FI Schutzleiter Mietwohnung

Diskutiere FI Schutzleiter Mietwohnung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, hier bei uns in der Wohnreihe gibt es noch eher ältere Sicherungskästen und die haben keinen FI. Ich würde den gerne nachrüsten lassen...
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Ratcatcher 2

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Hallo,

hier bei uns in der Wohnreihe gibt es noch eher ältere Sicherungskästen und die haben keinen FI. Ich würde den gerne nachrüsten lassen, weil ich das doch für sicherer halte und nun hab ich unterschiedliche Aussagen gehört, gelesen und stehe mit Fragezeichen über dem Kopf da. Darf man das selber machen lassen, braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters? Und stimmt es das die Installation vom Vermieter bezahlt wird oder muss man selbst dafür aufkommen? Denn eigentlich sind die doch Vorschrift, da kann ich doch jetzt nicht für "bestraft" werden und das selber zahlen, oder? Wenn ich das richtig verstehe muss der Vermieter dafür sorgen.

Frage zum Schutzschalter selbst, so wie ich ihn in der Wirkungsweise verstehe:

Wenn man jetzt das Pech hätte an beide Pole zu kommen, also Phase und Nullleiter, dann würde der FI nicht auslösen, oder? Klar, ist sehr sehr unwahrscheinlich das es passiert, aber ohne Erdung löst der FI nicht aus, wenn ich es verstanden habe.
 
Erst mal ein Grundsatz . Die Elektroinstallation der Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Deshalb ist jede Änderung an dieser Installation nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Ob da ein RCD nachinstalliert werden kann, hängt zudem auch von der Installation ab. Wenn du Pech hast geht das gar nicht. Leider ist es so das eben auch eine ältere Installation nicht nachgebessert werden muss.
Dazu gibt es einen Leitsatz . "erfüllt die Anlage die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung so darf diese so weiter betrieben werden" Das bedeutetet die Anlage muss nicht Nachgerüstet werden.
 
1. Die Wohnung gehört dem Vermieter, somit ist es wohl logisch daß der zustimmen muß.
2. Der Vermieter ist nur verpflichtet Reparaturen durchführen zu lassen, wenn Du also was extra haben willst ist es Verhandlungssache ob das überhaupt gemacht werden darf, von wem und wer das bezahlt.
3. Ein FI kann nur in Anlagen mit getrenntem Schutz und Neutralleiter installiert werden, In Anlagen mit Nulleiter (klassische Nullung) können und dürfen keine FIs eingebaut werden. Solch überalterte Anlagen sollten aber dringend komplett saniert werden, da diese erhebliche Gefahren mit sich bringen.
4. auch wenn Du gleichzeitig an Phase und Neutralleiter greifst wird ein Teilstrom auch Richtung Erde fließen, es ist durchaus auch in dem Fall sehr gut möglich, daß der Fi auslöst.
 
Zum Thema " die sind doch Vorschrift"
Jein.

Eine elektrische Anlage in privat genutzten Gebäuden muß niemals aufgerüstet werden.
Es gilt hier LEIDER der Grundsatz "zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entsprechend"
Anlagen bis 1973 West, 1990 Ost durfte noch die klassische Nullung angewendet werden.
Für eine Anlage ab 1983 ist der FI fürś Bad pflicht
Für eine Anlage ab BJ 2006 zusätzlich für alle Steckdosen bis 20A innen und 32A außen.
Für eine Anlage ab BJ 2018 für alle Steckdosen bis 32A, Stromkreise die ins oder durchs Bad gehen und Stromkreise die Leuchten enthalten (also grob gesagt alles außer Herd, Durchlauferhitzer)
Für eine vernünftig gebaute Anlage gibt es keinen Endstromkreis der nicht über einen FI läuft.
 
Wobei von einigen Fachautoren und Sachverständige Anlagen von > 40 Jahre als überaltert und modernisierungsbedürftig angesehen werden. Auch die VDE lasst Alterung als Grund für eine nötige Anpassung zu.

Da kommt es im Einzelfall auf den Gutachter und Richter an.
 
Stimmt da fehlt noch ein kleiner Schritt, alle Stromkreise im Bad gilt ab 10/2008
 
Ich kenne bisher allerdings kein Urteil in dem eine Anlage auf Grund dessen zu erneuern war.
Was ich kenne sind Urteile zu Herdanschluß mit Wechselstrom der zum Drehstromanschluß umgebaut werden musste, allerdings auch nur wenn es keine Möglichkeit für einen Gas Herd gibt.
 
Wäre auch mal zu schön gewesen. Danke für die Antworten. Wenn es geht mach ich es aber trotzdem, halte einen FI schon für sehr sinnvoll und wichtig.
 
Durchaus das ist ein erheblicher Gewinn an Sicherheit, besonders mit kleinen Kindern oder Tieren.
Bei klassischer Nullung würde ich allerdings auch den Vermieter dazu drängen dies zu erneuern denn diese ist noch erheblich gefährlicher als eine Anlage die nur keinen FI hat.
Auch ist die klassische Nullung ein System was Elektonische Geräte mit Vernetzung (PC. TV. etc) Stören und schädigen kann.
 
