FI Schutzschalter löst nicht aus

Diskutiere FI Schutzschalter löst nicht aus im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, ich habe folgendes Problem, ein FI Schutzschalter löst nicht mit einem Steckdosentester aus. In meinem Haus habe ich insgesamt 4...
Das täuscht der RCD ist auch „unten“ mit 3 x Phase und einmal N belegt. Das sieht man nur nicht auf dem Bild.

N und L sind nicht vertauscht, zeigt auch der Tester nicht falsch an.
 
Hallo,
das täuscht dann wirklich.
Messe mit dem Duspol mit Lastzuschaltung direkt am RCD Ausgang.

Ich würde den RCD sowieso ersetzten.
Ist schon sehr alt.
Und du musst nach Aufschrift monatlich mit der Testtaste prüfen
Andere neue RCD geben da 6 Monate vor.
Sonderausführungen auch mehrere Jahre ...
Das ist viel praktischer
 
Hier noch das Bild vom Hauptkasten
Uuuups, hast du die jetzt passend beschriftet, oder hat meine Glaskugel, das blind Huhn, mal nen Treffer gelandet? ;)
Messe mit dem Duspol mit Lastzuschaltung direkt am RCD Ausgang.
Offenbar bis dato nicht vorhanden, da schon mehrfach angesprochen.
Und du musst nach Aufschrift monatlich mit der Testtaste prüfen
Andere neue RCD geben da 6 Monate vor.
Sonderausführungen auch mehrere Jahre ...
Das ist viel praktischer
Wo liegt der Unterschied, wenn es sowieso zumeist ignoriert wird? :D
 
Nunja wenn der Hersteller einen selteneren Prüfzyklus zu läßt dürfte das durchaus darauf schließen lassen, daß dieser davon ausgeht, daß sein Gerät hochwertiger ist.
seltenere Defekte = größerer Abstand zwischen Prüfungen.
 
Nur zur Info, heute war der Elektriker da, es war tatsächlich der RCD.
Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Im Wohnbereich sollte man das spätestens nach 5 Jahren durch eine Fachkraft erledigen lassen.

Bei mir im Betrieb ist sogar 3 Jahre behördlich vorgeschrieben !

Da fällt mir was zu dem Thema ein: FI von Boiler mit Nachtstrom.
Kann es sein, dass die FI Testtaste tagsüber nicht funktioniert ?
 
Keine Behörde schreibt den Prüfzyklus für elektrische Anlagen vor.
Der ist mittels einer Gefährdungsbeurteilung durch die entsprechende verantwortliche Person fest zu legen.

In Versicherungsverträgen sind manchmal entsprechende Klauseln enthalten.
 
Welche Behörde wäre das, auf Grundlage welcher Verordnung?
 
Also doch nur eine Mutmaßung aufgrund von Unwissenheit.

Forderungen nach Prüfungen gibt es und die beziehen sich im Gewerbe meist auf die Vorgaben der BG und des Arbeitsschutzgesetzes.
In diesen existieren aber keine Vorgaben für Prüffristen, in den BG Vorgaben gibt es lediglich Vorschläge und die Forderung den Zyklus an die betrieblichen Gegebenheiten an zu passen -> Gefährdungsbeurteilung
 
Thema: FI Schutzschalter löst nicht aus

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