu einer entsprechend geringen Miete (davon gehe ich jedenfalls aus) an und verlangt dann hinterher, dass alles High-Tech bzw. maximal 10 Jahre alt ist... Passt irgendwie nicht zusammen.

M.E. prüft man soetwas bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

0V
 
Hallo,

Aus VDE Sicht schaut es so aus:
Bestandschutz giebt es nicht. Ist etwas zum Zeitpunkt der Errichtung nach den damaligen Regeln gemacht worden, kann es bleiben. War es "Damals" schon nicht erlaubt, muß es geändert werden.

Für Änderungen an der Anlage oder Erweiterungen schaut es so aus: Wenn die Anlage geändert (oder erweitert) wird muß, vom Zählerplatz aus gesehen, ab der Anderung/Erweiterung bis zum Ende alles nach den heutigen Regeln gemacht werden. Es kann also Alagenteile nach alter VDE geben und Teile nach Neuer, auch innerhalb einer Wohnung.

Bem.: Ein reiner Austauch der Schalter und Stechdoseneinsätze und/oder Abdeckungen gilt gemein nicht als Änderung oder Erweiterung der Anlage.
 
ich weiß ja nicht, ob irgendetwas an der anlage geändert wurde.

wer muss denn im notfall haften?

Der Mieter oder der Vermieter? Oder darf die Wohnung eventuell gar nicht vermietet werden, wenn etwas an der Anlage entsprechend geändert wurde?

Oder ist das alles legal, selbst wenn es nicht der Norm entspricht und erst bei der Schuldfrage wird es geprüft?
 
Hallo,

normalerweise ist es so daß der Vermieter als Eigentümer für die Wohnung, also auch E-Installation verantwortlich ist. Er hat dafür zu sorgen das die vermiete Sache, also die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Da die Wohnung als Wohnung vermietet wird und nicht als Abstellräume, gehört also auch eine funktionierende und sichere Elektroanlage dazu. Den Nachweis darüber ob die Anlage noch Sicher ist muß der Vermieter in angemessenen Abständen überprüfen (lassen), zB. in Form eines E-Check. Ob der Vermieter allerding einen Anspruch auf Einsicht hat, weiß ich nicht.

Also
der Mieter hat ein Recht auf funktionierende und sichere Installation und
im Falle eines Unfalles haftet der Vermieter, es sei denn er weist nach, daß er die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand übergeben hat (zB durch E-Chek) und der Fehler durch den Mieter veruhrsacht wurde zB. vom Mieter eigenmächtig gänderte Installation.
 
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