Wenn du da etwas machen willst rede mit deinem Vermieter und lass die Elektroinstallation komplett erneuern.
Ob der Vermieter da zustimmt und sich an den Kosten beteiligt steht allerdings auf einem anderem Blatt.
Du hast lediglich das Recht eine sichere Anlage zu benutzen. Eine klassisch genullte Anlage ohne Fehler gilt immer noch als Sicher. ( Als Nachweis dafür gilt der E-Check mit Messprotokoll)
 
dafür muß man allerdings unter der Spalte hirnlose Ausnahmen nachschauen....:)
 
Stimmt da fehlt noch ein kleiner Schritt, alle Stromkreise im Bad gilt ab 10/2008

Und das auch nur in den alten Bundesländern. In der ehemaligen DDR war ab 1984 für Küchen und Bäder ein seperater Schutzleiter gefordert. In anderen Wohnräumen war die klassische Nullung bis 1990 noch Standart und in der Regel auch Leitungen mit Alu-Adern.
 
Der Schritt den du da zitierst gilt für ganz Deutschland, da ab 1990 es keine DDR mehr gab.
 
4. auch wenn Du gleichzeitig an Phase und Neutralleiter greifst wird ein Teilstrom auch Richtung Erde fließen, es ist durchaus auch in dem Fall sehr gut möglich, daß der Fi auslöst.

Kann man eigentlich eine gewischt bekommen wenn man nur die Phase anfasst und nicht geerdet ist? Einen FI würde das wohl nicht auslösen und einen gefährlichen Stromschlag kriegt man gewiss auch nicht, aber würde man das merken?

Ich hab mal mit 14 an einer kaputten Steckdosnleitung einen abbebkommen und bin mir bis heute sicher nie geerdet gewesen zu sein und nichts sonst angefasst zu haben, daher frag ich mich, trotz Physikunterrichts bis heute ob man das trotzdem spürt, selbst wenn keine Erdung vorliegt und kein gefährlicher Strom fließt.
 
ungeerdet kannst Du auch die Phase anfassen ohne das zu merken.

Allerdings wirst Du diesen Zustand an keiner Stelle in deinem Haus erhalten.
Solange Du nicht frei in der Luft schwebst wirst Du in einem Haus immer geerdet sein.
Selbst ein zu geringer Abstand würde bei unseren Wechselstromsystemen zur folge haben, daß über einen Isoliermedium ein Kondensator gebildet wird und über diesen fließt bei Wechselspannung eben auch ein Strom gegen Erde.

Spüren kann man nur den Stromfluß der die Folge der Spannung zwischen zwei Punkten ist.
 
ungeerdet kannst Du auch die Phase anfassen ohne das zu merken.

Allerdings wirst Du diesen Zustand an keiner Stelle in deinem Haus erhalten.
Solange Du nicht frei in der Luft schwebst wirst Du in einem Haus immer geerdet sein.
Selbst ein zu geringer Abstand würde bei unseren Wechselstromsystemen zur folge haben, daß über einen Isoliermedium ein Kondensator gebildet wird und über diesen fließt bei Wechselspannung eben auch ein Strom gegen Erde.

Spüren kann man nur den Stromfluß der die Folge der Spannung zwischen zwei Punkten ist.

Ok, danke.

Hätte gedacht Schuhe auf Teppig reicht um nicht geerdet zu sein, nicht das ich damals mutwillig irgendwo dran rumgespielt hab, aber das ist bei dem Unfall eben so gewesen und ich hatt enie verstanden wieso.

Heißt aber bei einem FI, das der auslöst, wenn man nur die Phase berührt und trotzdem auf Teppig oder sonstwas nicht wirklich gut leitendem steht? Das ist schon ein gutes Stück Sicherheit, das ich gerne hätte :)
 
Du könntest ja sinnvollerweise mal ein Foto (gerne auch mehrere) Deiner Verteilung und Deines Zählers machen (Zählernummer schwärzen!)
Ggf, kann man Dir dann schon sagen, was möglich wäre bzgl. FI.
Wenn Du es Dir zutraust und Vorsicht walten lässt, auch die Abdeckung der Verteilung entfernen vor dem Foto, aber NUR, wenn Du Dir sicher bist, das zerstörungsfrei zu beherrschen und ohne an spannungsführende Teile zu kommen!!!!
 
Es gibt noch genügend Mietwohnungen älteren Ursprungs die über derartige Schutzeinrichtungen nicht verfügen.
Und erneuert wird eine Anlage oft erst bei Mieterwechsel wenn überhaupt.
Und selbst in Gebäuden die so um 1970- 1984 erbaut wurden da wird selten was nachgerüstet wenn die Wohnung wechselt, ist ja noch neuwertig so heißt es dann oft.
Und da sind auch L-oder H- Sicherungen sowie ältere Unterverteilungen den Vermieter egal.
 
Thema: FI Schutzleiter Mietwohnung
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